29.
Jan 2024

Wann werden die Greenwashing-Ermittlungen gegen die DWS in Deutschland abgeschlossen?

Während die US-Börsenaufsicht SEC bereits im vergangenen Jahr eine Strafzahlung in Millionenhöhe gegen den deutschen Vermögensverwalter DWS verhängt hat, laufen in Deutschland noch immer Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt, der BaFin und des Bundeskriminalamts wegen Greenwashing. Wann werden diese Ermittlungen voraussichtlich abgeschlossen?

Zeichen für baldigen Abschluss der Ermittlungen

Dass es überhaupt Ermittlungen gegen die DWS gibt, hat mit den Enthüllungen einer Whistleblowerin zu tun. Konkret machte die ehemalige Nachhaltigkeitschefin der DWS, Desiree Fixler, vor knapp zweieinhalb Jahren öffentlich, dass viele als nachhaltig deklarierten Fonds der DWS in Wahrheit gar nicht nachhaltig waren. Daraufhin nahm zuerst die US-Börsenaufsicht Ermittlungen auf. Später führten auch deutsche Ermittler eine Razzia in den Geschäftsgebäuden der DWS durch. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Asoka Wöhrmann, verlor deshalb sogar seinen Job.

Die DWS selbst scheint nun damit zu rechnen, dass die Ermittlungen auch in Deutschland zeitnah abgeschlossen werden und hierzulande ebenfalls eine Strafzahlung verhängt wird. Bereits im vergangenen Jahr gab das Tochterunternehmen der Deutschen Bank nämlich bekannt, Rückstellungen für die Greenwashing-Ermittlungen in Deutschland und den USA gebildet zu haben. Beobachter haben dies als Zeichen für einen baldigen Abschluss der Ermittlungen gedeutet.

 

Kommen bald massenhaft Klagen auf die DWS zu?

Grundsätzlich scheint die DWS daran interessiert zu sein, das Thema möglichst schnell vom Tisch zu bekommen, um den eigenen Imageschaden gering zu halten. Dafür spricht unter anderem die Tatsache, dass die DWS einen Verhandlungstermin zu einer Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) und somit auch ein möglicherweise lang andauerndes Verfahren kurzfristig verhinderte. Dies gelang, indem sich die DWS dazu bereiterklärte, die beanstandeten Formulierungen zu einem als nachhaltig beworbenen Fonds in Zukunft nicht mehr zu tätigen.

Allerdings scheint die DWS trotzdem nicht daran interessiert zu sein, dass der Öffentlichkeit und den deutschen Ermittlern alle Fakten zum Greenwashing-Skandal vorliegen. Das zeigte sich Mitte Januar 2024, als es erneut eine Razzia wegen der Greenwashing-Vorwürfe in Geschäftsgebäuden der DWS gab. Offensichtlich sahen sich die Ermittler zu diesem Schritt genötigt, weil ihnen der Zugang zu wichtigen Informationen seitens der DWS verwehrt wurde.

Dass die DWS kein Interesse daran hat, komplett reinen Tisch zu machen, dürfte vor allem mit drohenden Anlegerklagen zu tun haben. Je mehr Informationen betroffene Anleger zum DWS Greenwashing-Skandal erhalten, desto leichter wird es ihnen fallen, Schadensersatzansprüche in der Sache durchzusetzen. Der finanzielle Schaden, der dadurch entstehen kann, könnte deutlich größer ausfallen als der einer Strafzahlung aufgrund der aktuellen Ermittlungen.

 

Betroffene Anleger können getätigte Investitionen rückgängig machen

Tatsächlich können Investoren, die in der Vergangenheit in vermeintlich nachhaltige Fonds investiert haben, ihr Geld zurückfordern, sofern der jeweilige Fonds in Wahrheit nicht so nachhaltig war, wie er in Prospekten oder anderen Werbedokumenten beschrieben wurde. Schließlich hätten die betroffenen Anleger wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt von den unwahren Werbeaussagen gewusst hätten.

Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter ergeben vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema DWS-Greenwashing erstellt, auf der sich DWS-Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können DWS-Anleger der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment in ein Fondsprodukt der DWS übermitteln und bestehende Rechtsansprüche gegen die DWS anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

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