12.
Jul 2022

Wohnmobile fallen negativ bei Abgastests auf

Es ist ein offenes Geheimnis, dass auch Fiat Diesel-Fahrzeuge illegal manipuliert hat. In den Vereinigten Staaten hat der italienische Autobauer den Betrug zuletzt sogar schon zugegeben. Hierzulande verhält sich Fiat in der Sache bislang allerdings noch verdächtig ruhig. Aktuelle Abgastests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bestätigen nun jedoch einmal mehr: Vor allem Wohnmobile mit Fiat-Fahrgestellen überschreiten die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte oftmals um ein Vielfaches.

DUH-Test: Wohnmobil überschreitet Stickoxid-Grenzwert um mehr als das 7-fache

Bereits in der Vergangenheit hat die DUH an mehreren Wohnmobilen, die auf Basis des Fiat Ducato gebaut wurden, erhöhte Abgaswerte festgestellt. Nun hat die Umweltorganisation erneut ein Wohnmobil einem Abgastest unterzogen. Dabei handelte es sich um einen Knaus K250/3.

Das Fahrzeug wurde 2012 unter der Umweltnorm Euro 5 zugelassen und dürfte dementsprechend höchstens 280 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Die DUH stellte jedoch bei sommerlichen Temperaturen einen durchschnittlichen Stickoxidausstoß in Höhe von 2.056 Milligramm pro Kilometer fest.

Dieses Testergebnis lässt darauf schließen, dass das Fahrzeug so manipulierte, dass es nur unter den Bedingungen eines amtlichen Abgastests wirklich sauber ist. Unter normalen Fahrbedingungen, die während des DUH-Tests herrschten, hält das geprüfte Wohnmobil die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien jedoch nicht ein. Deshalb hätte es eigentlich nie zugelassen werden dürfen.

Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt seit Jahren wegen Fiat-Abgasskandal

Der Fiat-Abgasskandal flog 2020 auf. Nachdem die Staatsanwaltschaft Frankfurt mehrere Razzien in Geschäftsgebäuden des italienischen Fahrzeugherstellers durchführte, machten die Ermittler den Betrugsfall wenig später öffentlich. Noch im Herbst desselben Jahres gab die zuständige Staatsanwaltschaft ihre vorläufigen Ermittlungsergebnisse heraus. Demnach enthalten auch Diesel-Fahrzeuge von Fiat eine Manipulationssoftware, die sich auf die Abgasreinigung der manipulierten Fahrzeuge auswirkt.

Konkret vermuteten die Frankfurter Ermittler damals, dass sämtliche Fiat-Fahrzeuge, die zwischen 2014 und 2019 gebaut wurden und einen Diesel-Motor enthalten, vom Abgasskandal betroffen sind. In Deutschland betrifft der Fiat-Abgasskandal demnach vor allem Wohnmobile. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Fiat Ducato von fast allen namhaften Wohnmobil-Herstellern als Basismodell verwendet wird.

DUH geht wegen ausbleibender Rückrufe gegen Kraftfahrt-Bundesamt vor

Auch das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gab bereits mehrfach bekannt, dass die Behörde auffällige Abgaswerte an Fiat Ducato-Modellen festgestellt habe. Rückrufe in der Sache veranlasste die Behörde bislang jedoch nicht. Stattdessen verwies das KBA stets darauf, dass die italienischen Behörden für die Rückrufe von Fiat-Fahrzeugen zuständig seien. Diese waren nämlich auch für die Typengenehmigung der betroffenen Modelle verantwortlich.

Tatsächlich ist es dem Kraftfahrt-Bundesamt dank der im September 2020 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2018/585 mittlerweile jedoch mittlerweile möglich, selbst in der Sache aktiv zu werden. Wegen der ausbleibenden Rückrufe seitens der deutschen Behörde hat die Deutsche Umwelthilfe nun sogar Beschwerde eingereicht und zudem rechtliche Schritte angekündigt.

Noch vor wenigen Monaten gab die Generalanwaltschaft am Europäischen Gerichtshof (EuGH) bekannt, dass die DUH ihrer Meinung nach juristisch gegen möglicherweise fehlerhafte Fahrzeug-Zulassungen vorgehen darf. Diese Möglichkeit scheint die DUH nun vollständig nutzen zu wollen.

Diesel-Software-Updates führen oft zu Folgeschäden

Früher oder später müssen die Halter von manipulierten Wohnmobilen wohl zwangsweise mit einem Rückruf ihres Fahrzeugs rechnen. Dann müssen die betroffenen Wohnmobile in die Werkstatt gebracht werden, um dort ein Software-Update zur Normalisierung der Abgasreinigung zu erhalten.

Entsprechende Software-Updates führen oft jedoch nicht nur zu einer Beseitigung des vorhandenen Mangels, sondern auch zu teils schwerwiegenden Fahrzeugschäden. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die manipulierten Fahrzeuge gar nicht dafür konzipiert wurden, Schadstoffe in hohem Maße zu filtern. Deshalb zählen Leistungseinbrüche, ein erhöhter Kraftstoffverbrauch und sogar komplette Motorschäden oft zu den Nebenwirkungen von durchgeführten Software-Updates.

Schadensersatzansprüche bestehen auch ohne Rückruf

Da die betroffenen Fahrzeughalter ihre Autos sicher nicht zu denselben Konditionen erworben hätten, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre, haben diese Anspruch auf Schadensersatz. Um entsprechende Ansprüche durchzusetzen, ist ein amtlicher Rückruf hilfreich, aber nicht nötig. Stattdessen muss die Manipulation des jeweiligen Fahrzeugs im Zweifel lediglich mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens nachgewiesen werden.

Im Fall des Wohnmobil-Abgasskandals richten sich solche Klagen im Normalfall gegen den Hersteller des manipulierten Motors – also meistens Fiat. Bislang ist nämlich nicht davon auszugehen, dass auch Wohnmobilhersteller wie Knaus oder Hymer vollständige Kenntnis über die Manipulationen von Fiat erlangt haben. Daher können diese auch nicht juristisch für die Manipulationen ihrer Fahrzeuge belangt werden.

Wohnmobil-Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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