17.
Jan 2022

Das müssen Audi-Halter aktuell über ihre Rechte im Dieselgate wissen

Kurz nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals im Jahr 2015 wurde klar, dass die manipulierten VW-Dieselmotoren des Typs EA189 auch in Audi-Modellen verbaut wurden. Im Frühjahr 2017 bestätigte sich zudem, dass auch Dieselmotoren, die von Audi entwickelt wurden, illegal manipuliert wurden. Betroffene Audi-Halter können deshalb auch heute noch Schadensersatzansprüche durchsetzen.

Diese Audi-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen

Fast alle Audi-Modelle, von denen es eine Diesel-Variante gibt, sind vom Abgasskandal betroffen. So wurden die Audi-Modelle A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q2, Q3, Q5, Q7, S6, S7, SQ5 und TT bereits wegen der illegalen Manipulationen zurückgerufen. Neben den 1,6- und 2.0-Liter-Versionen sind auch hochmotorige Audi-Fahrzeuge mit den 3.0- und 4.2-Liter-Motoren des Typs EA896, EA897 und EA898 vom Abgasskandal betroffen. Die letztgenannten Motoren entwickelte Audi in Eigenregie.

In Fachkreisen werden die Audi-Entwickler sogar als Miterfinder der illegalen Abschalteinrichtung bezeichnet. Als Abschalteinrichtung wird eine Software bezeichnet, die erkennen kann, wenn sich ein Fahrzeug in einem Abgastest befindet und die Abgasreinigung dementsprechend anpasst.

So erkannte die Software des VW-Motors EA189 beispielsweise Prüfsituationen, weil das Lenkrad beim Fahren dauerhaft stillstand. Die Steuergeräte der größeren Audi-Motoren enthielten zudem wesentlich komplexere Abschalteinrichtungen, die anhand von Variablen wie der Motordrehzahl, dem Umgebungsluftdruck sowie der Umgebungs-, Motoren- und Motoröltemperatur Prüfsituationen erkennen konnten.

Audi-Fahrzeuge überschreiten Schadstoff-Grenzwerte im Normalbetrieb

Während amtlicher Abgastests schalteten die manipulierten Fahrzeuge in einen umweltfreundlichen Modus. Demnach erhielten sie die Straßenzulassung nur, weil die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte während der Tests nicht überschritten wurden. Im normalen Straßenbetrieb emittierten die Audi-PKW jedoch ein Vielfaches der Stickoxid-Mengen, die ein Auto ausstoßen darf. Das flog jedoch erst mehrere Jahre nach der Typengenehmigung der manipulierten Autos auf.

Mittlerweile sind diese Manipulationen vielfach belegt worden. Während die ersten Audi-Fahrzeuge mit manipulierten VW-Motoren bereits im Jahr 2016 zurückgerufen wurden, ordnet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seit Ende 2017 auch Rückrufe von Fahrzeugen mit den von Audi konzipierten Motoren mit den Bezeichnungen EA896, EA897 und EA898 an.

Software-Update: Lösung oder nur ein anderes Problem?

Die zurückgerufenen Fahrzeuge wurden von Audi in die Werkstatt beordert, wo diese ein Software-Update erhalten sollten. Damit soll die Abgasreinigung der Fahrzeuge normalisiert werden. Doch Automobilexperten kritisieren, dass solche Software-Updates den vorhandenen Mangel zwar beseitigen, aber gleichzeitig auch neue Probleme kreieren.

Immerhin wurde die Software der Fahrzeuge ursprünglich nicht darauf ausgerichtet, mehr Schadstoffe auszustoßen, um die Umwelt zu verpesten. Stattdessen haben sich Audi und VW bewusst dazu entschieden, zu betrügen, um keine teuren Systeme zur Abgasreinigung einbauen zu müssen und so die eigenen Margen zu optimieren. Eine Normalisierung der Abgasreinigung führt daher dazu, dass plötzlich ungewohnt hohe Mengen an Schadstoffen gefiltert werden müssen.

Da die Fahrzeuge nicht darauf ausgerichtet sind, Abgase in großem Maße zu filtern, können unter anderem Partikelfilter verschmutzen, was mittelfristig sogar schwerwiegende Motorschäden verursachen kann. Da die Schäden jedoch oft erst Monate nach dem Software-Update auftreten, kommen die Hersteller oftmals nicht für die hohen Reparaturkosten nicht. Auch für kleinere Begleiterscheinungen der Software-Updates – zum Beispiel ein erhöhter Kraftstoff- oder AdBlue-Verbrauch – werden die betroffenen Audi-Halter nicht von dem Autobauer kompensiert.

Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals

Betroffene PKW-Besitzer können jedoch wegen des Audi.-Abgasskandals Entschädigungen durchsetzen. Das liegt neben den möglichen Folgeschäden aufgrund der Software-Updates auch daran, dass die Fahrzeuge durch den Skandal deutlich an Wert verloren haben. Manipulierte Autos bringen auf dem Gebrauchtwagenmarkt nämlich nachweislich weniger Geld ein als Fahrzeuge, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind.

So besteht unter anderem die Möglichkeit, den verantwortlichen Hersteller juristisch zu der Rücknahme des manipulierten Fahrzeugs zu verpflichten. Im Gegenzug erhalten die PKW-Besitzer in diesem Fall eine finanzielle Entschädigung, die sich aus an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf diesem Weg lässt sich in der Regel eine Entschädigung in Höhe von etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchsetzen. Diese Summe soll den Wertverfall, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensieren.

Die Verjährung von Rechtsansprüchen

Schadensersatzansprüche im Abgasskandal lassen sich taggenau bis zu zehn Jahre nach dem Kauf bzw. der Übergabe des manipulierten Fahrzeugs durchsetzen. Zwar verjähren Rechtsansprüche teilweise bereits drei Jahre nach dem Bekanntwerden des Skandals. Doch danach lassen sich oft noch Restschadensersatzansprüche durchsetzen. Grundsätzlich gilt: Je eher Verbraucher ihre Rechtsansprüche im Abgasskandal geltend machen, umso flexibler ist die Rechtsdurchsetzung für sie.

Abgasskandal-Klagen sind in den meisten Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Dies gilt selbst für Verbraucher, die keine Rechtsschutzversicherung haben. In diesem Fall bieten sogenannte Prozesskostenfinanzierer nämlich eine Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten an. Entsprechende Anbieter beziehen lediglich im Erfolgsfall eine Provision, die von der fälligen Entschädigung abgezogen wird. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene PKW-Besitzer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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