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Abgasskandal: Das ist aktuell wichtig
Nach über fünf Jahren ist der Abgasskandal noch immer nicht vollständig aufgeklärt: Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich zeitnah mit den Verbraucherrechten im Daimler-Dieselskandal und ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) über die generelle Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen wird ebenfalls erwartet. Bei Volkswagen stehen zudem weitere Motoren unter Manipulationsverdacht. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein ordnet die aktuellen Geschehnisse nachfolgend ein. Goldenstein ist Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die mehr als 22.000 Mandanten im Abgasskandal vertritt und unter anderem für das erste BGH-Urteil in der Sache verantwortlich ist.
1. Der Daimler-Dieselskandal: Das ist der Stand der Dinge
Eigentlich wollte sich der BGH noch in dieser Woche mit den Schadenersatzansprüchen von Haltern manipulierter Mercedes-Benz-Fahrzeuge auseinandersetzen. Der Kläger zog die Revision jedoch überraschend zurück. Eine außergerichtliche Einigung wurde von Daimler dementiert. Der BGH hat jedoch umgehend reagiert und ein ähnliches Verfahren am 14. Dezember 2020 angesetzt. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass noch in diesem Jahr ein Urteil in der Sache verkündet wird.
Eine höchstrichterliche Entscheidung im Daimler-Dieselskandal wird mit Spannung erwartet. Sollten sich die BGH-Richter in der Sache verbraucherfreundlich positionieren, hätten zahlreiche deutsche Mercedes-Benz-Besitzer die Gewissheit, dass sie ihre manipulierten Fahrzeuge an den Hersteller zurückgeben können und dafür eine hohe Entschädigung erhalten.
In diese Richtung hatte der BGH bereits im Mai 2020 im Rahmen des VW-Dieselskandals geurteilt. Wir von der Kanzlei Goldenstein gehen davon aus, dass die Richter auch in diesem Fall zugunsten des Klägers entscheiden werden. Daimler droht im Anschluss eine Klagewelle, denn allein in Deutschland wurden Hunderttausende manipulierte Mercedes-Benz-Fahrzeuge zugelassen.
In dem BGH-Verfahren am 14. Dezember 2020 geht es um eine Mercedes E-Klasse, die im Februar 2016 auf dem Gebrauchtwagenmarkt gekauft wurde. Der Kläger möchte den PKW an den Hersteller zurückgeben und fordert im Gegenzug Schadensersatz. Das Fahrzeug wird nämlich mit einem Diesel-Motor der Baureihe OM 642 angetrieben. Dieser Motor arbeitet mit einem sogenannten Thermofenster. Das bedeutet, dass der PKW nur bei bestimmten Temperaturen die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte einhält.
2. Der EuGH urteilt über die Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen
Über die generelle Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen sollen die Richter am EuGH zeitnah entscheiden. Die Generalanwaltschaft des EuGH hat bereits im April 2020 in ihrem Schlussantrag in der Sache verkündet, dass jede Abschalteinrichtung illegal sei, wenn dadurch der Schadstoffausstoß auf dem Prüfstand anders ausfällt als im tatsächlichen Straßengebrauch. So seien Abschalteinrichtungen nur dann zu rechtfertigen, wenn unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, vorhanden sind.
Nahezu alle Autobauer der Welt – darunter BMW, Mercedes-Benz, Volkswagen, Volvo und Mitsubishi – haben Abschalteinrichtungen in ihren Autos verbaut. Ein verbraucherfreundliches EuGH-Urteil würde demnach wohl zu mehreren Millionen PKW-Rückrufen und einer Klagewelle führen. Den Autobauern drohen Strafen in Milliardenhöhe. Bislang ist jedoch noch unklar, wann die Entscheidung verkündet wird. Beobachter hatten das Urteil eigentlich noch in diesem Herbst erwartet. Fakt ist, dass die Entscheidung erhebliche Folgen für die Automobilindustrie und Verbraucher in ganz Europa haben wird.
3. Der VW-Abgasskandal: EA 189-Vergleiche und -Verjährungsfrist
Auch der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht beendet. Zwar genießen deutsche Halter von VW-Fahrzeugen mit dem manipulierten Motor EA 189 seit dem BGH-Urteil im Mai 2020 Rechtssicherheit, doch noch immer laufen mehrere Zehntausend Verfahren in der Sache. Volkswagen bietet den Klägern aktuell Vergleiche an und will in der Regel 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als Entschädigung zahlen. Dafür sollen die Kläger die manipulierten PKW behalten und auf weitere rechtliche Schritte verzichten.
Spannend ist, dass die Vergleichsangebote etwa ein Viertel höher ausfallen als die Angebote, die die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage im Frühjahr erhielten. Damals haben mehr als 200.000 Sammelkläger die Vergleichsangebote des Autokonzerns akzeptiert. Mittlerweile befinden sich betroffene Verbraucher jedoch in einer besseren Verhandlungsposition aufgrund des positiven BGH-Urteils. Wer nicht auf das Vergleichsangebot von VW eingeht, kann sein manipuliertes Fahrzeug an den Konzern zurückzugeben und eine Entschädigung erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.
Am 14. Dezember befasst sich der BGH zudem mit der Frage, ob die Rechte im VW-Abgasskandal bereits verjährt sind oder nicht. Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt in Deutschland grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis der geschädigten Personen. Die verantwortlichen Richter befassen sich mit dem Fall eines VW-Besitzers, der seine Rechte im Jahr 2019 geltend gemacht hat – also mehr als drei Jahre, nachdem VW die Ad hoc-Meldung im Dieselskandal veröffentlichte, mit der der Konzern die Öffentlichkeit über den Skandal erstmals informierte.
Sollten die Richter am BGH entscheiden, dass Verbraucher bereits im Zuge dieser Ad hoc-Meldung vollständige Kenntnis über den Dieselskandal erlangt haben, wären die Rechte betroffener PKW-Besitzer bereits am 01. Januar 2019 verjährt gewesen. Zahlreiche Rechtsexperten erwarten jedoch, dass die Karlsruher Juristen eine andere Meinung vertreten.
Auch die Versicherungsbranche geht davon aus, dass die Verbraucherrechte im VW-Dieselskandal nicht einmal im Jahr 2020 verjährt sind. Weiterhin decken Rechtschutzversicherer daher die Kosten für aktuell eingereichte Klagen. Selbst das Oberlandesgericht (OLG) München sprach einem VW-Halter zuletzt eine Entschädigung zu, obwohl dieser erst Mitte 2019 juristisch gegen Volkswagen vorgegangen ist. Im vergangenen Jahr machten die Münchner Richter noch mit ihrer strengen Auslegung der Verjährungsfrist Schlagzeilen.
3. Der VW-Abgasskandal: Weitere Motoren unter Manipulationsverdacht
Für die Halter von VW-Fahrzeugen mit EA 288- und EA 897-Motoren gilt die Verjährungsfrist definitiv noch nicht. Der EA 288 ist der Nachfolger des Skandalmotors EA 189. Der EA 897 wurde hingegen vor allem in Oberklassefahrzeugen verbaut. Unabhängige Tests haben ergeben, dass beide Motoren die EU-weit geltenden Umweltrichtlinien nicht immer einhalten. Die Staatsanwaltschaft Braunschwieg ließ wegen des EA 288-Motors sogar mehrere Geschäftsräume von VW durchsuchen. Interne VW-Dokumente sollen die Manipulationen belegen.
Der Konzern selbst versucht jedoch, eine weitere Klagewelle zu vermeiden. So hat VW eine Werbekampagne geschaltet, um betroffene Halter von Fahrzeugen mit dem EA 288-Motor davon abzuhalten, juristisch gegen den Konzern vorzugehen. Auf einer eigens eingerichteten Landingpage schätzt VW die Erfolgsaussichten von Klägern als extrem gering ein und argumentiert, dass lediglich Anwälte von entsprechenden Verfahren profitieren würden.
Tatsächlich wirkt es jedoch unglaubwürdig, dass ein DAX-Konzern, der seinen Aktionären verpflichtet ist, Marketing-Budget in die rechtliche Aufklärung von Verbrauchern investiert. Würden die Klagen alle erfolglos verlaufen, hätte VW nämlich keinen finanziellen Mehraufwand, da die Anwaltskosten von der Gegenseite getragen werden müssten. Stattdessen scheint es, als wolle VW die Klagen von betroffenen Haltern mindestens hinauszögern. Der Entschädigungsanspruch der PKW-Halter sinkt nämlich mit jedem gefahrenen Kilometer – und Volkswagen spart dadurch Geld.
Der Konzern selbst kontaktiert bereits seit längerer Zeit Fahrzeughalter von Autos mit dem EA 288-Motor. Konkret möchte VW an den betroffenen Fahrzeugen Software-Update zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes durchzuführen. Die Vermutung liegt nahe, dass Volkswagen mit den freiwilligen Updates einen zweiten Abgasskandal vertuschen, offiziellen Rückrufen zuvorkommen und den eigenen Imageschaden in Grenzen halten will.
Wir von der Kanzlei Goldenstein gehen nach intensiver Recherche bereits seit längerem davon aus, dass auch der Motor EA 288 vom Abgasskandal betroffen ist und führen in der Sache bereits Hunderte Gerichtsverfahren gegen Volkswagen, um die Sach- und Rechtslage endgültig juristisch klären zu lassen. Zuletzt sprachen immer mehr deutsche Gerichte den Haltern von manipulierten VW-Fahrzeugen mit dem EA 288-Motor Schadensersatzansprüche zu. VW behauptet, dass es lediglich sechs verbraucherfreundliche Urteile in der Sache gebe. Das ist falsch.
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
So setzen sich die Entschädigung zusammen
Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Fahrzeughalter Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.