24.
Apr 2020

VW-Dieselskandal: Verjährungshemmung für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage

Bis zum 30. April haben die Teilnehmer der Musterfestellungsklage (MFK) Zeit, um auf die Vergleichsofferte von Volkswagen einzugehen. Die Teilnehmer, die sich nicht auf den Vergleich einlassen, verlieren dadurch jedoch nicht ihre Rechtsansprüche gegenüber VW. Die Beteiligung an der größten Sammelklage Deutschlands wirkt nämlich hemmend auf die Verjährungsfrist. Betroffene Halter haben noch bis Mitte Oktober 2020 Zeit, ihre Rechte individuell durchzusetzen.

Ansprüche für den Motor EA 189 seit Anfang des Jahres verjährt?

Die meisten Experten gehen davon aus, dass Besitzer von Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 zum 31. Dezember 2019 das Recht verloren haben, gegen den Volkswagen-Konzern vorzugehen, da Rechtsansprüche bei Betrug per Gesetz in der Regel nach drei Jahren verjähren. Im Jahr 2016 informierte VW seine betroffenen Kunden über den Skandal. Durch die Hemmung besteht für Teilnehmer der Musterfestellungsklage nun noch ein halbes Jahr die Möglichkeit, gegen den Automobilhersteller zu klagen.

Teilnahme an der MFK verlängert die Verjährungsfrist um sechs Monate

Eine Hemmung gibt Betroffenen im deutschen Recht die Gelegenheit, eigene Ansprüche wahrzunehmen, ohne dass ihnen eine Fristversäumnis mit negativen Rechtsfolgen droht. Das bedeutet, dass der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird. Für die Beteiligten der Musterfestellungsklage, die nicht auf das VW-Angebot reagiert und somit auch nicht ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem Konzern abgetreten haben, bedeutet das, dass Sie nun von dieser Verjährungshemmung profitieren können. 

Mit dem Vergleichsangebot von VW endet die Musterfestellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband diesen Monat. Hiermit endet auch die Phase, in welcher die Verjährung gehemmt ist. Für Betroffene, die sich vor dem 1. Oktober 2019 in den Klageregister der Sammelklage eingetragen haben, verlängert sich nun die Frist, zu der jegliche Rechtsansprüche gegenüber VW verfallen, um sechs Monate bis zum Oktober 2020. Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, erklärt warum die Chancen für eine Individualklage nie besser standen und Betroffene die Chance ergreifen sollten. Seine Kanzlei vertritt über 20.800 Mandanten im Dieselskandal:

Teilnehmer der Musteferstellungsklage können bis Oktober klagen

“Für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage ist die möglicherweise im Januar eingetretene Verjährungsfrist nicht gültig. Durch die sogenannte Verjährungshemmung sind sie davon ausgenommen und können bis Oktober über eine Individualklage gegen VW vorgehen. Das betrifft insgesamt rund 262.000 Dieselfahrer, die sich als berechtigte Teilnehmer im Verlauf der MFK registriert haben. 

Den verhandelten Vergleich, auf den sich VW und der Verbraucherzentrale Bundesverband im Zuge des Verfahrens einigten, sollten betroffene Verbraucher daher auf keinen Fall annehmen. Im Vergleich erhalten beteiligte Fahrzeughalter im Schnitt nämlich nur rund 3.168 Euro. Über eine Individualklage sind hingegen durchschnittlich 17.510 Euro möglich. 

Dabei sind die Erfolgschancen vor Gericht hervorragend. Da so gut wie jedes deutsches Gericht in der Sache verbraucherfreundlich urteilt, liegt die Erfolgsquote für unsere über 20.000 Mandanten bei fast 100 Prozent. Am 5. Mai äußert sich zudem der Bundesgerichtshof, der künftig für absolute Rechtssicherheit in der Sache sorgen wird. Sämtliche Experten erwarten ein höchst verbraucherfreundliches Urteil. Dieser Rechtsprechung werden die Gerichte in den Individualverfahren folgen. Betroffene Dieselfahrer sollten sich diese Chance nicht entgehen lassen.” 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: