02.
Dez 2022

Wichtige Diesel-Urteile wurden verschoben

Es glich einem Paukenschlag, als der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Juni dieses Jahres verkündete, dass selbst eine fahrlässige Schädigung ausreicht, um Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals zu rechtfertigen. Im nächsten Schritt müssen nun die EuGH-Richter abschließend verkünden, ob sie die Rechtsauffassung des Generalanwalts teilen. Doch dieses Urteil wird wohl, anders als erwartet, nicht mehr in diesem Jahr verkündet werden. Auch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat daher eine wichtige Diesel-Verhandlung bereits verschoben.

BGH wartet auf Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

In der Vergangenheit haben sich die Richter am Bundesgerichtshof dahingehend positioniert, dass bestehende Rechtsansprüche wegen des Abgasskandals nur dann durchgesetzt werden können, wenn die Manipulation des betroffenen Fahrzeugs auf nachweislich sittenwidrige bzw. mutwillige Weise erfolgte. Eine solche Sittenwidrigkeit nachzuweisen, ist jedoch oftmals gar nicht so einfach.

Wenn der EuGH nun allerdings etwas anderes entscheidet, müssten auch die BGH-Richter ihre bisherige Rechtsauffassung in der Sache noch einmal korrigieren. Daher hat der Bundesgerichtshof ursprünglich bereits für Ende November 2022 eine Verhandlung terminiert, in deren Rahmen sich die Karlsruher Richter auch zu dem bis dahin verkündeten EuGH-Urteil äußern wollten. Allerdings wird die EuGH-Entscheidung wohl gar nicht mehr in diesem Jahr publiziert.

Prozessbeobachter gingen ursprünglich davon aus, dass das EuGH-Urteil bereits im September 2022 verkündet wird. Der BGH rechnete offenbar spätestens Mitte November mit dem Urteil. Doch nun kommt alles anders, denn bis heute hat der Europäische Gerichtshof das Verkündungsdatum noch nicht veröffentlicht. Die Richter am Bundesgerichtshof scheinen nun mit einer Verkündung zu Beginn des kommenden Jahres zu rechnen, denn sie haben den für November angesetzten Termin auf Ende Februar 2023 verlegt.

Diesel-Klagen könnten zeitnah deutlich unkomplizierter werden

Die Entscheidungen von EuGH und BGH könnten eine regelrechte Klagewelle auslösen. In der Vergangenheit haben die BGH-Richter nämlich beispielsweise im Rahmen verschiedener Diesel-Klagen gegen Mercedes-Benz darauf verwiesen, dass das sittenwidrige Verhalten des Autobauers wohl nur schwer nachgewiesen werden kann. Insofern haben sich einige Besitzer von manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeugen bislang noch zurückgehalten, wenn es um die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche in der Sache geht.

Sollte jedoch selbst eine fahrlässige Schädigung ausreichen, um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zu rechtfertigen, würde sich die aktuelle Situation komplett verändert. Dann würde für den Erfolg einer Diesel-Klage lediglich entscheidend sein, dass die jeweilige Fahrzeug-Manipulation nachgewiesen werden kann. Das ist selbst im Fall von Autos, die bislang noch nicht von amtlichen Rückrufen betroffen sind, mittels eines Sachverständigengutachtens möglich. Hunderttausende Fahrzeughalter könnten daher weitgehend plötzlich problemlos Schadensersatzansprüche durchsetzen.

Klagewelle droht: Frühzeitige Rechtsdurchsetzung ergibt Sinn

Dass der Europäische Gerichtshofe eine verbraucherfreundliche Entscheidung verkünden wird, gilt als fast sicher. Es ist nämlich üblich, dass sich Europas oberste Zivilrichter der Rechtsauffassung ihrer Generalanwaltschaft anschließen. Sollte dies auch in diesem Fall so sein, würden Diesel-Klagen deutlich unkomplizierter werden.

Der Vorsitzende Richter des Stuttgarter Landgerichts (LG) schwor seine Kollegen daher schon auf eine mögliche Klagewelle ein. In Stuttgart können nämlich Verbraucher aus ganz Europa ihre bestehenden Rechtsansprüche gegenüber Mercedes-Benz durchsetzen, denn der Premium-Automobilhersteller hat dort seinen Hauptsitz.

Da die zuständigen Gerichte aufgrund der Vielzahl an erwarteten Klagen wohl sehr lange für die jeweilige Bearbeitung dieser Fälle brauchen werden, sollten betroffene PKW-Besitzer sich bereits jetzt über ihre rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren und zumindest schon einmal sämtliche Vorbereitungen für eine mögliche Klage treffen. Generell gilt nämlich: Je früher die eigenen Ansprüche geltend gemacht werden, desto schneller erhalten die jeweiligen Kläger auch Schadensersatz.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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