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VW Software-Update: Dieselskandal 2.0?
“Eine Abschalteinrichtung wurde entfernt. Es gibt jedoch noch mindestens eine andere und diese macht die Diesel sogar noch schmutziger, als sie nie hätten sein dürfen”. Mit diesen Worten leitete Eva-Maria Lemke, Journalistin und Fernsehmoderatorin, am 05. September 2019 den Beitrag des ARD-Fernsehmagazins Kontraste zu den VW-Software-Updates ein. Dabei handelt es sich um eine Funktion, welche Volkswagen seinen Kunden im Verlauf des Abgasskandals unter der Prämisse, dass die Fahrzeuge dadurch sauber werden, aufgespielt hat. Wie das Magazin aufdeckte, diente diese allerdings einem völlig anderen Zweck und ist höchst illegal.
VW installiert Thermofenster bei bereits manipulierten Fahrzeugen
Die von VW neu aufgespielte Abgaseinrichtung wird als sog. Thermofenster bezeichnet. Der Name rührt daher, dass der Schadstoffausstoß des Dieselmotors nur bei bestimmten Temperaturen – zwischen 15 und 33 Grad – reduziert wird. Außerhalb dieses Temperatur-Fensters überschreiten die Fahrzeuge die in der EU zulässigen Schadstoff-Grenzwerte um ein Vielfaches. Aufgrund der klimatischen Bedingungen ist das In den meisten europäischen Ländern jedoch die Regel. Dabei wurde das Software-Update offiziell von dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) freigegeben, was ein sehr schlechtes Licht auf den Regulator wirft.
“Mit dem Software-Update hat Volkswagen seinen Kunden keine Lösung des Problems angeboten, sondern schlichtweg erneut betrogen. Eine Abschalteinrichtung, die nur unter bestimmten Bedingungen funktioniert, höchst illegal. Nicht wenige Kunden beklagten sich im Nachgang des Updates zudem über Probleme mit ihren Fahrzeugen und müssen sogar mit Fahrverboten rechnen. Betroffene sollten sich daher in jedem Fall juristisch zur Wehr setzen”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber von Goldenstein & Partner.
Mit über 21.000 Mandanten im Abgasskandal ist seine Kanzlei deutschlandweit führend und für das erste Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Sache am 25. Mai 2020 verantwortlich. Damit wird der Wolfsburger Autokonzern erstmals seit der Aufdeckung des Abgasskandals im Jahr 2015 vor der höchsten richterlichen Instanz in Deutschland verurteilt.
“Auf das Urteil des BGH werden sich in der Sache künftig sämtliche Gerichte in Deutschland beziehen. Die Verfahren werden entsprechend schnell von Erfolg gekrönt sein”, ergänzt Goldenstein. Eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung der obersten Richter sei nur noch eine Formsache. Im Fall des Software-Updates gibt es eine derartige Einschätzung indes noch nicht. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist allerdings ein Verfahren in dieser Sache anhängig, dessen Urteil in wenigen Monaten erwartet wird.
Wird der EuGH Abschalteinrichtungen verbieten?
In ihrem Schlussantrag zum Thema Abschalteinrichtungen gelangte die Generalanwaltschaft des EuGH zu einem klaren Ergebnis: Sämtliche Einrichtungen dieser Art sind als illegal zu klassifizieren, wenn die betroffenen Fahrzeuge auf dem Prüfstand andere Schadstoffwerte aufweisen als im Normalgebrauch. Die Ausnahme: Sollte die Funktion dem direkten Schutz des Motors dienen, könnte eine Abschalteinrichtung zulässig sein. Damit ist jedoch nicht zu rechnen, da in der Regel nur der Verschleiß des Motors verlangsamt wird. Laut Goldenstein ist mit einem Abgasskandal 2.0 zu rechnen:
“In wenigen Monaten werden die obersten Richter der EU ihr Urteil zum Thema Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen fällen. Dazu zählt auch das Software-Update von VW. In der Regel folgen sie dabei dem Gutachten der Generalanwaltschaft. Daher rechnen wir bei Goldenstein & Partner mit einem noch größeren Abgasskandal, der über die Autobauer regelrecht hereinbrechen wird. Dieses Mal sind nämlich auch weitere Konzerne wie Mercedes-Benz oder BMW direkt von dem Urteil betroffen.
Sobald die Entscheidung gefallen ist, sollten sämtliche Verbraucher, in deren Diesel-Fahrzeug eine Abschalteinrichtung verbaut ist, eine Entschädigung einklagen. In den Verfahren können sie sich nämlich auf das von Goldenstein & Partner erwirkte Urteil des BGH berufen und erfolgreich gegen die Autobauer vorgehen. Denn ab dem 25. Mai wird klar sein, dass die Konzerne eine Entschädigung zahlen müssen.
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.