18.
Jan 2022

Wann kommt das EuGH-Urteil zum VW Software-Update?

Nachdem der VW-Abgasskandal 2015 bekannt wurde, musste Volkswagen allein in Deutschland rund 2,5 Millionen Autos wegen der illegalen Manipulationen zurückrufen und die Abgasreinigung der betroffenen PKW mit einem Software-Update normalisieren. Weil dieses Software-Update jedoch ebenfalls unter Manipulationsverdacht steht, könnten alle upgedateten Autos bald schon wieder zurückgerufen werden. Noch in diesem Jahr werden die Richter am Europäischen Gerichtshof wohl verkünden, ob das VW Software-Update illegal ist. Doch wann genau?

EuGH-Generalanwalt hält VW Software-Update für illegal

Bislang haben die obersten Richter Europas noch nicht terminiert, wann sie ihre Entscheidung in der Sache veröffentlichen werden. Im September 2021 verkündete der zuständige Generalanwalt jedoch bereits im Rahmen eines Schlussantrages, dass er das VW Software-Update für illegal hält. Nun ist es üblich, dass mehrere Monate zwischen dem Verkündungstermin eines EuGH-Schlussantrages und eines Urteils vergehen. Zieht man vergangene Abgasskandal-Verfahren als Vergleich heran, könnte im Juni 2022 mit einem Urteil gerechnet werden.

Ob die EuGH-Richter die Rechtsauffassung der Generalanwaltschaft dann bestätigen, ist bislang unklar. Allerdings widersprechen die EU-Richter den zuständigen Staatsanwälten nur in extrem seltenen Fällen. Insofern kann durchaus davon ausgegangen werden, dass auch die verantwortlichen Richter das VW Software-Update als unzulässig bewerten werden. Aber wieso steht das Update überhaupt unter Manipulationsverdacht?

VW Software-Update enthält sogenanntes Thermofenster

Bereits vor Jahren haben ARD-Recherchen ergeben, dass Fahrzeuge mit dem VW Software-Update die produzierten Abgase nur bei bestimmten Temperaturen gesetzeskonform filtern. Daher liegt die Vermutung nahe, dass auch das Software-Update von Volkswagen eine sogenannte illegale Abschalteinrichtung enthält. Konkret soll es sich dabei um ein sogenanntes Thermofenster handeln.

Hinter dieser Begrifflichkeit verbirgt sich eine Manipulationssoftware, die die Abgasreinigung auf Basis der Außentemperatur reguliert. Innerhalb eines bestimmten Temperaturfensters (meist ungefähr 15-30 Grad Celsius) emittieren die betroffenen Fahrzeuge vergleichsweise wenig Schadstoffe. Außerhalb dieses Temperaturfensters stoßen die manipulierten PKW jedoch unerlaubt viele Abgase aus und überschreiten die gesetzlichen Vorgaben um ein Vielfaches.

Thermofenster wurden von mehreren Autobauern verwendet. Neben VW setzten unter anderem auch Daimler, Volvo und Fiat auf entsprechende Abschalteinrichtungen. In den meisten Monaten hielten die Fahrzeuge die vorgeschriebenen Stickoxid-Grenzwerte nicht ein. Zugelassen wurden sie trotzdem, da amtliche Abgastests für die Typengenehmigung meist bei Temperaturen in Höhe von ungefähr 25 Grad durchgeführt werden.

Thermofenster als Motorenschutz?

Seitdem diese Form der Abschalteinrichtung aufgedeckt wurde, argumentieren die verantwortlichen Automobilhersteller, dass Thermofenster dem Schutz des Motors dienen. Tatsächlich sind Abschalteinrichtungen nämlich dann zulässig, wenn sie unmittelbare Fahrzeugschäden verhindern.

Allerdings hatte der EuGH-Generalanwalt diesbezüglich erläutert, dass das Argument des Motorenschutz nur dann gelte, wenn der Motor ohne die jeweilige Abschalteinrichtung unmittelbare Schäden erleiden würde. Das Fahrzeug müsste also ohne die Abschalteinrichtung einen plötzlichen Totalschaden erleiden oder den sicheren Betrieb des Fahrzeugs kurzfristig verhindern. Thermofenstern schützen allerdings höchstens vor dem natürlichen Verschleiß eines Motors.

Rückrufwelle droht

Für deutsche Autobauer hätte es enorme Konsequenzen, wenn die EuGH-Richter das VW Software-Update als illegal bewerten. In der Folge müssten nämlich sämtliche Fahrzeuge mit dem VW Software-Update erneut zurückgerufen werden. Auch andere Hersteller würden wohl zeitnah dazu gebracht werden, ihre Autos mit verbauten Thermofenstern zurückzurufen. Der europäischen Automobilindustrie würde die größte Rückrufwelle aller Zeiten drohen.

Für betroffene PKW-Besitzer hieße dies, dass sie ihre Fahrzeuge abermals in die Werkstatt bringen müssten, damit diese ein Software-Update erhalten. Allerdings ist unklar, ob Volkswagen es überhaupt schafft, die Abgasreinigung der Diesel-Fahrzeuge mit einem weiteren Update zu normalisieren, ohne Fahrzeugschäden zu riskieren. Selbst nach dem ersten Software-Update klagte Umfragen zufolge jeder zweite PKW-Besitzer über Folgeschäden wie ein erhöhter Kraftstoff- oder AdBlue-Verbrauch.

Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen

Wegen des Abgasskandals haben Verbraucher die Möglichkeit, den jeweiligen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme des manipulierten Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine Entschädigungszahlung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das eigene Fahrzeug zu behalten und einen Teil des Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust kompensiert werden, der durch den Abgasskandal entstanden ist.

Abgasskandal-Klagen sind bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf und oft vollkommen ohne finanzielles Risiko möglich. Sämtliche Rechtsschutzversicherungen übernehmen nämlich alle anfallenden Kosten für ihre Kunden. Wer nicht versichert ist, kann zudem auf die Dienste eines sogenannten Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Dieser übernimmt das komplette Verfahrensrisiko für Verbraucher und bezieht ausschließlich im Erfolgsfall eine geringe Provision für diese Dienste. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Verbraucher kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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