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Volkswagen verbaute auch manipulierte Motoren von Audi
Vor fast sieben Jahren kam der VW-Abgasskandal ans Licht. Zunächst wurde angenommen, dass sich die Manipulationen allein auf Volkswagen beschränken. Doch mittlerweile ist klar, dass fast alle großen Automobilhersteller in den Skandal verwickelt sind. Selbst innerhalb des Volkswagen-Konzerns haben mehrere Unternehmen unterschiedliche Manipulationssoftware entwickelt. Beispielsweise wurden auch manipulierte Audi-Motoren in VW-Autos verbaut.
Audi-Abgasskandal betrifft vor allem leistungsstarke Fahrzeuge
Der Audi-Abgasskandal betrifft vor allem leistungsstarke 3.0- und 4.2-Liter Motoren. Nachdem sich Audi in der Sache zunächst als Unschuldslamm präsentierte, entdeckte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2017 mit eigens aufgebauter Messtechnik, dass auch Fahrzeuge mit Diesel-Motoren von Audi die vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte im Normalbetrieb übersteigen.
Schnell wurde klar, dass diese Motoren nicht nur in Autos des Ingolstädter Fahrzeugherstellers, sondern auch in Fahrzeugen der Konzernschwestern VW und Porsche verbaut wurden. So enthalten beispielsweise die VW-Modelle Amarok, Phaeton, Touareg die manipulierten Diesel-Motoren von Audi.
Software-Updates: Lösung oder Problemverlagerung?
Mittlerweile ließ das KBA allein in Deutschland Hunderttausende Fahrzeuge aus dem VW-Konzern wegen des Audi-Abgasskandals zurückrufen. Die betroffenen Modelle wurden in die Werkstatt gebracht, damit ihre Abgasreinigung dort mittels eines Software-Updates normalisiert werden kann. Ansonsten hätten sie stillgelegt werden müssen.
Ein solches Software-Update ist jedoch kein harmloser Eingriff. Schließlich müssen die betroffenen Fahrzeuge nach dem Update Schadstoffmengen filtern, auf ihre Hardware eigentlich nicht ausgerichtet ist. Daher zählen ein erhöhter Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch, Leistungseinbrüche und sogar Motorschäden nicht selten zu den negativen Begleiterscheinungen eines Diesel-Software-Updates.
Nicht zuletzt deshalb bringen nachweislich manipulierte Autos wohl auch deutlich weniger auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind. Betroffene Fahrzeughalter haben unter anderem deshalb die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche in der Sache durchzusetzen.
VW-Konzern verhinderte Grundsatzentscheidungen mehrfach
Eigentlich hätte im Zusammenhang mit möglichen Schadensersatzansprüchen im Rahmen des Audi-Abgasskandals mittlerweile schon Rechtssicherheit herrschen müssen. Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) wollten sich nämlich ursprünglich bereits zweimal – im Dezember 2021 und im Mai 2022 – abschließend mit der Thematik befassen.
Allerdings zogen Audi und VW in beiden Fällen Revisionen zurück, entschädigten einzelne Fahrzeughalter und verhinderten dadurch bislang ein Grundsatzurteil in der Sache. Betroffene Fahrzeughalter sollten diese Entwicklungen allerdings dennoch als positives Signal werten. Schließlich schätzen Audi und VW ihre Erfolgschancen vor Gericht offensichtlich so gering ein, dass sie eine Grundsatzentscheidung um jeden Preis verhindern möchten.
Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandal
Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.