04.
Okt 2023

Wohnmobil-Abgasskandal: Goldenstein Rechtsanwälte erwirkt erstes rechtskräftiges OLG-Urteil

Im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal war Goldenstein Rechtsanwälte bereits im Jahr 2020 für das erste verbraucherfreundliche Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Nun hat die Verbraucherkanzlei auch das erste faktisch rechtskräftige Urteil eines Oberlandesgerichts (OLG) im Wohnmobil-Abgasskandal erwirkt. “Unser Mandant wird eine Entschädigung in Höhe von 4.800 Euro sowie Verzugszinsen in Höhe von rund 360 Euro erhalten, weil sein Wohnmobil nachweislich illegal manipuliert wurde. Diese Entscheidung stellt eine Trendwende in der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Wohnmobil-Abgasskandals dar und sendet ein wichtiges Signal an Zehntausende betroffene Wohnmobil-Besitzer”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Verbraucherkanzlei.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

Der Kläger hat sein Wohnmobil im Juli 2020 als Gebrauchtwagen für 48.000 Euro erworben. Es handelt sich um ein Reisemobil, das 2018 von dem Wohnmobilhersteller Sunlight auf Basis eines Fiat Ducato gebaut und mit einem 2.3-Liter-Dieselmotor von Fiat ausgestattet wurde. Das Wohnmobil hatte zum Kaufzeitpunkt eine Laufleistung in Höhe von 7.500 Kilometern und wurde seitdem knapp 12.000 weitere Kilometer bewegt.

Im Sommer 2020 veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach mehreren Razzien in Geschäftsgebäuden von Fiat eine Pressemitteilung, in der die Frankfurter Ermittler über illegale Abschalteinrichtungen in mehr als 200.000 Fiat-Diesel-Fahrzeugen in Deutschland berichteten. Im Anschluss bestätigten unabhängige Abgastests sowie Messungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), dass Wohnmobile mit Fiat Ducato-Basis ihre Abgasreinigung unter anderem etwa 22 Minuten nach dem Start des Motors sowie in Abhängigkeit von der jeweiligen Außentemperatur auf ein unerlaubt niedriges Niveau reduzieren.

Als der Kläger erfuhr, dass auch sein Fahrzeug die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte nicht einhält, ging er gemeinsam mit Goldenstein Rechtsanwälte juristisch gegen Stellantis, den Mutterkonzern von Fiat, vor und forderte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Naumburg gab dem Kläger nun Recht und entschied, dass er mindestens fahrlässig geschädigt wurde. Deshalb sprachen ihm die zuständigen Richter Differenzschadensersatz in Höhe von 4.800 Euro sowie Verzugszinsen zu. Stellantis hat keine Möglichkeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen und die Anwälte von Goldenstein Rechtsanwälte werden die Entscheidung nicht anfechten. Dadurch ist das Urteil faktisch rechtskräftig.

Anwalt sieht Trendwende im Wohnmobil-Abgasskandal und warnt vor möglicher Verjährung

“Hätte unser Mandant zum Kaufzeitpunkt bereits von den illegalen Manipulationen gewusst, hätte er sein Wohnmobil sicherlich nicht zu denselben Konditionen erworben. Schließlich drohen illegal manipulierten Fahrzeugen wegen des Abgasskandals unter anderem Folgeschäden und Wertverluste. Folgerichtig muss Stellantis unserem Mandanten nun eine Entschädigung in Höhe von zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreises sowie Verzugszinsen zahlen”, kommentiert Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er ergänzt:

“Ähnlich wie im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal gab es auch nach dem Bekanntwerden des Wohnmobil-Abgasskandals zunächst kaum verbraucherfreundliche Urteile in der Sache. Seit die Richter am Bundesgerichtshof im Juni dieses Jahres entschieden, dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal auch bei fahrlässiger Schädigung bestehen, hat sich dies jedoch geändert.

Allein wir von Goldenstein Rechtsanwälte erwirken momentan quasi wöchentlich neue verbraucherfreundliche Urteile zugunsten unserer Mandanten. Zudem regen viele verantwortliche Gerichte aktuell Vergleichsgespräche an. Dass wir nun auch das erste faktisch rechtskräftige Urteil eines Oberlandesgerichts erwirken konnten, leitet endgültig eine Trendwende in der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Wohnmobil-Abgasskandals ein.

Für andere betroffene Fahrzeughalter kommt die Entscheidung zu einem denkbar wichtigen Zeitpunkt. Da die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Öffentlichkeit im Jahr 2020 ziemlich eindeutig über die Manipulationen von Fiat informierte, könnten zivilrechtliche Ansprüche in der Sache nämlich im schlimmsten Fall schon am 01. Januar 2024 verjähren. Wer kein Risiko eingehen möchte, muss bestehende Rechtsansprüche im Wohnmobil-Abgasskandal daher spätestens bis zum 31. Dezember 2023 um 23:59 Uhr geltend machen. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte empfehlen Wohnmobil-Besitzern, sich schnellstmöglich über ihre juristischen Möglichkeiten in der Sache zu informieren.”

Wohnmobil-Abgasskandal: Diese rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Fahrzeughalter

Im Rahmen einer Schadensersatzklage können die Halter von illegal manipulierten Wohnmobilen juristisch gegen den verantwortlichen Motorenhersteller – also Fiat bzw. dessen Mutterkonzern Stellantis – vorgehen. Die Unternehmen, die die Fiat-Fahrzeuge zu Wohnmobilen ausgebaut haben, müssen sich hingegen nicht deswegen verantworten. Schließlich ist nicht davon auszugehen, dass Wohnmobil-Hersteller wie Hymer, Carthago oder Dethleffs von den illegalen Manipulationen wussten.

Grundsätzlich besteht wegen des Abgasskandals die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug an den verantwortlichen Fahrzeughersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Wohnmobil zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrags des eigentlichen Kaufpreises durchzusetzen. Selbst für bereits verkaufte Fahrzeuge können teilweise Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Sollte ein Verfahren unerwarteterweise verloren gehen, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer hingegen sämtliche Verfahrenskosten und sogar die Anwaltskosten der Gegenseite. Die Kläger müssen in diesem Fall keinen Cent bezahlen.

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