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Bundesgerichtshof befasst sich im November erstmals mit dem VW-Motor EA288
Dass VW wegen der Manipulation des EA189-Motors Schadensersatz zahlen muss, haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bereits im Mai 2020 im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte entschieden. Am 21. November werden sich Deutschlands oberste Zivilrichter nun jedoch erstmals mit der Frage befassen, ob Verbraucher auch wegen der Manipulation des VW-Motors mit der Bezeichnung EA288 Entschädigungen durchsetzen können.
Fahrzeuge mit EA288-Motor überschreiten Schadstoff-Grenzwerte
Der EA288-Motor gilt als direkter Nachfolger des EA189-Motors und wurde seit 2012 in diversen Fahrzeugen von Volkswagen sowie dessen Tochterunternehmen Audi, Skoda und Seat verbaut. Nachdem die Manipulation des EA189-Motors öffentlich bekannt wurde, geriet auch der EA288-Motor schnell unter Manipulationsverdacht. Doch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vertraute zunächst auf Aussagen von VW, wonach dieser Motor nicht vom Abgasskandal betroffen sei.
Mittlerweile ergaben jedoch zahlreiche unabhängige Abgastests, dass auch Fahrzeuge mit dem EA288-Motor die vorgeschriebenen Umweltregularien teilweise nur auf dem Prüfstand einhalten, während sie im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Das wurde beispielsweise auch bei Abgastests, die im Rahmen der WDR-Dokumentation #Dieselgate durchgeführt wurden, festgestellt.
BGH wartet auf Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
Zu massenhaften Rückrufen seitens des Kraftfahrt-Bundesamtes kam es in der Angelegenheit bislang trotzdem noch nicht. Unter anderem deshalb haben viele Rechtsexperten mit Spannung erwartet, wie der BGH mit Schadensersatzklagen von betroffenen Fahrzeughaltern umgeht. Doch ein für den 30. Juni 2022 angesetzter Verhandlungstermin wurde kurzfristig abgesagt. Mittlerweile steht fest: Die Karlsruher Richter möchten zunächst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwarten.
Im September könnten die EuGH-Richter nämlich verkünden, dass auch der fahrlässige Einbau einer Abschalteinrichtung Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal rechtfertigt. In diese Richtung hat sich die zuständige Generalanwaltschaft bereits kürzlich im Rahmen eines Schlussantrages positioniert.
Die Entscheidung der EuGH-Richter ist insofern relevant, da VW bis zuletzt hoffte, dass der Bundesgerichtshof die Manipulation des EA288-Motors nicht als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung einstufen könnte und VW deshalb keinen Schadensersatz an betroffene Fahrzeughalter zahlen muss. In diese Richtung haben sich die BGH-Richter in der Vergangenheit bereits in ähnlichen Verfahren positioniert. Eine verbraucherfreundliche Entscheidung am EuGH würde die BGH-Richter jedoch dazu zwingen, VW zur Auszahlung von Schadensersatz zu verurteilen.
BGH-Entscheidung im November hat Folgen für die gesamte Automobilindustrie
Rechtsexperten hat es ohnehin irritiert, dass der BGH in der Vergangenheit beispielsweise die Verwendung eines sogenannten Thermofensters nicht als vorsätzliche Schädigung eingestuft hat. Solche temperaturabhängige Abschalteinrichtungen wurden nämlich eindeutig dafür konzipiert, die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte ausschließlich auf dem Prüfstand einzuhalten.
Im November werden die BGH-Richter nun erklären müssen, ob es in diesem Zusammenhang überhaupt eine Rolle spielt, dass eine Schädigung nach juristischer Ansicht möglicherweise fahrlässig erfolgte. Für den 21. November wurde nämlich ein Verhandlungstermin angesetzt, an dem sich die BGH-Richter mit der Schadensersatzklage eines Halters von einem VW-Auto mit dem EA288-Motor befassen werden. Im Vorfeld kündigte der Bundesgerichtshof bereits an, dass sich die BGH-Richter an diesem Tag auch zu dem zuvor verkündeten EuGH-Urteil äußern werden.
Ein verbraucherfreundliches Urteil würde nicht nur die Erfolgschancen von EA288-Klagen maximieren, sondern auch andere Fahrzeughersteller unter Druck setzen. Auch Autobauer wie Mercedes-Benz, Volvo und Fiat haben nämlich unter anderem auf Thermofenster oder ähnliche Abschalteinrichtungen gesetzt.
Das sind die Hintergründe des BGH-Verfahrens
In dem BGH-Verfahren am 21. November geht es um einen VW Passat, der im November 2017 als Gebrauchtwagen für rund 41.000 Euro von dem Kläger gekauft wurde. Das Fahrzeug, das einen VW-Motor des Typs EA288 enthält, hat die Typgenehmigung für die Schadstoffklasse Euro 6 erhalten.
Der Kläger gibt an, dass in seinem Fahrzeug ein Thermofenster und eine Fahrkurvenerkennung verbaut wurden. Dadurch überschreitet der Passat außerhalb von amtlichen Abgastests die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte. Der Kläger fühlt sich dementsprechend getäuscht und möchte sein Auto an VW zurückgeben. Im Gegenzug fordert er eine finanzielle Entschädigung von dem Wolfsburger Autobauer.
Die bestehenden Rechtsansprüche im Abgasskandal
Die Halter von manipulierten Autos haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.