10.
Mai 2020

VW-Vergleich: Sollten Diesel-PKW-Halter die Vergleichsannahme widerrufen?

Am Dienstag befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals in einer mündlichen Verhandlung mit dem VW-Dieselskandal. Obwohl das Urteil erst am 25. Mai verkündet wird, positionierten sich die verantwortlichen Richter verbraucherfreundlich. Claus Goldenstein, der mit seiner Kanzlei Goldenstein & Partner den Fall betreut, ist überzeugt, dass die Richter der Argumentation der Klägerseite folgen. Besonders Teilnehmer der Musterfestellungsklage, die das Vergleichsangebot von Volkswagen angenommen haben, sollten nach Meinung von Goldenstein jetzt hellhörig werden. Denn die Entscheidung des BGH wird Signalwirkung für sämtliche Gerichte in Deutschland haben:

Ein Teil der Teilnehmer der Musterfestellungsklage befindet sich in einer delikaten Position. Wer das Vergleichsangebot vor weniger als 14 Tagen angenommen hat, kann aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist noch die Entscheidung treffen, seine Rechte gegen Volkswagen individuell geltend zu machen. Wir sind uns sicher, dass sich diese Entscheidung auszahlen wird! Ab dem 25. Mai wird endlich Gewissheit darüber herrschen, dass manipulierte Fahrzeuge an Volkswagen zurückgegeben werden können. Hierfür wird dann der ursprünglichen Kaufpreis erstattet. 

Für die bisherige Laufleistung wird zwar eine sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen, dafür erhalten Betroffene aber Verzugszinsen. Unserem Mandanten im Fall vor dem BGH stehen demnach mehr als 28.000 Euro für einen PKW zu, den er vor knapp sechs Jahren für nur rund 3000 Euro mehr gekauft und seitdem etwa 50.000 Kilometer genutzt hat. Die Teilnehmenden der Musterfeststellungsklage, die das Vergleichsangebot angenommen haben, erhalten hingegen im Schnitt nicht einmal 3200 Euro, müssen ihre manipulierten PKW behalten und sämtliche Rechtsansprüche abtreten.

 

Betroffene sollten bis zum 14. Mai handeln

Aufgrund technischer Schwierigkeiten musste Volkswagen den ursprünglich letztmöglichen Termin, an dem die Vergleichsofferte angenommen werden durfte, von dem 20. April auf den 30. April verlegen. Durch diese Fristverlängerung können einige Teilnehmer der Musterfestellungsklage die Annahme des Vergleichs noch heute widerrufen und stattdessen bis Mitte Oktober ein Individualverfahren starten.

 

‘Jetzt geht der Dieselskandal erst richtig los!’ 

Unserer Auffassung nach gibt es in dieser Sache nur einen richtigen Weg und das ist die Klage vor Gericht. Für viele Verbraucher mag dies zunächst abschreckend wirken, da sie Klagen mit einem hohen finanziellen Risiko verbinden. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshof wird davon jedoch nicht mehr die Rede sein, da sich künftig sämtliche deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in ihren Dieselskandal-Urteilen auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshof beziehen werden. 

In der Folge wissen betroffene Halter ganz genau, welche Entschädigungen ihnen zustehen. Jetzt geht der Dieselskandal erst richtig los! Das Urteil wird auch für die manipulierten PKW anderer Fahrzeughersteller eine Signalwirkung haben, denn nahezu alle Autobauer haben illegale Abschalteinrichtungen in ihren Dieselfahrzeugen integriert. Wir von Goldenstein & Partner raten sämtlichen Haltern von Dieselfahrzeugen dazu, sich bezüglich ihrer Rechtsmöglichkeiten beraten zu lassen”, erklärt Claus Goldenstein.

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

 

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: