24.
Aug 2021

Audi, Porsche und VW: Verjährung von Rechtsansprüchen im Abgasskandal droht

Der VW-Abgasskandal schien zunächst nur Fahrzeuge mit kleineren Diesel-Motoren zu betreffen. Doch 2018 rief das Kraftfahrt-Bundesamt auch besonders hochpreisige VW-, Audi- und Porsche-Fahrzeuge mit 3.0- und 4.2-Liter-Motoren wegen illegaler Abgas-Manipulationen zurück. Wer ein solches Auto besitzt, hat Anspruch auf Schadensersatz. Doch betroffene Verbraucher sollten ihre Rechtsansprüche schnellstmöglich durchsetzen, denn diese drohen am 01. Januar 2022 zu verjähren.

Die dreijährige Verjährungsfrist in Deutschland

In Deutschland gilt nämlich eine zivilrechtliche Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren zum Jahresende. Das bedeutet, dass Verbraucher ihre Rechte bis zum 31. Dezember 2021 vollständig durchsetzen können, wenn sie im Jahr 2018 von einem Betrugsfall erfahren haben. Wer also 2018 einen Abgasskandal-Rückrufbescheid von Audi, VW oder Porsche erhielt, hat nur noch wenige Wochen Zeit, um die eigenen Rechtsansprüche durchzusetzen.

Wegen des offiziellen Rückrufs mussten die manipulierten Fahrzeuge ein Software-Update erhalten, dass ihre Schadstoffemissionen normalisieren sollte. Die PKW enthielten nämlich eine Abschalteinrichtung, die anhand von Aktivierungsparametern erkennen konnte, wenn sich die Fahrzeuge auf dem Prüfstand befanden. Während amtlicher Abgastest wurden deshalb umweltfreundliche Schadstoffwerte gemessen, die im Normalbetrieb nie erreicht wurden. Im Normalbetrieb stießen die Autos ein Vielfaches der zulässigen Stickoxide aus.

Diese Schäden entstanden für betroffene Verbraucher

Nun zählt Umweltschutz möglicherweise nicht zu den Hauptgründen, weshalb sich Verbraucher ein hochmotorisiertes Auto kaufen. Doch der Abgasskandal hat nicht nur der Natur geschadet. Die manipulierten PKW haben durch den Skandal unter anderem enorm an Wert verloren. Das liegt nicht zuletzt daran, dass das Vertrauen in Selbstzünder aufgrund des Dieselskandals enorm eingebrochen ist. Vor allem illegal manipulierte Autos haben deshalb enorme Wertverluste erlitten.

Darüber hinaus berichten viele Verbraucher von Fahrzeugproblemen, die in Folge des Software-Updates auftraten. Die Schäden reichen von unangenehmen Gerüchen und einem gestiegenen Kraftstoffverbrauch bis hin zu einem Leistungsabfall sowie komplett defekten Motoren.

Experten argumentieren, dass die manipulierten Fahrzeuge nie für eine normale Filterung der Schadstoffe ausgelegt waren und die vorhandenen Partikelfilter nach dem Update beispielsweise verstopfen können, was besonders schwere Fahrzeugschäden verursachen kann. Wer die Durchführung des Software-Updates verweigert, riskiert jedoch eine Stilllegung des eigenen Fahrzeugs. Schließlich hält dieses die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien nicht ein.

Dieselgate: Diese Fahrzeuge sind betroffen

Die manipulierten Fahrzeuge enthalten sogenannte V-TDI-Motoren. Diese wurden in mehr als zehn Modellen aus dem Volkswagen-Konzern verbaut. Dazu zählen die Audi-Modellvarianten A4, A5, A6, A7, A8, S6, S7, Q5, Q7 und SQ5 sowie der Porsche Cayenne, Macan und Panamera. Auch in den VW-Autos Amarok, Phaeton und Touareg wurden die hochmotorisierten Abgasskandal-Motoren verbaut.

Da Audi diese Motoren entwickelt hat, richten sich die Rechtsansprüche von betroffenen Haltern auch gegen den Ingolstädter Autobauer. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das eigene Fahrzeug eigentlich von Porsche oder VW gebaut wurde.

Betroffene PKW-Halter haben Anspruch auf Schadensersatz

Die Halter der manipulierten Fahrzeuge können sich wegen des Abgasskandals hohe Entschädigungen sichern. Schließlich hätten sie ihre hochpreisigen Autos sicherlich nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn sie zum Kaufzeitpunkt von dem Betrugsfall gewusst hätten.

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Da die Verjährung dieser Rechtsansprüche zeitnah droht, sollten sich betroffene Halter allerdings zügig mit einer Anwaltskanzlei in Verbindung setzen, um die Durchsetzung der eigenen Rechte zu prüfen.

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