25.
Jul 2020

Vor BGH-Urteil: Was sind Delikt- und Verzugszinsen?

Im Mai 2020 hat die Kanzlei Goldenstein im Dieselskandal für Rechtssicherheit gesorgt: Deutsche Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises sowie Verzugszinsen. Lediglich die bisherige Nutzung müssen sich betroffene Fahrzeughalter negativ anrechnen lassen. Im Gegenzug dürfen sie ihren PKW an Volkswagen zurückgeben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. In der kommenden Woche setzen sich die obersten Richter des Landes vor diesem Hintergrund mit dem Thema Deliktzinsen auseinander. Doch worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen Verzugs- und Deliktzinsen? 

Darum geht es in dem neuen BGH-Verfahren

In dem neuen BGH-Fall geht es um einen manipulierten VW Golf. Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach dem Halter des PKW in der Vorinstanz eine Entschädigung abzüglich eines Ausgleichs für die bisherige Nutzung zu. Soweit deckt sich das Urteil mit dem BGH-Urteil aus dem Mai. 

Was sind Delikt- und Verzugszinsen? 

Zusätzlich soll der Kläger laut dem Oldenburger Gericht jedoch auch Deliktzinsen erhalten. Diese Zinsen in Höhe von 4 Prozent ab dem Kaufdatum können Klägern im Fall von Betrug oder sittenwidriger Handlung unter Umständen zugesprochen werden. Von Verzugszinsen unterscheiden sich Deliktzinsen insofern, dass Erstere erst ab dem Zeitpunkt der Klageeinreichung gelten, dafür aber 5 Prozent über dem Basissatz betragen. Nun muss der BGH klären, ob die Zahlung von Deliktzinsen im Dieselskandal rechtlich konform ist. 

“Aktuell spricht nur wenig dafür, dass die Karlsruher Richter den Haltern von manipulierten Dieselfahrzeugen Deliktzinsen zusprechen werden. Dies deuteten die obersten Richter bereits im Rahmen einer anderen BGH-Verhandlung in dieser Woche an”, erklärt Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein. Er führt fort: 

“Deliktzinsen werden üblicherweise nur dann fällig, wenn ein Gegenstand aufgrund eines Betruges oder einer sittenwidriger Handlung nicht genutzt werden konnte, obwohl dafür bezahlt wurde. Das ist im Dieselskandal nur bedingt der Fall. Wir gehen davon aus, dass wir das Maximum für unseren Kläger vor dem BGH erstritten haben und das Gericht unser Urteil bestätigen wird. Betroffenen Haltern raten wir unbedingt dazu, sich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen. Dafür stehen wir gern kostenfrei zur Verfügung. 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: