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VW-Vergleich: In dieser Woche müssen sich die MFK-Teilnehmer entscheiden
Noch eine Woche haben die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage Zeit, um auf die Vergleichsofferte von Volkswagen einzugehen. Der Konzern und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben sich im März diesen Jahres auf eine Entschädigungssumme in Höhe von insgesamt 830 Millionen Euro geeinigt. Pro Auto nimmt VW im Zuge des Vergleichs zwischen 1350 und 6257 Euro pro Fahrzeug in die Hand – nach Expertenmeinung viel zu wenig. Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, erklärt im Folgenden, warum Betroffene des Abgasskandals diese Frist verstreichen lassen sollten:
“Wer voreilig handelt und das Angebot von VW akzeptiert, lässt sich womöglich bares Geld entgehen. Denn betroffene Fahrzeughalter, welche die Zahlung des Konzerns von durchschnittlich 3200 Euro annehmen, verzichten auf jegliche weitere Rechtsansprüche und können nicht mehr individuell klagen. Zudem müssen sie ihren manipulierten Diesel-PKW behalten. Das wollen viele unserer Mandanten nicht, da die Fahrzeuge durch den Manipulationsskandal und Fahrverbote in immer mehr deutschen Städten massiv an Wert verloren haben. Dadurch rechnet sich ein Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt oft nicht mehr.
Via Individualklage setzen wir durchschnittliche Einmalzahlungen in Höhe von 4600 Euro durch. Des Weiteren haben Fahrzeughalter über eine Individualklage die Möglichkeit, die Rückabwicklung ihres Fahrzeugs zu erwirken, die im Schnitt 17.510 Euro bringt. VW-Kunden, die bereits auf das Angebot von Volkswagen reagiert haben, sollten von daher unbedingt von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dazu haben sie nach Angebotsannahme zwei Wochen Zeit.”
VW fürchtet sich vor BGH-Urteil
Bis nächsten Montag können die 260.000 betroffenen Teilnehmer der Musterfeststellungsklage das VW-Angebot noch annehmen. Die vertraglich zugesicherte Widerrufsfrist von 14 Tagen würde somit am 4. Mai enden – einen Tag vor der richtungsweisenden Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Am 5. Mai widmet sich der BGH in Karlsruhe nämlich erstmalig Volkswagen im Dieselskandal. Der dort behandelte Fall stammt von der Kanzlei Goldenstein & Partner. Die Kanzlei vertritt über 20.800 Mandanten im Abgasskandal. Claus Goldenstein erklärt die Hintergründe:
“Am 5. Mai 2020 wird der BGH erstmals ein Urteil im VW-Dieselskandal fällen und damit endgültig für Rechtssicherheit in der Sache sorgen. Sämtliche Experten gehen von einer verbraucherfreundlichen Entscheidung des BGH aus. Das hat das Gericht bereits in einem Hinweisbeschluss durchblicken lassen.
Volkswagen möchte sich unbedingt noch vor unserem BGH-Termin mit den Teilnehmern aus der Musterfeststellungsklage auf eine Entschädigung einigen, da der Konzern Angst vor dem Urteil des BGH hat. Dementsprechend setzen VW und der vzbv die MFK-Teilnehmer diesbezüglich unter Druck: Das Vergleichsangebot ist nämlich nur bis zum 20. April 2020 gültig – also rund zwei Wochen vor dem BGH-Termin. Die Widerrufsfrist wäre somit in jedem Fall vorüber, wenn der BGH aller Voraussicht nach gegen Volkswagen urteilt.
Wir von Goldenstein & Partner raten den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage dazu, das aktuelle Vergleichs-Angebot keinesfalls voreilig anzunehmen oder, falls dies schon geschehen ist, auf jeden Fall von ihrem vertraglich zugesicherten Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Sämtliche MFK-Teilnehmer haben die Möglichkeit, über eine individuelle Klage eine angemessene Entschädigungssumme zu erwirken und ihr manipuliertes Fahrzeug sogar an VW zurückzugeben. Gern beraten wir betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich der Durchsetzung ihrer Rechte.”
So setzen sich die Entschädigungen zusammen: Ein Überblick
In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.