12.
Mai 2020

VW-Dieselskandal: Das bedeutet das BGH-Urteil

Am 5. Mai hat sich der BGH erstmals in einer mündlichen Verhandlung mit dem VW-Dieselskandal beschäftigt. Dabei ging es um die Frage, ob Volkswagen den Halter eines VW Sharan finanziell entschädigen muss, weil dessen Fahrzeug im Realbetrieb deutlich mehr Abgase ausstieß als auf dem Prüfstand. Am 25.5. werden die Richter das Urteil in der Sache verkünden. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung ließen diese jedoch bereits eine verbraucherfreundliche Entscheidung durchblicken. Doch warum schaut ganz Deutschland auf diesen Termin? Welche Auswirkungen hat dieses Urteil eigentlich?

BGH-Entscheidung wird für Rechtssicherheit in ganz Deutschland sorgen

Seitdem der VW-Dieselskandal öffentlich wurde, haben zahlreiche betroffene Fahrzeughalter in Deutschland ihre Rechte durchgesetzt. Mittlerweile entscheidet nahezu jedes Gericht hierzulande im Zusammenhang mit dem Dieselskandal verbraucherfreundlich. In der Folge haben die Halter von VW-Fahrzeugen mit dem Motortyp EA 189 die Möglichkeit, ihr Fahrzeug gegen die Zahlung einer Entschädigung an Volkswagen zurückzugeben. Insgesamt wurden in Deutschland über zwei Millionen dieser manipulierten Fahrzeuge zugelassen.

Bislang fehlt in der Sache jedoch ein höchstrichterliches Urteil durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Daran könnten sich sämtliche Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte orientieren und Verbraucher wüssten bereits vor der Klage genau, welche Entschädigung ihnen zusteht.  Am 25. Mai wird der BGH nun erstmals ein Urteil im Rahmen des VW-Dieselskandals sprechen. Diese Entscheidung wird für sämtliche Fahrzeughalter von PKW mit dem Motortyp EA 189 relevant sein. Neben Volkswagen haben auch die Konzerntöchter Audi, Porsche, Seat und Skoda diesen Motor in ihren Dieselfahrzeugen verbaut.

 

Das sind die Hintergründe des BGH-Falls

In dem BGH-Fall, der von der Kanzlei Goldenstein stammt, geht es um einen manipulierten VW Sharan mit einem Dieselmotor des Typs EA 189. Der PKW wurde im Jahr 2014 als Gebrauchtwagen bei einem freien Händler gekauft. Im Juni 2019 sprach das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 28.333,13 Euro für die Rückgabe seines manipulierten Fahrzeugs zu. 

“Der Bundesgerichtshof wird das Urteil des OLG Koblenz wohl bestätigen, obwohl VW dagegen in Revision gegangen ist und den Betrug weiterhin bestritten hat. Das deuteten die Richter am heutigen Verhandlungstag ausführlich an. Damit können wir von der Kanzlei Goldenstein einen Präzedenzfall für sämtliche deutsche Halter von Dieselfahrzeugen schaffen”, erklärt Claus Goldenstein und führt fort:

 

“Jetzt geht der Dieselskandal erst richtig los!”

“Besitzer von manipulierten VW-Fahrzeugen haben zeitnah die Gewissheit, dass sie diese an den Konzern zurückgeben und dafür den ursprünglichen Kaufpreis erhalten können. Sie müssen sich dabei lediglich die bisherige Laufleistung ihres Fahrzeugs als sogenannte Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, erhalten aber Verzugszinsen. Unserem Mandanten stehen demnach mehr als 28.000 Euro für einen PKW zu, den er vor knapp sechs Jahren für nur rund 3000 Euro mehr gekauft und seitdem etwa 50.000 Kilometer genutzt hat.

 

Baldiges EuGH-Urteil könnte zu Klagewelle führen

Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Zahlreiche Autobauer – darunter BMW, Mercedes-Benz und Volvo – haben Abschalteinrichtungen verbaut. Tests haben zudem ergeben, dass auch die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind.

Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, würden allein in Deutschland Millionen Fahrzeug-Rückrufe und damit eine Klagewelle drohen. “Die Fahrzeughalter sämtlicher Dieselfahrzeuge in Deutschland könnten sich dann auf unser BGH-Urteil beziehen und Entschädigungen in Milliardenhöhe durchsetzen”, prognostiziert Claus Goldenstein.

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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