22.
Nov 2023

Wieso werben Fondsgesellschaften mit falschen Nachhaltigkeitsversprechen?

Nachhaltigkeit ist auch in der Finanzbranche im Trend. So werben beispielsweise immer mehr Vermögensverwalter mit ihren vermeintlich umweltfreundlichen Fonds. Recherchen verschiedener Medienhäuser haben allerdings ergeben, dass viele dieser Fonds mit falschen Nachhaltigkeitsversprechen beworben werden. Woran liegt das?

Nachhaltige Fonds: Überschwängliche Werbeversprechen aus Profitgier?

Konkret ergab eine großangelegte Studie von zehn Medienhäusern und -plattformen im vergangenen Jahr, dass viele als nachhaltig beworbene Fonds in Wahrheit gar nicht so grün waren. Demnach enthielt knapp die Hälfte von 547 überprüften Fonds auch Unternehmen aus der Öl-, Gas- oder Luftfahrtbranche, obwohl diese als umweltfreundlich beworben wurden.

Teilweise waren die untersuchten Fonds sogar zu 40 Prozent in entsprechende Unternehmen investiert. Dass sie trotzdem als nachhaltig beworben werden konnten, liegt vor allem an fehlenden Kontrollmechanismen und der Tatsache, dass bestimmte Bezeichnungen wie “nachhaltig” oft nicht geschützt sind.

Folglich beschrieben die meisten Vermögensverwalter ihre Fonds wohl bewusst mit überschwänglichen Aussagen zur Nachhaltigkeit, damit sich diese besonders gut verkaufen ließen. Allerdings machen sich entsprechende Fondsverwalter trotzdem strafbar, wenn sie Informationen zur Nachhaltigkeit ihrer Fondsprodukte vorsätzlich falsch oder unvollständig kommunizieren.

Greenwashing: Ermittlungen und Anlegerklagen

Gegen den deutschen Vermögensverwalter DWS wurde wegen Falschangaben zur Nachhaltigkeit verschiedener Fonds in den USA sogar schon zu einer Strafe in Höhe von 19 Millionen US-Dollar verhängt. Auch in Deutschland laufen derweil noch Ermittlungen gegen die Deutsche Bank-Tochter. Zudem ist es wahrscheinlich, dass nach und nach auch andere Vermögensverwalter deshalb belangt werden.

Den verantwortlichen Vermögensverwaltern drohen jedoch nicht nur Ermittlungsverfahren von Aufsichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft, sondern auch Anlegerklagen. Betroffene Anleger können nämlich ihre investierten Summen inkl. bereits gezahlter Gebühren komplett zurückfordern, sofern sie das jeweilige Investment vordergründig getätigt haben, weil der beworbene Fonds als besonders nachhaltig angepriesen wurde.

Betroffene Anleger können bestehende Rechtsansprüche kostenfrei prüfen lassen

Für betroffene Anleger ergeben Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema DWS-Greenwashing erstellt, auf der sich DWS-Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können DWS-Anleger der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment in ein Fondsprodukt der DWS übermitteln und bestehende Rechtsansprüche gegen die DWS anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

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