23.
Sep 2021

Nach EuGH-Schlussantrag zum Thermofenster: Automobilindustrie droht größte Klage- und Rückrufwelle aller Zeiten

Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die Generalanwaltschaft die Verwendung von temperaturabhängigen Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen aktuell im Rahmen eines Schlussantrages als illegal bewertet. “Wenn die EuGH-Richter dieser Rechtsauffassung folgen, droht der europäischen Automobilindustrie eine nie dagewesene Rückruf- und Klagewelle. Die eingetretene Verjährung im VW-Abgasskandal wäre plötzlich nichtig”, prognostiziert der Verbraucheranwalt Claus Goldenstein, Inhaber von Goldenstein Rechtsanwälte.

Verjährung im VW-Abgasskandal könnte zeitnah von vorn beginnen

“Bislang argumentierte die Automobilindustrie stets, dass sogenannte Thermofenster zum Schutz des Motors eingebaut wurden. Dieser Argumentation widerspricht die EuGH-Generalanwaltschaft nun eindeutig. Wenn die EuGH-Richter der Rechtsauffassung des Generalanwalts folgen – was in der Regel der Fall ist – müssten allein in Deutschland mehrere Millionen Fahrzeuge zurückgerufen werden”, meint Goldenstein. Er ergänzt:

“Thermofenster sind Abschalteinrichtungen, die nur bei bestimmten Temperaturen für eine gesetzeskonforme Abgasreinigung sorgen. Außerhalb dieser Temperaturspanne – meist unter 15 bzw. über 30 Grad Celsius – stoßen die manipulierten Fahrzeuge unerlaubt viele Schadstoffe aus.

Fast alle namhaften Autobauer haben Thermofenster in ihren Fahrzeugen verbaut. Dazu zählen unter andere Daimler, BMW, Fiat und Volvo. Selbst das VW Software-Update, das die Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen mit dem nachweislich manipulierten EA189-Motor normalisieren sollte, enthält eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen. Dieses Software-Update war auch Gegenstand der Verfahren, mit denen sich die EuGH-Generalanwaltschaft aktuell befasst hat.

Wenn die EuGH-Richter das VW Software-Update als illegal bewerten, müssten allein in Deutschland mehr als 2,4 Millionen Fahrzeuge von Audi, Porsche, Seat, Skoda und VW abermals zurückgerufen werden. Dies hätte zudem zur Folge, dass die dreijährige Verjährungsfrist im VW-Abgasskandal, die eigentlich spätestens zum 01. Januar 2020 eingetreten ist, plötzlich von vorn beginnen würde. Rund 1,5 Millionen deutsche PKW-Halter, die ihre Schadensersatzansprüche bislang nicht gegen Volkswagen durchgesetzt haben, könnten dies nun erfolgreich nachholen. Mit einem abschließenden Urteil durch den Europäischen Gerichtshof kann unter Umständen noch in diesem Jahr gerechnet werden.”

 

EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland könnte eingeleitet werden

“Deutschland droht zudem ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Der Bundesgerichtshof hat sich nämlich schon mehrfach mit sogenannten Thermofenstern von Volkswagen und Daimler befasst und sich diesbezüglich stets auf Seiten der Automobilhersteller positioniert. Auch diese Rechtsauslegung könnte der EuGH kippen. Wenn der BGH seine Position diesbezüglich künftig nicht korrigiert, könnte deshalb ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet werden”, erklärt Claus Goldenstein abschließend.

 

Diese Rechte haben die Halter von manipulierten Diesel-Autos

Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat Anspruch auf Schadensersatz. Schließlich hätten die betroffenen Verbraucher ihre Autos sicherlich nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn sie zum Kaufpreis von dem Betrug gewusst hätten. Darüber hinaus haben die Abgasskandal-Autos an Wert verloren und teilweise Schäden aufgrund eines durchgeführten Software-Updates erlitten.

So können betroffene PKW-Besitzer ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ bestehen zudem die Möglichkeiten, das Abgasskandal-Auto zu behalten und sich einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu sichern oder sogar den Anspruch auf ein neues Ersatzfahrzeug durchzusetzen.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: