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Der Dieselskandal vor dem BGH (Teil 7): Die betroffenen Modelle
Am 5. Mai 2020 wird ein Fall der Kanzlei Goldenstein & Partner der erste Dieselskandal-Prozess vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sein. Das Urteil wird noch am selben Tag erwartet und eine Signalwirkung für sämtliche Gerichte in Deutschland haben. Bis zum Start des Verfahrens stellen wir jede Woche einen Teilaspekt der Verhandlung vor. Heute: Die betroffenen Modelle.
Insgesamt wird das BGH-Urteil für sämtliche Halter von manipulierten Dieselfahrzeugen relevant sein, denn der Bundesgerichtshof wird erstmalig seine Rechtsauffassung zu diesem Thema mit der Öffentlichkeit teilen. Sämtliche Experten gehen dabei davon aus, dass der BGH ein verbraucherfreundliches Urteil fällen wird und eine sittenwidrige Täuschung durch VW bejaht. Bislang urteilen nahezu sämtliche Gerichte in Deutschland in der Sache in diese Richtung.
Volkswagen-Kunden haben nach BGH-Urteil Rechtssicherheit
Da es in dem behandelten Fall um einen Volkswagen-PKW mit einem EA 189-Motor geht, wird das Urteil zunächst für diesen Motortyp endgültig für Rechtssicherheit sorgen. So wird der BGH entscheiden, ob die Abschalteinrichtung, die in dem EA 189-Motor eingebaut wurde, illegal ist und zu Schadenersatzansprüchen führt. Dieser Rechtsauffassung folgte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz bereits in der letzten Instanz. So sprach das OLG Koblenz dem Kläger eine Entschädigungssumme in Höhe von mehr als 25.000 Euro für die Rückgabe des betroffenen PKW zu.
Der EA 189-Motor wurde allein in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2016 in mehreren Millionen PKW-Modellen des gesamten Volkswagen-Konzerns verbaut – auch in Fahrzeugen der Hersteller Audi, Skoda, Seat und Porsche. Fahrzeughalter können in ihrem Serviceheft prüfen, ob der Motor EA 189 in ihrem Auto verbaut wurde. Im Normalfall ist diese Information auf der ersten oder letzten Seite des Heftes eingetragen. Konkret wurde der Motor in verschiedenen Ausführungen folgender Modelle verbaut:
Hersteller | Modell |
Volkswagen | Beetle |
Volkswagen | Golf |
Volkswagen | Passat |
Volkswagen | Polo |
Volkswagen | Tiguan |
Volkswagen | Sharan |
Volkswagen | Jetta |
Volkswagen | Scirocco |
Volkswagen | Caddy |
Volkswagen | Amarok |
Audi | A1 |
Audi | A3 |
Audi | A4 |
Audi | A5 |
Audi | A6 |
Audi | A7 |
Audi | A8 |
Audi | Q3 |
Audi | Q5 |
Audi | Q7 |
Audi | TT |
Skoda | Fabia |
Skoda | Roomster |
Skoda | Octavia |
Skoda | Rapid |
Skoda | Superb |
Skoda | Yeti |
Seat | Alhambra |
Seat | Altea |
Seat | Exeo |
Seat | Leon |
Seat | Toledo |
Porsche | Cayenne |
Tabelle 1: Für diese PKW-Modelle hat das BGH-Urteil im Mai Relevanz
Das sind die aktuellen Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.