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Oberlandesgerichte setzen Volkswagen wegen Diesel-Sammelklage unter Druck
In Großbritannien hat sich VW in der vergangenen Woche mit rund 90.000 Sammelklägern auf eine Entschädigungszahlung wegen des Abgasskandals geeinigt. Auch in Deutschland muss Volkswagen bald vermutlich Zehntausende Sammelkläger entschädigen. Mehrere Oberlandesgerichte haben aktuell nämlich die myRight-Sammelklage als zulässig klassifiziert. Dadurch gerät der Wolfsburger Autobauer erheblich unter Druck.
myRight setzt Rechtsansprüche von Zehntausenden Klägern durch
An der Sammelklage des deutschen Rechtsdienstleisters haben sich insgesamt rund 37.000 Verbraucher beteiligt, die ihre bestehenden Rechtsansprüche im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal gebündelt durchsetzen lassen möchten. Bei den Sammelklägern handelt es sich ausschließlich um Personen, die vor dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals ein Auto mit dem mittlerweile nachweislich manipulierten VW-Diesel-Motor EA189 gekauft haben.
Im Mai 2020 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte, dass die Besitzer dieser Fahrzeuge Anspruch auf Schadensersatz haben. In der Folge strebte VW Vergleichsverhandlungen mit mehr als 50.000 Einzelklägern an.
BGH-Urteil bestätigt Zulässigkeit des Sammelklagen-Modells
Den Sammelklägern wollte VW hingegen keine vorzeitige Entschädigung auszahlen. Stattdessen zweifelte der Autobauer die Rechtmäßigkeit der myRight-Klage vor Gericht an. So argumentierten die Anwälte von Volkswagen, dass myRight als Inkassodienstleister ausschließlich außergerichtliche Einigungen und keine Sammelklagen anstreben dürfe. Die Rechtsansprüche der Sammelkläger seien daher bereits verjährt.
Dem gegenüber stehen mittlerweile jedoch zwei Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH). Die obersten Zivilrichter Deutschlands bestätigten im sogenannten wenigermiete.de-Urteil im Jahre November 2019 und im AirDeal-Urteil im Juli 2021, dass sich auch Rechtsdienstleister Ansprüche von Verbrauchern abtreten lassen dürfen, um diese gebündelt einzuklagen.
Oberlandesgerichte entscheiden zugunsten von myRight
Aktuell verwiesen auch die Oberlandesgerichte in Dresden und Stuttgart in zwei unabhängigen Entscheidungen zur myRight-Sammelklage auf das AirDeal-Urteil. Die verantwortlichen Richter befassten sich jeweils mit einer Klage eines ehemaligen Teilnehmers der myRight-Sammelklage. Der Rechtsdienstleister hatte diese Verfahren bewusst von der Sammelklage getrennt, um die Zulässigkeit des eigenen Modells schnellstmöglich juristisch zu beweisen – mit Erfolg.
Konkret sprach das Oberlandesgericht Dresden (Urteil hier herunterladen) dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von rund 10.000 Euro zu, obwohl dieser sein manipuliertes VW-Auto mittlerweile schon verkauft hat. Das Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss hier herunterladen) gab zudem in einem Beschluss zu verstehen, dass es nicht die Absicht habe, eine Entscheidung aus der Vorinstanz zu verändern. Das zuständige Landgericht hatte einem myRight-Sammelkläger Schadensersatz wegen des Abgasskandals zugesprochen, VW ging gegen diese Entscheidung in Berufung – erfolglos.
Mit ihren Entscheidungen reihen sich die Oberlandesgerichte Dresden und Stuttgart in eine vergleichsweise lange Liste an Gerichten, die die Zulässigkeit der myRight-Sammelklage bereits bestätigt haben, ein. Dazu zählen unter anderem auch die Oberlandesgerichte Celle (16 U 421/21), München (14 U 4415/21) und Nürnberg (12 U 1432/20).
Abgasskandal: Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter
Der Abgasskandal hat unter anderem zu hohen Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden von illegal manipulierten Fahrzeugen geführt. Deshalb können betroffene Verbraucher Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.
So haben die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug kann eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert, durchgesetzt werden. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufbetrages durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.