27.
Jan 2021

Abgasskandal betrifft auch hochmotorisierte Fahrzeuge aus dem VW-Konzern

2015 wurde bekannt, dass VW weltweit rund 11 Millionen Fahrzeuge manipuliert hat. Dies betrifft vierzylindrige 1,6 bis 2,0 Liter Motoren mit der Bezeichnung EA 189. Mittlerweile ist jedoch klar, dass auch hochmotorisierte Fahrzeuge aus dem VW-Konzern manipuliert wurden. So enthalten diverse Audi-, Porsche- und VW-Fahrzeuge mit 3,0- und 4,2-Liter Motoren illegale Abschalteinrichtungen, die sich auf den Abgasausstoß der PKW auswirken. 

Oberklasse-Manipulationen im VW-Konzern: Das sind die Hintergründe 

Die manipulierten Dieselmotoren dieser leistungsstarken Autos wurden unter den Bezeichnungen EA 896, EA 897 und EA 898 veröffentlicht. Für die Konzipierung dieser Motoren ist die VW-Tochter Audi verantwortlich. Die Audi-Entwickler gelten in Fachkreisen als Miterfinder von Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung manipulieren. 

Konkret halten die betroffenen PKW die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte während öffentlicher Zulassungstests ein. Die Fahrzeuge erkennen die Prüfsituation und fahren ihre Leistung und damit auch ihren Abgasausstoß herunter. Im tatsächlichen Straßenbetrieb stoßen die PKW jedoch deutlich mehr Schadstoffe aus. Damit sorgen sie für eine enorme Luftverschmutzung. Diese Form des Betruges ermöglichte die Zulassung der Fahrzeuge, ohne die Entwicklungskosten für eine umweltfreundliche Abgasfilterung aufbringen zu müssen. Das ist natürlich illegal. 

 

Diese PKW-Modelle wurden manipuliert – so können sich Halter wehren 

Bislang ist bekannt, dass die Audi-Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, Q7 und SQ5 von den Manipulationen betroffen sind. Bei Porsche trifft der Abgasskandal den Cayenne, Macan und Panamera. Darüber hinaus enthalten auch die leistungsstarken VW-Modelle Amarok, Phaeton und Touareg die manipulierten Motoren. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die meisten betroffenen Fahrzeuge bereits zurückrufen lassen und die Entwicklung eines Software-Updates zur verbesserten Abgasreinigung vorgeschrieben. 

Betroffene Halter dieser manipulierten Fahrzeuge haben Anspruch auf Schadensersatz. Im Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein das erste Dieselskandal-Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Seitdem steht fest, dass die Besitzer von illegal manipulierten Fahrzeugen die Möglichkeit auf eine Rückabwicklung ihres PKW haben. Im Gegenzug steht den Autofahrern Schadensersatz in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises zu. Zudem muss der verantwortliche Autobauer auch Verzugszinsen aufbringen. Lediglich die bisherige Laufleistung mindert die fällige Entschädigung ein wenig. 

Wer sein Fahrzeug trotz des Dieselskandals behalten möchte, kann dies ebenfalls tun und trotzdem Schadensersatzansprüche geltend machen. In diesem Fall besteht die Option, etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als finanzielle Entschädigung durchzusetzen. Durch diese Kompensation sollen PKW-Halter für den finanziellen Schaden aufgrund des Abgasskandals entschädigt werden. Nachweislich manipulierte Fahrzeuge haben nämlich enorm an Wert verloren, da die Nachfrage nach diesen Autos deutlich gesunken ist. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: