03.
Sep 2021

Code 5497507: Kraftfahrt-Bundesamt ruft fünf Mercedes-Modelle zurück

Der Mercedes-Benz-Abgasskandal ist noch lange nicht beendet. Unter dem Rückruf-Code 5497507 hat das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aktuell erneut mehrere Mercedes-Modelle zurückgerufen, weil diese illegale Abschalteinrichtungen enthalten. Bei den manipulierten Fahrzeugen handelt es sich um die Mercedes-Benz A-, B-, C-, E- und S-Klasse. Betroffene Fahrzeughalter können Schadensersatzansprüche durchsetzen.

Mercedes-Rückruf betrifft mehr als 100.000 Autos

Insgesamt betrifft der Rückruf mehr als 114.000 Fahrzeuge mit Diesel-Motoren der Typen OM640 und OM650. Es handelt sich überwiegend um Autos aus den Baujahren 2008 bis 2011. Einzig von der E-Klasse sind auch Modellvarianten aus den Baujahren 2010 bis 2014 betroffen. Warum der Rückruf der vergleichsweise alten Mercedes-Autos erst jetzt erfolgt, ist unklar.

Europaweit hat das KBA bislang schon mehr als 1,4 Millionen Mercedes-Fahrzeuge wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Die aktuelle Rückruf-Aktion belegt einmal mehr, dass sich diese Zahl wohl noch einmal erhöhen wird. Die Halter von Diesel-Fahrzeugen der Marke mit dem Stern sollten die aktuelle Lage daher aufmerksam beobachten.

So funktionieren die Abschalteinrichtungen von Mercedes-Benz

Die betroffenen Fahrzeuge wurden so manipuliert, dass an ihnen während amtlicher Abgastests ein geringer Schadstoffausstoß gemessen wird, obwohl die PKW im normalen Straßenbetrieb unerlaubt viele Stickoxide emittieren. Durch diesen Trick wurden die Mercedes-Modelle zugelassen, obwohl sie eigentlich nicht für den Straßenverkehr in Europa geeignet sind.

In Mercedes-Benz-Fahrzeugen entdeckte das Kraftfahrt-Bundesamt bislang fünf verschiedene Abschalteinrichtungen, die unter anderem die Wirksamkeit des Stickoxid-Nachbehandlungssystems (SCR-Katalysator) sowie die Wirksamkeit der Abgas-Rückführung (AGR) der betroffenen PKW beeinflussen. Teilweise wurden sogar mehrere Abschalteinrichtungen in einem Fahrzeug entdeckt.

Der Daimler-Dieselskandal betrifft die Diesel-Motoren OM607, OM622, OM626, OM640, OM642 und OM651. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen von Mercedes-Benz verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLE, ML, Sprinter Vito und Viano.

Vorsicht vor Software-Updates

Die Halter von zurückgerufenen Mercedes-Modellen werden in der Regel von dem Fahrzeughersteller kontaktiert, um ein Software-Update auf ihrem Auto zu installieren, das die Abgasreinigung des Fahrzeugs normalisieren soll. Teilweise hat Daimler – der Mutterkonzern von Mercedes – betroffene PKW-Besitzer zudem bereits vor einem offiziellen Rückruf wegen eines solchen Updates kontaktiert und die eigenen Kunden mit Wertgutscheinen zur Durchführung der Aktualisierung geködert.

Wer ein Schreiben wegen eines Software-Updates erhält, sollte das Update allerdings nicht direkt durchführen lassen und sich stattdessen zunächst rechtlich beraten zu lassen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Update freiwillig oder aufgrund eines amtlichen Rückrufs durchgeführt werden soll.

Software-Updates können nämlich zu folgeschweren Fahrzeugschäden führen, da die manipulierten Autos nicht dafür konzipiert wurden, Schadstoffe in großen Mengen zu filtern. Außerdem beseitigen Software-Updates die installierte Abschalteinrichtung. Es kann jedoch hilfreich sein, die Wirkungsweise dieser Manipulationssoftware genau nachvollziehen zu können, um mögliche Rechtsansprüche im Rahmen des Abgasskandals erfolgreich durchzusetzen.

Schadensersatzansprüche: Diese Möglichkeiten haben Mercedes-Besitzer

Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat nämlich die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um sich im Gegenzug eine Entschädigung zu sichern, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es unter anderem auch möglich, das eigene Fahrzeug zu behalten und einen Teil des Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchzusetzen.

Wegen des Abgasskandals entstanden nämlich nicht nur Umweltschäden. Die manipulierten Autos haben nachweislich an Wert verloren, weil beispielsweise die negativen Begleiterscheinungen von durchgeführten Software-Updates nicht klar nachzuvollziehen sind.

Zudem ist das Vertrauen in die Diesel-Technologie durch den Skandal im Allgemeinen gesunken, was auch zu einer geringeren Nachfrage nach Diesel-Autos geführt hat und insbesondere bei nachweislich manipulierten Fahrzeugen zu großen Wertverlusten geführt hat. Allgemein gilt: Hätten die betroffenen Halter zum Kaufzeitpunkt von den Manipulationen gewusst, hätten sie die Fahrzeuge sicherlich nicht zu denselben Konditionen erworben.

Mercedes-Musterfeststellungsklage steht nur wenigen Haltern offen

Um die Rechtsansprüche von Mercedes-Haltern zu prüfen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband aktuell eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht. An der Verbandsklage können sich allerdings nur die Halter von den zurückgerufenen Mercedes-Benz-Modellen GLC und GLK mit dem OM651-Motor wirksam beteiligen.

Die Rechtsdurchsetzung im Abgasskandal ist aber auch außerhalb einer solchen Musterklage in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Rechtsschutzversicherungen übernehmen nämlich die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann zudem oftmals auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: