12.
Apr 2023

Diesel-Prozess: Audi-Ingenieur legt Geständnis ab

Auch Audi hat illegale Manipulationssoftware entwickelt, um die Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen zu manipulieren. Aktuell müssen sich deshalb der Ex-Audi-Chef Rupert Stadler sowie mehrere Ingenieure vor Gericht verantworten. Einer der angeklagten Ingenieure hat nun ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Geständnis soll zu milderer Strafe führen

In dem seit mehr als zwei Jahre andauernden Verfahren hatte der Motorenentwickler, der die illegalen Manipulationen nun vollends bestätigte, bereits in der Vergangenheit eine Mitverantwortung für den Abgasbetrug bei Audi eingeräumt. Dass es nun zu einem vollumfänglichen Urteil kommt, ist kein Zufall. Der verantwortliche Richter hatte nämlich zuletzt erläutert, dass er auf Basis der Beweislage eine Grundlage für eine Verurteilung der Angeklagten sieht. Mit einem Geständnis könnten diese nun kurzfristig noch ihr Strafmaß reduzieren und möglicherweise mit einer Bewährungs- und keiner Haftstrafe davonkommen.

Auch Rupert Stadler überlegt nun bis zur zweiten Aprilhälfte, ob er ein Geständnis ablegen wird. Das teilte sein Anwalt zuletzt mit. Während sich die angeklagten Ingenieure vordergründig wegen der Entwicklung der Manipulationssoftware verantworten müssen, wird Stadler vorgeworfen, dass er den Verkauf der manipulierten Fahrzeuge nicht gestoppt habe, nachdem er von den Betrugsfällen erfahren hat. Bislang ist sich der ehemalige Top-Manager in der Sache allerdings keiner Schuld bewusst.

Diese Fahrzeuge sind vom Audi-Abgasskandal betroffen

Der Audi-Abgasskandal betrifft Fahrzeuge, die die 3.0- und 4.2-Liter-Diesel-Motoren mit den Bezeichnungen EA896, EA897 und EA898 enthalten. Die betroffenen PKW-Modelle können amtliche Abgastests mit Hilfe einer Software-Lösung erkennen. In diesen Momenten schalten sie in einen umweltfreundlichen Modus, um die Voraussetzungen für die Erteilung einer Typgenehmigung zu erfüllen. Im normalen Straßenbetrieb stoßen sie allerdings unerlaubt viele Schadstoffe aus. Das ist selbstverständlich illegal.

Neben den Audi-Modellen A4, A5, A6, A7, A8, S6, S7, Q5, Q7 und SQ5 enthalten auch die VW-Modelle Amarok, Phaeton und Touareg sowie der Porsche Cayenne, Macan und Panamera die manipulierten Audi-Motoren. Die Halter der betroffenen Fahrzeuge mussten ihre Autos nach amtlichen Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in die Werkstatt bringen, wo diese ein Software-Update zur Normalisierung der Abgasreinigung erhalten sollten.

Da dieses Update allerdings nachweislich zu Folgeschäden führen kann und die betroffenen Fahrzeuge teilweise hohe Wertverluste wegen des Abgasskandals erlitten haben, können die Besitzer dieser Automobile Schadensersatzansprüche durchsetzen.

Abgasskandal: Diese Rechtsansprüche bestehen

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben deshalb grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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