25.
Mai 2022

Zwei Jahre Rechtssicherheit im Abgasskandal

Heute vor genau zwei Jahren wurde Rechtsgeschichte geschrieben: Am 25. Mai 2020 um 11 Uhr sprachen die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) erstmals einem deutschen PKW-Besitzer Schadensersatz wegen des Abgasskandals zu. Das Urteil, das von der Kanzlei Goldenstein erwirkt wurde, sorgte in ganz Europa für Rechtssicherheit in der Sache.

Verbraucheranwalt: “Jetzt geht der Dieselskandal erst richtig los”

Insgesamt sprachen die BGH-Richter dem Mandanten der Kanzlei Goldenstein mehr als 28.000 Euro für seinen manipulierten VW Sharan zu. Das Fahrzeug hatte der Kläger knapp sechs Jahre zuvor für etwas mehr als 31.000 Euro auf dem Gebrauchtwagenmarkt erworben. Seitdem hatte er mehr als 50.000 Kilometer mit dem Volkswagen zurückgelegt.

“Jetzt geht der Dieselskandal erst richtig los”, konstatierte der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei für das Urteil verantwortlich war, nach der Verkündung der Entscheidung. Heute steht fest, dass Goldenstein mit dieser Aussage Recht behalten sollte.
Das BGH-Urteil sorgte nämlich unter anderem dafür, dass Volkswagen allein in Deutschland mehr als 50.000 Klägern Angebote für eine außergerichtliche Einigung machte. Darüber hinaus konnte sich der BGH im Anschluss vielen zivilrechtliche Detailfragen in der Sache klären und auch die Manipulationen von anderen Herstellern ins Visier nehmen.

Abgasskandal-Klagen sind noch immer möglich

Mittlerweile ist nämlich klar, dass der Abgasskandal quasi die gesamte Automobilindustrie betrifft. Daher können unter anderem auch Audi-, Porsche-, Mercedes-Benz- und Opel-Halter Schadensersatzansprüche wegen der illegalen Manipulationen durchsetzen. Selbst Wohnmobile, die auf Basis von Fiat- und Ducato-Fahrzeugen gebaut wurden, sind illegal manipuliert worden.

Die Kanzlei Goldenstein, die sich bereits vor dem historischen BGH-Abgasskandal-Urteil einen Namen gemacht hat, vertritt auch heute noch erfolgreich Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen. Insgesamt hat die Kanzlei mit Hauptsitz in Berlin-Schönefeld schon mehr als 42.500 Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Abgasskandal-Rechte unterstützt und damit wahrscheinlich so vielen Verbraucher geholfen wie keine andere Kanzlei in Deutschland.

Betroffene PKW-Besitzer können sich von der Kanzlei kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. Auf der Kanzlei-Website haben Verbraucher zudem die Option, sich innerhalb weniger Minuten darüber zu informieren, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Entschädigungsanspruch ausfällt.

Die Rechtsansprüche von betroffenen PKW-Besitzern

Vom Abgasskandal betroffene Verbraucher haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre manipulierten Autos an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Verbraucher kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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