03.
Mai 2023

Ex-Audi-Chef Stadler kündigt Abgasskandal-Geständnis an

Audi hat nicht nur manipulierte Diesel-Motoren von Volkswagen verbaut, sondern auch selbst eine Manipulationssoftware entwickelt und eingesetzt. Das ist längst bekannt. Seit knapp zweieinhalb Jahren müssen sich deshalb mehrere ehemalige Führungskräfte von Audi – darunter der Ex-Audi-Chef Rupert Stadler – vor Gericht verantworten. Nun hat Stadler angekündigt, in der Sache ein Geständnis abzulegen.

Stadler zahlt Millionensumme und entgeht Haftstrafe

Stadlers Anwalt ließ heute verkünden, dass der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Audi einem Deal zugestimmt habe, bei dem er im Gegenzug für ein Geständnis mit einer Bewährungs- und Geldstrafe in Millionenhöhe davonkommt. In zwei Wochen wird Stadler demnach sein Geständnis ablegen.

Zuvor hatte der Vorsitzende Richter des zuständigen Münchner Gerichts eine Verurteilung der Angeklagten auf Basis der vorliegenden Beweise angekündigt. Daraufhin hatten ein ebenfalls angeklagter Ingenieur sowie der ehemalige Chef der Audi-Motorenentwicklung und spätere Porsche-Entwicklungsvorstand, Wolfgang Hatz, ein Geständnis abgelegt.

Hatz und seinen Ingenieurskollegen wird vorgeworfen, den Abgasausstoß von Fahrzeugen aus dem VW-Konzern manipuliert zu haben. Stadler hingegen soll, nachdem er von den illegalen Manipulationen erfuhr, den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge nicht untersagt haben. Im Falle einer Verurteilung ohne Geständnis hätten die Angeklagten wohl mit einer langjährigen Haftstrafe ohne Bewährung rechnen müssen.

Diese Fahrzeuge sind vom Audi-Abgasskandal betroffen

Der Audi-Abgasskandal betrifft Fahrzeuge, die die 3.0- und 4.2-Liter-Diesel-Motoren mit den Bezeichnungen EA896, EA897 und EA898 enthalten. Die betroffenen PKW-Modelle können amtliche Abgastests mit Hilfe einer Software-Lösung erkennen. In diesen Momenten schalten sie in einen umweltfreundlichen Modus, um die Voraussetzungen für die Erteilung einer Typgenehmigung zu erfüllen. Im normalen Straßenbetrieb stoßen sie allerdings unerlaubt viele Schadstoffe aus. Das ist selbstverständlich illegal.

Neben den Audi-Modellen A4, A5, A6, A7, A8, S6, S7, Q5, Q7 und SQ5 enthalten auch die VW-Modelle Amarok, Phaeton und Touareg sowie der Porsche Cayenne, Macan und Panamera die manipulierten Audi-Motoren. Die Halter der betroffenen Fahrzeuge mussten ihre Autos nach amtlichen Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in die Werkstatt bringen, wo diese ein Software-Update zur Normalisierung der Abgasreinigung erhalten sollten.

Betroffene Fahrzeughalter haben Anspruch auf Schadensersatz

Die meisten betroffenen Fahrzeughalter hätten ihre Autos wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt wurde. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die manipulierten Fahrzeuge durch das verpflichtende Software-Update Folgeschäden erleiden können und oftmals von hohen Wertverlusten betroffen sind. Unter anderem deshalb besteht Anspruch auf Schadensersatz.

Entsprechende Rechtsansprüche lassen sich zwar auch unabhängig von dem strafrechtlichen Verfahren gegen die ehemaligen Audi-Führungskräfte erfolgreich durchsetzen. Doch die aktuellen Geständnisse helfen betroffenen Klägern in jedem Fall dabei, Entschädigungen wegen der rechtswidrigen Manipulationen zu erhalten. Nun gehen den zuständigen Rechtsanwälten von Audi nämlich endgültig die Argumente aus, dass die betroffenen Fahrzeuge gar keine illegalen Abschalteinrichtungen enthalten.

Abgasskandal: Diese Rechtsansprüche bestehen

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben deshalb grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: