28.
Nov 2023

Gericht entscheidet: Rückerstattung von über 50.000 Euro für deutschen Glücksspieler

Das Landgericht (LG) Landau hat einer Mandantin von Goldenstein Rechtsanwälte aktuell eine Rückerstattung ihrer Online-Spielverluste in Höhe von mehr als 50.000 Euro zugesprochen. Die Frau hatte das Geld auf einer Website verzockt, deren Betreibergesellschaft nicht im Besitz einer deutschen Glücksspiellizenz war. Deutschlandweit können Hunderttausende Glücksspiele ihre Verluste aus illegalem Online-Glücksspiel zurückfordern.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem konkreten Fall hatte die Klägerin auf der Website der Marke Mr. Green zwischen September 2016 und Januar 2021 insgesamt 120.533,05 Euro eingezahlt, zwischenzeitlich 66.701,00 Euro wieder ausgezahlt und somit in Summe 53.832,05 Euro verloren. Tatsächlich hätte die Frau aus Rheinland-Pfalz in diesem Zeitraum aber eigentlich gar nicht an Online-Glücksspiel teilnehmen dürfen. Die ersten bundesweit gültigen Glücksspiellizenzen, die auch in Rheinland-Pfalz Gültigkeit haben, wurden nämlich erst nach dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages im Juli 2021 ausgestellt.

Auf Basis der Werbeaussagen auf der deutschsprachigen Website von Mr. Green ging die Frau so wie viele weitere Deutsche davon aus, dass die Website auch in Deutschland legal war. Das Unternehmen warb nämlich mit Werbeslogan wie „Mr. Green ist preisgekrönt“ oder „mcg Licensed“. Somit erweckte die Betreibergesellschaft der Website den Anschein, auch in Deutschland legal zu sein. Zusätzlich gab sie sogar an, auch eine behördliche Glücksspiellizenz mit Wirkung für den deutschen Raum zu besitzen.

Verträge zwischen Klägerin und Beklagter waren nie gültig

Faktisch war es vor dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages allerdings nur in Schleswig-Holstein möglich, eine gültige Online-Glücksspiellizenz zu erhalten und dort lizensierte Unternehmen durften auch nur in Schleswig-Holstein aktiv sein. Zwar argumentierten Unternehmen wie Mr. Green, dass sie mit ihren Lizenzen aus Ländern wie Malta oder Zypern auch in anderen EU-Staaten legal seien. Doch die Richter am Bundesgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht haben bereits eindeutig festgestellt, dass Online-Glücksspiel in Deutschland ausschließlich mit einer deutschen Glücksspiellizenz angeboten werden darf.

Faktisch waren die Verträge zwischen der Glücksspielerin aus Rheinland-Pfalz und Mr. Green dadurch zu keinem Zeitpunkt gültig. Es ist nämlich gar nicht möglich, einen gültigen Vertrag für ein unzulässiges Angebot abzuschließen. Aufgrund dessen hätte die Frau nie Geld auf der Website von Mr. Green einzahlen dürfen. Weil Mr. Green dennoch Geld von der Klägerin annahm, muss das Unternehmen die entstandenen Spielverluste nun an die Frau zurückzahlen, entschieden die Richter am Landgericht Landau.

Entscheidung des LG Landau ist kein Einzelfall

Es ist nicht die erste Entscheidung in diese Richtung. Tatsächlich haben bereits mehr als 60 deutsche Land- und Oberlandesgerichte deutschen Glücksspielern in hunderten Fällen die Rückerstattung ihrer Spielverluste aus illegalem Online-Glücksspiel zugesprochen. Dabei ging es teilweise sogar um noch höhere Spielverluste.

So hat beispielsweise das Landgericht Kempten einem Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte kürzlich eine Erstattung seiner Spielverluste in Höhe von deutlich über 60.000 Euro zugesprochen. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, Spielverluste in Höhe von mehr als 100.000 Euro oder sogar über einer Million Euro von der jeweiligen Glücksspielbetreiberin zurückzufordern, sofern diese Verluste im Rahmen von illegalem Glücksspiel entstanden sind.

Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit Längerem dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Sportwetten-Verluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämlich sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.

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