09.
Mrz 2020

VW-Vergleich: Welche Alternativen gibt es für Kläger?

Die rund 260.000 potenziell berechtigten Teilnehmer der Musterfeststellungsklage (MFK) sollen von VW bis zu 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als Entschädigung für den Dieselskandal erhalten. Allerdings ergibt dieser Vergleich nur für Kläger Sinn, deren Autos eine Laufleistung von mehr als 200.000 Kilometern haben oder durch einen Unfall wertlos sind. Für alle anderen VW-Halter gibt es deutlich lukrativere Alternativen.

VW-Vergleich kann Wertverlust durch Dieselskandal nicht ausgleichen

Wer das Angebot von Volkswagen annimmt, behält seinen manipulierten PKW und verzichtet auf weitere Rechtsansprüche. Tatsächlich haben die betroffenen Fahrzeuge jedoch massiv an Wert verloren. Das liegt neben dem Skandal selbst auch an zahlreichen Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten. Diesen Wertverlust kann eine einmalige Entschädigung in Höhe von bis zu 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in den meisten Fällen nicht ausgleichen. Wer seinen manipulierten PKW noch verkaufen möchte, macht durch den Vergleich Verluste. 

Stattdessen ergibt eine Individualklage für die meisten Kläger mehr Sinn. Im Schnitt sind dabei Einmalzahlungen in Höhe von 4600 Euro pro Fahrzeug drin – durchschnittlich 1400 Euro mehr als Volkswagen aktuell bietet. Noch lukrativer ist für viele Kläger zudem die Möglichkeit der Fahrzeug-Rückabwicklung: Vom Abgasskandal betroffene Halter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei Volkswagen geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. 

Fast jedes Gericht in Deutschland entscheidet im Dieselskandal verbraucherfreundlich

“Unserer Erfahrung nach wollen die meisten Besitzer von Dieselskandal-Autos ihren PKW abgeben, da sie sich betrogen fühlen. Ein Verkauf kommt aufgrund des hohen Wertverlustes jedoch nicht in Frage”, kommentiert Claus Goldenstein und führt fort: 

“Im Rahmen des MFK-Vergleichs bietet Volkswagen die Rücknahme der betroffenen PKW nicht an. Über eine Individualklage ist dies jedoch problemlos möglich, denn nahezu alle deutschen Gerichte entscheiden in der Sache verbraucherfreundlich. Auf diesem Weg erhalten VW-Halter Entschädigungen, die deutlich über dem aktuellen Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt liegen. ”

Diese Fristen müssen MFK-Teilnehmer beachten

Bis Mitte Oktober können sich die Kläger der Musterfeststellungsklage noch für ein Individualverfahren entscheiden. Für das Vergleichsangebot gibt es deutlich kürzere Fristen: Volkswagen wird sich bis Mitte März schriftlich an sämtliche Teilnehmer der Musterfeststellungsklage wenden. Diese haben dann zwischen dem 20. März 2020 und dem 20. April 2020 die Möglichkeit, den Vergleich zu akzeptieren. Dieses Timing hat Volkswagen bewusst gewählt, um Druck auf die MFK-Teilnehmer auszuüben. Das weiß auch Claus Goldenstein:

VW will durch den Vergleich höhere Folgekosten vermeiden

“Am 5. Mai 2020 wird ein Dieselskandal-Fall unserer Kanzlei Goldenstein & Partner der erste sein, mit dem sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet. Alle Experten gehen davon aus, dass der BGH in der Sache verbraucherfreundlich entscheiden wird. Das Urteil wird eine Signalwirkung für sämtliche Gerichte in ganz Deutschland haben und somit endgültig für Rechtssicherheit in Deutschland sorgen. 

Volkswagen ist sich bewusst, dass der Konzern nach diesem Urteil ziemlich sicher deutlich höhere Entschädigungen auszahlen muss. Deshalb will VW möglichst viele MFK-Kläger dazu bringen, den Vergleich anzunehmen. Dadurch würde der Konzern viel Geld sparen. Wir raten sämtlichen Klägern daher, sich unbedingt von einem Anwalt beraten zu lassen und den Vergleich nicht voreilig zu akzeptieren. Unsere erfahrenen Anwälte von Goldenstein & Partner stehen hierfür kostenfrei zur Verfügung.”

So setzen sich die Entschädigungen im Abgasskandal zusammen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal in der Regel aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. 

Einige Gerichte halten den Abzug einer Nutzungsentschädigung jedoch für nicht rechtens. Mehrfach haben deutsche Gerichte den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen, die die Entschädigungssumme noch einmal erhöhen. In jedem Fall liegt die jeweilige Entschädigung über dem aktuellen Gebrauchtwagen-Marktwert des jeweiligen PKW.

 

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