18.
Nov 2020

Abgasskandal: VW wegen Software-Updates vor Gericht

Hat Volkswagen auch bei dem Software-Update der manipulierten Fahrzeuge geschummelt? Mit dieser Frage befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar 2021 in gleich zwei Fällen. Eigentlich sollte das Update die zurückgerufenen Dieselskandal-Fahrzeuge des Konzerns umweltfreundlich machen. Es könnte jedoch ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung enthalten. “Eine Verurteilung würde den VW-Abgasskandal von vorn beginnen lassen”, meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Seine Kanzlei Goldenstein vertritt mehr als 24.600 Mandanten im Abgasskandal und ist unter anderem für das erste BGH-Urteil in der Sache verantwortlich. 

Das sind die Hintergründe der Gerichtsverfahren  

In den Verfahren geht es um einen VW Tiguan und einen VW Touran. Beide Fahrzeuge wurden nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals auf dem Gebrauchtwagenmarkt erworben. Die PKW sind mit dem manipulierten VW-Motor EA 189 ausgestattet. Im Rahmen einer Rückrufaktion von VW erhielten die Fahrzeuge ein Software-Update, das die Abgasreinigung der Autos normalisieren sollte. Die Kläger geben nun jedoch an, dass auch das Software-Update eine illegale Abschalteinrichtung enthält. 

Tatsächlich deckte das ARD-Fernsehmagazin Kontraste bereits im Jahr 2019 auf, dass die Abgaseinrichtung bei upgedateten VW-Diesel-Fahrzeugen nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad korrekt funktionieren. Dieses sogenannte Thermofenster hat zur Folge, dass die PKW bei vor allem bei niedrigen Temperaturen teilweise noch mehr Schadstoffe ausstoßen als vor dem Update. Für betroffene Fahrzeughalter heißt das, dass ihre Fahrzeuge die geltenden Umweltregularien trotz des Updates nicht erfüllen.  

 

Diese Folgen hat eine Verurteilung von VW 

“Sollten die Richter am Bundesgerichtshof das Software-Update von VW als illegal bewerten, müsste der Wolfsburger Konzern sämtliche betroffenen Fahrzeuge einmal mehr zurückrufen. Allein in Deutschland würde dies rund 2,5 Millionen PKW betreffen. Die Besitzer dieser Autos hätten zudem die Möglichkeit, Schadensersatz in der Sache durchzusetzen. Eine Verurteilung würde den VW-Abgasskandal von vorn beginnen lassen”, erklärt Claus Goldenstein. Er ergänzt: 

“Wenn auch das Software-Update von VW eine illegale Abschalteinrichtung enthält, hätten die PKW nach der Durchführung des Updates nicht wieder zugelassen werden dürfen. Es drohen enorme Wertverluste, Fahrverbote und sogar der Entzug der Straßenzulassung. Darüber hinaus würde die Verjährungsfrist der Verbraucherrechte in der Sache von vorn beginnen. PKW-Besitzer, die ihr Fahrzeug nach dem Bekanntwerden des Skandals kauften, hätten zudem Anspruch auf Schadensersatz. 

Betroffenen Haltern raten wir dazu, die Lage aufmerksam zu beobachten und sich rechtlich gegen diesen Betrug zu wehren. Die Besitzer von manipulierten PKW haben Anspruch auf Entschädigungen, die oft mehrere Zehntausend Euro hoch ausfallen. Wir von der Kanzlei Goldenstein setzen aktuell bereits die Rechte von mehr als 24.600 Verbrauchern im Dieselskandal durch und beraten betroffene Fahrzeughalter gern kostenfrei bezüglich ihrer juristischen Möglichkeiten.” 

 

Europäischer Gerichtshof befasst sich ebenfalls mit Thermofenstern 

Neben VW setzen auch andere Autobauer wie Daimler, BMW und Volvo auf Thermofenster. Die Fahrzeughersteller selbst argumentieren, dass Thermofenster nötig seien, um die Motoren der jeweiligen PKW zu schützen.   

Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) jedoch in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Das Autobauer-Argument, dass diese Einrichtungen dem Motorschutz dienen, ließ die verantwortliche Generalanwältin nicht gelten. Eine Urteilsverkündung in der Sache wurde bislang noch nicht terminiert. 

   

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal  

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

  

So setzen sich die Entschädigung zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Fahrzeughalter Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: