11.
Jun 2020

BGH-Urteil: Für diese Diesel-Modelle hat das Urteil Relevanz

Vor rund zwei Wochen sorgte die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein für das deutschlandweit erste Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der BGH entschied erwartungsgemäß verbraucherfreundlich. Folglich konnte der Kläger sein manipuliertes Fahrzeug an VW zurückgeben und erhielt dafür eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises plus Verzugszinsen. Besonders interessant ist das BGH-Urteil für sämtliche Halter von manipulierten Dieselfahrzeugen mit einem EA 189-Motor.  

Rechtssicherheit für Dieselfahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 189

Da es in dem behandelten Fall um einen Volkswagen-PKW mit einem EA 189-Motor geht, wird das Urteil für diesen Motortyp endgültig für Rechtssicherheit sorgen. Weil der Bundesgerichtshof erstmals seine finale Rechtsauffassung zu diesem Thema mit der Öffentlichkeit geteilt hat, werden sich zukünftig sämtliche deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in ihren Urteilen im VW-Dieselskandal auf die Entscheidung dieses Urteils beziehen. 

Der EA 189-Motor wurde allein in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2016 in mehreren Millionen PKW-Modellen des gesamten Volkswagen-Konzerns verbaut – auch in Fahrzeugen der Hersteller Audi, Skoda, Seat und Porsche. Fahrzeughalter können in ihrem Serviceheft prüfen, ob der Motor EA 189 in ihrem Auto verbaut wurde. Im Normalfall ist diese Information auf der ersten oder letzten Seite des Heftes eingetragen. Konkret wurde der Motor in verschiedenen Ausführungen folgender Modelle verbaut:

Hersteller Modell
Volkswagen Beetle
Volkswagen Golf
Volkswagen Passat
Volkswagen Polo
Volkswagen Tiguan
Volkswagen Sharan
Volkswagen Jetta
Volkswagen Scirocco
Volkswagen Caddy
Volkswagen Amarok
Audi A1
Audi A3
Audi A4
Audi A5
Audi A6
Audi A7
Audi A8
Audi Q3
Audi Q5
Audi Q7
Audi TT
Skoda Fabia
Skoda Roomster
Skoda Octavia
Skoda Rapid
Skoda Superb
Skoda Yeti
Seat Alhambra
Seat Altea
Seat Exeo
Seat Leon
Seat Toledo
Porsche Cayenne

Tabelle 1: Für diese PKW-Modelle hat das BGH-Urteil Relevanz

Neue Klagewelle wird erwartet

Aber auch für andere Hersteller von Diesel-Fahrzeugen könnte das Urteil noch an Relevanz gewinnen: Aktuell hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Zahlreiche Autobauer – darunter BMW, Mercedes-Benz und Volvo – haben Abschalteinrichtungen verbaut. Tests haben zudem ergeben, dass auch die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind.

Sollten die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen, würden allein in Deutschland Millionen Fahrzeug-Rückrufe und damit eine Klagewelle drohen. Die Fahrzeughalter sämtlicher Dieselfahrzeuge in Deutschland könnten sich dann auf unser BGH-Urteil beziehen und Entschädigungen in Milliardenhöhe durchsetzen.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: