01.
Sep 2022

In diesem Monat wird das wichtigste Diesel-Urteil des Jahres erwartet

Hunderttausende Diesel-Fahrzeuge in Deutschland wurden so manipuliert, dass diese nur bei Temperaturen in Höhe von ungefähr 15 bis 30 Grad die Schadstoff-Grenzwerte einhielten. Obwohl die betroffenen Fahrzeuge von Rückrufen, Wertverlusten und teilweise sogar Folgeschäden betroffen sind, bewerteten die Richter am Bundesgerichtshof den Einbau solcher Abschalteinrichtungen nur als fahrlässige Schädigung. Deshalb können in der Sache laut BGH keine Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden. Doch das wohl wichtigste Diesel-Urteil des Jahres könnte dies nun ändern.

Europäischer Gerichtshof könnte BGH-Entscheidung kippen

Möglicherweise noch in diesem Monat könnte am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg nämlich ein Urteil verkündet werden, das die bisherige Rechtsprechung des deutschen BGH kippen würde. Europas oberste Zivilrichter befassen sich mit der Frage, ob eine fahrlässige Schädigung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal nicht doch ausreicht, um Entschädigungsansprüche zu rechtfertigen.

Die Generalanwaltschaft am EuGH hat diese Frage kürzlich eindeutig beantwortet: Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug erwirbt, ohne dies zu wissen, hat Anspruch auf Schadensersatz. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Manipulation fahrlässig oder sittenwidrig erfolgte. Nun gehen Prozessbeobachter davon aus, dass auch die EuGH-Richter dieser Rechtsauffassung folgen werden.

Durchsetzung von Abgasskandal-Rechten bald vermutlich deutlich leichter

Ein solches EuGH-Urteil würde die Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal für Hunderttausende Fahrzeughalter in Deutschland erleichtern. Herstellerübergreifend setzten nämlich viele Autobauer auf Dieselmotoren mit temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen – sogenannte Thermofenster.

Am Stuttgarter Landgericht – dem Gerichtsstand von Mercedes-Benz – geht der Vorsitzende Richter daher in Folge des EuGH-Urteils von einer Klagewelle gegen Mercedes aus. Das hat dieser bereits in einer internen Mail, die einigen Medien vorliegt, verkündet. Auch der Bundesgerichtshof hat bereits bekanntgegeben, dass sich dieser noch im November im Rahmen eines Abgasskandal-Verfahrens zu dem bis dahin verkündeten EuGH-Urteil äußern wird.

Wegen drohender Klagewelle: Verbraucher sollten sich schnell über Diesel-Rechte informieren

Noch vor Ablauf des Jahres könnten daher viele Verbraucher erfahren, dass auch sie wegen des Abgasskandals definitiv Anspruch auf Schadensersatz haben. Da neben Mercedes-Benz auch Hersteller wie Volkswagen, Opel und Fiat Thermofenster entwickelt und eingesetzt haben, könnte es in der Folge nicht nur am Stuttgarter Landgericht zahlreiche Klagen eingereicht werden.

Für betroffene Fahrzeughalter ergibt es bereits jetzt Sinn, sich über die eigenen Rechtsansprüche zu informieren. Sollte es tatsächlich nach dem EuGH-Urteil zu einer Klagewelle kommen, könnten einige deutsche Gerichte nämlich an ihre Belastungsgrenzen kommen. Daher gilt: Je schneller Verbraucher ihre Rechtsansprüche geltend machen, desto schneller kommen sie auch an ihr Recht.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung im Abgasskandal ist möglich

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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