16.
Sep 2021

Nach BGH-Entscheidung: Diese Rechte haben Leasingnehmer im Abgasskandal

Wer ein illegal manipuliertes Auto geleast hat, hat deshalb keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese Entscheidung haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) heute verkündet. Verbraucher, die ihr manipuliertes Fahrzeug nach dem Ablauf des Leasingvertrages übernommen haben, können jedoch Schadensersatzansprüche durchsetzen. Im Rahmen des VW-Abgasskandals ist dies auch heute noch in Form von Restschadensersatzansprüchen oder einem Autokredit-Widerruf möglich.

Restschadensersatzansprüche bestehen bis zu zehn Jahre nach Autokauf

„Der Abgasskandal hat dazu geführt, dass nachweislich manipulierte Diesel-Autos unter anderem deutlich weniger wert sind als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht manipuliert wurden. Das liegt unter anderem daran, dass zahlreiche Halter von Abgasskandal-Autos nach der Durchführung von verpflichtenden Software-Updates über Fahrzeugschäden klagten. So treten nach der Durchführung dieser Updates beispielsweise Motorschäden aufgrund verstopfter Partikelfilter auf“, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Kanzlei. Er ergänzt:

„Leasingnehmer, die ihr Auto vor dem amtlichen Rückruf des jeweiligen Fahrzeugs übernommen haben, können daher auch heute noch Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie ihr Fahrzeug vor dem Aufspielen eines solchen Software-Updates gekauft haben. Dies gilt selbst für Besitzer von Fahrzeugen mit dem manipulierten VW-Motor EA189, obwohl deren Rechtsansprüche in der Sache eigentlich spätestens am 01. Januar 2020 verjährt sind.

Betroffene PKW-Halter können nämlich bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf sogenannte Restschadensersatzansprüche durchsetzen. Entsprechende Forderungen konnten wir von Goldenstein Rechtsanwälte unter anderem schon erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf für einen unserer Mandanten durchsetzen. Wir gehen davon aus, dass der BGH den Anspruch auf Restschadensersatz im Abgasskandal spätestens im Frühjahr 2022 bestätigen wird.”

Hohe Entschädigung dank Widerrufs-Joker möglich

“Wer seinen Autokauf mit einem Kredit finanziert hat, hat zudem mit hoher Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit, diesen auch heute noch zu widerrufen. Diesbezüglich hat der Europäische Gerichtshof die Rechte von Verbrauchern in der vergangenen Woche enorm gestärkt. Demnach die Widerrufsfrist von mehreren Millionen Kreditverträgen bis heute nicht eingetreten.

Betroffene Verbraucher können ihren Kredit daher widerrufen und ihr Fahrzeug an die jeweilige Bank zurückgeben, um im Gegenzug fast den kompletten Kreditbetrag inklusive Zinsen erstattet zu bekommen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Kredit vor mehreren Jahren abgeschlossen und ggf. sogar schon beglichen wurde”, erklärt Goldenstein abschließend.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem BGH-Verfahren ging es um einen Audi Q5, der den nachweislich illegal manipulierten Motor des Typs EA189 enthält. Zwischen 2009 und 2013 hatte der PKW-Halter das Fahrzeug für monatlich 437 Euro sowie einer Sonderzahlung in Höhe von 5.000 Euro geleast. Anschließend erwarb er das Fahrzeug für rund 25.700 Euro. Bei einem Kilometerstand von 170.000 Kilometern erlitt das Fahrzeug einen Motorschaden, der nicht repariert wurde.

2019 ging der Kläger juristisch gegen Audi vor und forderte wegen des Abgasskandals die Erstattung seiner Leasing- und Kaufbeträge abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung, um sein Fahrzeug im Gegenzug an den Ingolstädter Autobauer zurückzugeben.

Die Richter am Bundesgerichtshof entschieden nun, dass Leasingnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz haben. Das Verfahren wurde zur endgültigen Klärung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Nachdem dort ein Urteil verkündet wurde, bleibt dem Kläger noch die Möglichkeit, Restschadensersatzansprüche durchzusetzen oder seinen ggf. vorhandenen Autokreditvertrag zu widerrufen, um eine Entschädigung für sein Abgasskandal-Auto zu erhalten.

Diese Rechte haben die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen

Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

PKW-Besitzer, die ihre Rechtsansprüche im Abgasskandal nicht während der dreijährigen Verjährungsfrist durchgesetzt haben, können bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf Restschadensersatzansprüche durchsetzen. Dies wurde bereits von den Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Oldenburg und Stuttgart bestätigt. In diesem Fall berechnet sich die Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung sowie der Händlermarge in Höhe von 15 Prozent.

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