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Welche Abgasskandal-Themen werden im Jahr 2022 geklärt?
Mehr als sechs Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals werden diesbezüglich noch immer juristische Detailfragen geklärt. Auch für 2022 werden wieder reihenweise Entscheidungen erwartet, die betroffenen PKW-Besitzern Klarheit verschaffen sollen.
Schadensersatzansprüche im Audi-Skandal vor höchstrichterlicher Aufklärung
Unter anderem wird Audi wohl erstmals höchstrichterlich wegen manipulierter Motoren, die der Ingolstädter Autobauer entwickelt hat, verklagt. 2021 entschieden die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) bereits, dass Audi auch für von VW entwickelte Motoren haftbar gemacht werden kann. Ein Grundsatzurteil in Bezug auf die von Audi entwickelten 3.0- und 4.2-Liter-Diesel-Motoren verhinderte das süddeutsche Unternehmen aber, indem es kurzfristig eine Revision zurückzog.
Audi schätzte die eigenen Erfolgschancen vor Gericht offensichtlich so schlecht ein, dass das Unternehmen einem einzigen Verbraucher eine Entschädigung auszahlte, um ein Grundsatzurteil in der Sache zu verhindern. Ansonsten hätte der BGH Audi wohl schon am 16. Dezember 2021 wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt. Nun wird dieses Urteil erst 2022 gefällt werden.
Daimler-Dieselskandal: Diese Entwicklungen werden 2022 erwartet
Aber nicht nur Audi wird 2022 aller Wahrscheinlichkeit nach erstmals höchstrichterlich in Deutschland wegen eigens entwickelter Abgasskandal-Motoren verurteilt. Auch in Bezug auf die Manipulationen bei Herstellern wie Daimler, Fiat und Opel bahnen sich entsprechende Urteile an.
Vor allem bei Daimler ist es sehr wahrscheinlich, dass die zivilrechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals im kommenden Jahr voranschreitet. Neben mehreren Verfahren, die am BGH anhängig sind, wurde zuletzt auch eine sogenannte Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht. Dadurch sollen bis zu 50.000 Mercedes-Halter in Deutschland die Möglichkeit erhalten, ihre Rechtsansprüche im Zusammenhang mit dem Daimler-Dieselskandal kostenfrei zu prüfen.
Die Klage steht allerdings nur weniger als 10 Prozent aller deutschen Verbraucher, die einen manipulierten Mercedes erworben haben, offen. Informationen dazu, ob eine Teilnahme an der Musterklage Sinn ergibt und wer sich daran beteiligen kann, stehen unter diesem Link bereit. Dass die Musterfeststellungsklage im Jahr 2022 abgeschlossen werden kann, gilt bislang als eher unwahrscheinlich.
Der VW-Abgasskandal ist weiterhin aktuell
Auch in Bezug auf den VW-Abgasskandal stehen 2022 mögliche Grundsatzentscheidungen an. So ist es unter anderem möglich, dass alle 2,5 Millionen manipulierten VW-Fahrzeuge in Deutschland abermals zurückgerufen werden. Das liegt daran, dass sich die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) aktuell mit der Frage befassen, ob das VW-Software-Update auch eine illegale Abschalteinrichtung enthält.
Die Aktualisierung sollte eigentlich dazu dienen, die Abgasreinigung der manipulierten VW-Fahrzeuge zu normalisieren. Doch nach dem Update stoßen die betroffenen Fahrzeuge nur bei bestimmten Temperaturen gesetzeskonforme Schadstoffmengen aus. Automobilhersteller rechtfertigen dieses sogenannte Temperaturfenster mit dem Schutz des Motors. Doch die EuGH-Generalanwaltschaft bewertete diese Form der Abschalteinrichtung kürzlich als illegal. Sollten die EuGH-Richter dieser Einschätzung folgen, droht VW abermals eine riesige Rückrufwelle.
Rückrufe im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal könnte es aber auch unabhängig von dem EuGH-Urteil geben. Neben dem nachweislich manipulierten VW-Motor EA189 steht nämlich auch dessen Nachfolge, der EA288, massiv unter Manipulationsverdacht. Erste Rückrufe hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in der Sache bereits angeordnet. 2022 folgen vermutlich weitere.
Restschadensersatzansprüche im Abgasskandal
Zudem werden Verbraucher 2022 wohl Rechtssicherheit bezüglich der Durchsetzung sogenannter Restschadensersatzansprüche im Abgasskandal erhalten. Diese Form der Rechtsdurchsetzung ist im Gegensatz zur herkömmlichen Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche nicht nur innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist möglich. Restschadensersatzansprüche lassen sich nämlich taggenau zehn Jahre ab dem Kauf- bzw. Übergabedatums des jeweiligen Fahrzeugs durchsetzen.
Dadurch sollen Verbraucher zumindest den finanziellen Vorteil, den der jeweilige Automobilhersteller durch den Betrug erwirtschaftet hat, als Ausgleich erhalten. Mehrere Oberlandesgerichte haben den Anspruch auf Restschadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bereits bestätigt.
Auch am BGH erwarten Rechtsexperten ein verbraucherfreundliches Urteil. Davon würden Hunderttausende Menschen profitieren, die ihre Ansprüche in der Sache aufgrund einer eingetretenen Verjährung aktuell eigentlich nicht mehr durchsetzen können.
Abgasskandal-Klagen sind risikofrei möglich
Fest steht, dass die zivilrechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals auch 2022 voranschreiten wird. Es werden Grundsatzurteile, Rückrufe und womöglich auch die Identifizierung neuer Abschalteinrichtungen erwartet. Zudem werden wohl weiterhin Zehntausende Verbraucher ihre Rechtsansprüche in der Sache durchsetzen. Dank moderner Lösungen ist Letzteres mittlerweile in fast jedem Fall komplett risikofrei möglich.
Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann nämlich in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Abgasskandal