15.
Mai 2020

Der Dieselskandal in Österreich: Das bedeutet der EuGH-Schlussantrag

Im Verlauf des Dieselskandals sind betroffene Österreicher noch nicht wirklich zu Erfolgen gekommen. Während die Gerichte in anderen Ländern den betrogenen Fahrzeughaltern regelmäßig hohe Entschädigungssummen zusprechen, lässt die österreichische Justiz noch auf sich warten. Eine aktuelle Verhandlung am Europäischen Gerichtshof (EuGH) macht jedoch Hoffnung. 

Die Abschalteinrichtung: Schutz oder Schmutz?

Derzeit beschäftigt sich die oberste richterliche Instanz der Europäischen Union mit der Frage, ob Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster als illegal einzustufen sind. Diese Einrichtungen dienen laut den zahlreichen Autobauern, die darauf setzen – u. a. VW, Mercedes-Benz, BMW und Volvo – dem Schutz des Motors. Tatsächlich führen sie allerdings auch dazu, dass unter bestimmten Bedingungen deutlich mehr Schadstoffe ausgestoßen werden, als es innerhalb der EU erlaubt ist. 

Im Falle des sogenannten Thermofensters ist dies beispielsweise der Fall, wenn die Außentemperatur etwas unter 15 bzw. über 30 Grad Celsius beträgt, was in Mitteleuropa in der Regel der Fall ist. Das brisante dabei: Aufgrund der unter gemäßigter Raumtemperatur stattfindenen Abgasprüfungen blieb die Einrichtung bei offiziellen Tests unbemerkt. 

In den Augen der EuGH-Generalanwaltschaft sind sämtliche Abschalteinrichtungen, die dazu führen, dass der Schadstoffausstoß auf der Straße höher ist als auf dem Prüfstand, jedoch als illegal zu klassifizieren. Dazu zählt auch das von VW bereitgestellte Software-Update, welches der Konzern im Zuge des Abgasskandals bei betroffenen Fahrzeugen installieren ließ. Sollten die Richter des EuGH der Auffassung der Generalanwaltschaft wie so häufig folgen, wird eine Klagewelle über die betroffenen Autohersteller hereinbrechen. 

So können sich Österreicher wehren

Aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung müssten auch die Gerichte in Österreich dieser Auffassung folgen und den betroffenen Österreichern eine Entschädigung zusprechen. Wie sich diese zusammensetzt, ist jedoch nach wie vor ungeklärt und Bedarf einer einheitlichen Regelung. Bis es zu dieser kommt, wird es in Österreich noch Jahre dauern. In Deutschland  hingegen wird der Bundesgerichtshof (BGH) bereits am 25. Mai für Klarheit in dieser Sache sorgen. 

Dennoch können die Halter von manipulierten Diesel-Fahrzeugen aus Österreich sich schon heute gegen Volkswagen wehren – und das in Deutschland. Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, erklärt, wie das für die Betroffenen möglich ist und welche Rolle der BGH am 25. Mai dabei spielt. Seine Kanzlei ist mit 21.000 Mandanten die führende, deutsche Rechtsberatung im Abgasskandal und ist für den ersten Fall in dieser Sache vor dem BGH in Deutschland verantwortlich: 

BGH-Urteil öffnet Tor für Klagen in Braunschweig

Im Fall eines Betrugs können sich geschädigte Personen am eigenen Gerichtsstand oder dem des Betrügers juristisch zur Wehr setzen. Betroffene Diesel-Halter aus Österreich können demnach in Österreich oder in Braunschweig gegen Volkswagen vorgehen. Beide Möglichkeiten waren bis heute nicht erfolgversprechend. Mit dem nahenden Urteil des BGH am 25. Mai wird sich dies jedoch ändern.

An diesem Tag werden die obersten Richter den Wolfsburger Autokonzern in dem von Goldenstein & Partner verhandelten Fall verklagen und für Rechtssicherheit in der Sache sorgen. In der ersten Verhandlung am 05. Mai positionierten sich der Richter bereits in dieser Richtung. Dieser Auffassung werden in der Folge auch die Gerichte in Braunschweig folgen müssen. Daher werden wir künftig auch für Österreicher in Braunschweig vor Gericht ziehen und ihre rechtmäßige Entschädigung einklagen. 

Betroffene Halter sollten diese Chance wahrnehmen, andernfalls verlieren sie unter Umständen durch viel Geld, weil sich die bisherige Laufleistung negativ auf die Entschädigungssumme auswirkt. Vor Gericht wird hierbei von der sogenannten Nutzungsentschädigung gesprochen, welche anhand der zurückgelegten Kilometer berechnet wird. Je länger das Auto also genutzt wird, desto weniger Geld erhalten die Kläger. Für unsere Mandanten ist eine Klage dabei gänzlich ohne eigenes Risiko. In der Sache haben uns die führenden Rechtsschutzversicherer Österreichs sowie ein Prozesskostenfinanzierer ihre Zusagen gegeben, welche die Kosten im Zweifel übernehmen. Aufgrund des BGH-Urteils wird das Risiko jedoch fast bei null liegen.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

So setzen sich die Entschädigungen zusammen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

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