14.
Okt 2021

Manipulierte Mercedes-Autos werden noch immer zurückgerufen

2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt den ersten offiziellen Rückruf im Rahmen des Mercedes-Abgasskandals an. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war klar, dass auch der Stuttgarter Autobauer Daimler jahrelang die Diesel-Varianten seiner PKW-Modelle illegal manipuliert hatte. Auch heute noch – drei Jahre später – kommen in der Sache regelmäßig neue Details zum Vorschein. So entdeckt das KBA beispielsweise noch heute weitere Mercedes-Modelle, die vom Abgasskandal betroffen sind und ruft diese zurück.

Verkehrsminister wirft Daimler “Salami-Taktik” vor

Zuletzt beorderte das KBA beispielsweise unter dem Rückruf-Code 5497507 verschiedene Modellvarianten der Mercedes-Benz A-, B-, C-, E- und S-Klasse in die Werkstatt, weil die betroffenen Fahrzeuge aus den Baujahren 2010 bis 2014 mit einer Manipulationssoftware ausgestattet sind. Dass noch heute sogenannte Abschalteinrichtungen in älteren Mercedes-Modellen entdeckt werden, liegt vor allem an der Intransparenz von Daimler.

Der deutsche Verkehrsminister Andreas Scheuer kritisierte den Stuttgarter Konzern diesbezüglich bereits mehrfach. In der BILD am Sonntag bezeichnete Scheuer das Verhalten von Daimler beispielsweise wortwörtlich als “Salami-Taktik”. Demnach gebe Daimler zwar zu, die eigenen Fahrzeuge manipuliert zu haben, doch der Konzern soll dem Kraftfahrt-Bundesamt verschweigen, wie diese Manipulation erfolgt sei.

Kraftfahrt-Bundesamt entdeckte mehrere Abschalteinrichtungen in Mercedes-Modellen

Bislang hat das KBA insgesamt fünf verschiedene Abschalteinrichtungen in Mercedes-Autos entdeckt. Die betroffenen Fahrzeuge wurden so manipuliert, dass sie während der Abgastests im Rahmen des Zulassungsprozesses vorgeben, sauber zu sein. Im normalen Straßenbetrieb emittieren die Mercedes-Modelle hingegen unerlaubt viele Schadstoffe. Durch diesen Trick wurden die Mercedes-Modelle zugelassen, obwohl sie eigentlich nicht für den Straßenverkehr in Europa geeignet sind.

Der Daimler-Dieselskandal betrifft die Diesel-Motoren OM607, OM622, OM626, OM640, OM642 und OM651. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen von Mercedes-Benz verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLE, ML, Sprinter Vito und Viano.

Die betroffenen Fahrzeuge enthalten Abschalteinrichtungen, die unter anderem die Wirksamkeit des Stickoxid-Nachbehandlungssystems (SCR-Katalysator) sowie die Wirksamkeit der Abgas-Rückführung (AGR) der betroffenen PKW beeinflussen. Auch temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen, die zuletzt von der Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) als illegal eingestuft wurden, kamen bei Daimler mehrfach zum Einsatz.

Abgasskandal führte unter anderem zu enormen Wertverlusten

Wegen des Abgasskandals wurde die Umwelt deutlich stärker belastet, als es eigentlich vorgesehen war. Doch durch die Fahrzeug-Manipulationen entstanden nicht nur Umweltschäden. Auch die Halter der manipulierten Autos haben einen enormen Schaden erlitten. Die Abgasskandal-Autos haben nämlich unter anderem an Wert verloren, weil beispielsweise die Folgeschäden von durchgeführten Software-Updates, die die Abgasreinigung der Autos normalisieren sollte, nicht klar abzusehen sind.

Zudem hat das allgemeine Vertrauen in die Diesel-Technologie durch den Skandal gelitten, was auch zu einer geringeren Nachfrage nach Diesel-Autos geführt hat und insbesondere bei nachweislich manipulierten Fahrzeugen zu großen Wertverlusten geführt hat. Insofern hätten die betroffenen Halter ihre Fahrzeuge sicherlich nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn sie zum Kaufzeitpunkt bereits von den vorhandenen Mängeln der Autos gewusst hätten.

Schadensersatzansprüche: Diese Möglichkeiten haben Mercedes-Besitzer

Betroffene Mercedes-Fahrer sollten sich unbedingt bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat unter anderem die Möglichkeit, den verantwortlichen Hersteller juristisch zur Rücknahme des Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine Entschädigungszahlung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

Alternativ ist es unter anderem auch möglich, das eigene Fahrzeug zu behalten und einen Teil des Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchzusetzen oder sogar ein neues und mangelfreies Ersatz-Fahrzeug von dem verantwortlichen Händler zu erhalten. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene PKW-Besitzer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten im Abgasskandal.

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