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Fahrzeug-Verkauf oder Schadensersatzklage: Was ergibt im Abgasskandal mehr Sinn?
Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen können Schadensersatzansprüche durchsetzen, weil ihre Autos wegen des Abgasskandals unter anderem enorm an Wert verloren haben. Doch ergibt eine Schadensersatzklage wirklich immer Sinn oder kann es unter Umständen lukrativer sein, das eigene Fahrzeug einfach zu verkaufen? Schließlich sind die Gebrauchtwagenpreise aktuell laut DAT-Marktbeobachtung um 5 bis 15 Prozent angestiegen.
Gebrauchtwagen-Preissteigerung wegen Chipmangel
Die aktuelle Preissteigerung von Gebrauchtfahrzeugen hat mit dem weltweiten Chipmangel zu tun. Dieser führt nämlich dazu, dass die Produktion von fast allen Automobilhersteller ins Stocken geraten ist, weshalb Neuwagenkäufer aktuell teilweise mehrere Jahre auf die Auslieferung ihres Fahrzeugs warten müssen. Sofort verfügbare Gebrauchtwagen sind daher für viele Autokäufer eine attraktive Alternative geworden.
Bislang führen die aktuellen Entwicklungen aber nicht dazu, dass die Wertverluste, die illegal manipulierte Fahrzeuge wegen des Abgasskandals erlitten haben, ausgeglichen werden können. Zudem bringen nicht-manipulierte Fahrzeuge noch immer deutlich mehr Geld auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein als vergleichbare Autos, die vom Abgasskandal betroffen sind.
Schadensersatzklagen sind wirtschaftlich attraktiver als Fahrzeugverkauf
Tatsächlich ist es für die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen im Normalfall weiterhin die wirtschaftlichste Lösung, Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchzusetzen. So konnte die Kanzlei Goldenstein aktuell unter anderem für einen VW Tiguan-Halter eine Entschädigung in Höhe von rund 29.000 Euro wegen des Abgasskandals durchsetzen, obwohl das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur etwa 17.500 Euro einbringen würde. Auch für ein höherpreisiges Fahrzeug wie den Porsche Macan S konnten die Rechtsanwälte der Kanzlei knapp 10.000 Euro mehr herausholen, als auf dem Gebrauchtwagenmarkt möglich gewesen wäre.
Wie viel die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Vergleich zu einem Fahrzeug-Verkauf einbringen würde, können betroffene Verbraucher einfach prüfen, indem diese die Höhe ihrer Schadensersatzansprüche mit dem kostenfreien Schnellcheck der Kanzlei Goldenstein berechnen. Im Anschluss kann dieser Wert mit aktuellen Gebrauchtwagenpreisen auf Online-Marktplätzen für Autos verglichen werden. So lässt sich schnell und unkompliziert feststellen, ob eine Schadensersatzklage im Abgasskandal lukrativer ist als ein Fahrzeug-Verkauf.
Schadensersatzklage ohne Risiko und ohne Fahrzeug-Rückgabe möglich
Ein weiterer Vorteil einer Abgasskandal-Schadensersatzklage bietet die Möglichkeit, dass Verbraucher ihr Fahrzeug im Rahmen einer solchen Klage gar nicht unbedingt an den verantwortlichen Autobauer zurückgeben müssen. So können diese ihr Auto auch behalten, um eine Entschädigung durchzusetzen, die den entstandenen Wertverlust aufgrund des Abgasskandals ausgleichen soll. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises geltend machen. Anschließend ist es noch immer möglich, das Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu verkaufen.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. So übernehmen Rechtsschutzversicherungen beispielsweise sämtliche Verfahrenskosten ihrer Kunden, während diese lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung übernehmen müssen. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.