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Verwaltungsgericht bestätigt Diesel-Rückruf von Opel-Fahrzeugen
Auch Opel hat Diesel-Fahrzeuge illegal manipuliert und die eigene Kundschaft getäuscht. Deshalb hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seit 2018 mehrfach verschiedene Opel-Modelle zurückgerufen. Zwar beteuerte der Rüsselsheimer Autobauer, dass diese Rückrufe eigentlich gar nicht rechtens waren. Doch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat aktuell das Gegenteil entschieden und den Rückruf von manipulierten Opel-Fahrzeugen als rechtmäßig eingestuft.
Schleswiger Urteil betrifft Rückruf von beliebten Opel-Modellen
Konkret haben sich die Schleswiger Richter mit dem ersten Abgasskandal-Rückruf bei Opel befasst, der im Herbst 2018 angeordnet wurde. Damals wurden Fahrzeuge der Modellreihen Zafira, Cascada und Insignia zurückgerufen. Die betroffenen Diesel-PKW wurden allesamt unter der Umweltnorm Euro 6b zugelassen, zwischen 2013 und 2016 gebaut und enthalten 1.6- und 2.0-Liter-Motoren.
Opel hatte sich bereits vor dem amtlichen Rückruf die Freigabe für ein freiwilliges Software-Update zur Verbesserung der Abgaswerte dieser Fahrzeuge freigeben lassen und einen freiwilligen Rückruf durchgeführt. Dadurch hoffte der Autobauer vermutlich, den Abgasskandal seinen Kunden gegenüber vertuschen zu können.
Im Rahmen eines freiwilligen Rückrufs kann der Hersteller die Kommunikation mit den betroffenen PKW-Besitzern nämlich selbst bestimmen und die vorhandene Manipulationssoftware überschreiben, ohne dass ein Großteil der eigenen Kundschaft von dem Betrug erfährt. Das Kraftfahrt-Bundesamt entschied sich allerdings im Oktober 2018 dazu, die betroffenen PKW-Modelle auch amtlich zurückgerufen. Dagegen wehrte sich Opel juristisch.
Verwaltungsgericht: Amtlicher Rückruf ist rechtens
Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied nun, dass es keine Grundlage gibt, um die Rechtmäßigkeit des KBA-Rückrufs anzufechten. So erläuterten die norddeutschen Juristen, dass die manipulierten Opel-Fahrzeuge unter anderem ein sogenanntes Thermofenster enthalten, das die Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen reduziert. Zudem hat das Kraftfahrt-Bundesamt entdeckt, dass Opel auch die Steuerung von SCR-Katalysatoren in den betroffenen Fahrzeugen illegal manipuliert hat.
Beide Abschalteinrichtungen sind laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) illegal, argumentierten die Schleswiger Richter. Demnach dürfen Abschalteinrichtungen nur in absoluten Ausnahmefällen verwendet werden, wenn diese vor unmittelbar auftretenden Unfällen oder anderen Gefahrensituationen schützen. Das ist bei den betroffenen Opel-Fahrzeugen allerdings nicht der Fall, weshalb es das KBA zurecht nicht nur bei der freiwilligen Rückrufaktion des Rüsselsheimer Autobauers belassen hat.
Es blieb nicht bei einem Opel-Rückruf im Abgasskandal
Betroffene Fahrzeughalter haben durch diese Entscheidung einmal mehr die Gewissheit, dass ihre Diesel-Autos tatsächlich illegal manipuliert wurden und der Abgasskandal längst nicht nur Volkswagen betrifft. Selbst bei Opel war die Manipulation der Fahrzeuge, auf die sich der Rückruf aus dem Jahr 2018 bezieht, keine einmalige Aktion.
Wenige Jahre nach dem ersten Abgasskandal-Rückruf kam es bei Opel nämlich erneut zunächst zu sogenannten freiwilligen Service-Maßnahmen und anschließend amtlichen Rückrufen von mehreren Diesel-Fahrzeugen. Konkret hat das KBA 2021 nämlich auch Fahrzeuge der Modellreihen Astra, Corsa und Insignia aus den Baujahren 2014 bis 2018 zurückgerufen, weil die Flensburger Behörde auch in diesen Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen entdeckte.
Betroffene Fahrzeughalter müssen aufgrund dieser Rückrufe nicht nur Software-Updates zur Normalisierung der Abgasreinigung der betroffenen Automobile durchführen lassen, sondern auch Wertverluste und mögliche Folgeschäden aufgrund des Skandals hinnehmen. Allerdings können sie deshalb auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Schließlich hätten die PKW-Besitzer ihre Fahrzeuge wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Skandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.
Abgasskandal: Diese Rechtsansprüche bestehen
Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, die verantwortlichen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.
Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.