07.
Dez 2021

Hohe Entschädigung wegen Porsche-Abgasskandal

Die Kanzlei Goldenstein hat aktuell eine Entschädigung in Höhe von 54.000 Euro für die Rückgabe eines mehr als sechs Jahre alten Porsche Macan S durchgesetzt. Dadurch erhält der Mandant der Kanzlei über 10.000 Euro mehr, als ihm sein Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt einbringen würde. Der Kompakt SUV von Porsche ist nämlich vom Abgasskandal betroffen.

Kläger ahnte zum Kaufzeitpunkt nichts von der Manipulation

Im Jahr 2013 erwarb der Kläger den Macan S für rund 67.500 Euro. Porsche hatte das neue Modell nur wenige Tage zuvor der Öffentlichkeit vorgestellt. Ausgeliefert wurde der Macan dann zwei Jahre später – im Herbst 2015. Obwohl der VW-Abgasskandal zu diesem Zeitpunkt gerade öffentlich geworden war, ahnte der Kläger damals noch nicht, dass auch sein neues Fahrzeug illegale Abschalteinrichtungen enthält.

Umso tiefer saß der Schock, als sich mehrere Jahre später herausstellte, dass auch der Porsche Macan des Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte vom Abgasskandal betroffen ist. In dem verbauten 3.0-Liter Diesel-Motor, der von der Porsche-Schwester Audi entwickelt wurde, entdeckte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nämlich illegale Abschalteinrichtungen, die sich auf die Abgasreinigung auswirken. Das bedeutet, dass das Fahrzeug wegen seines hohen Schadstoffausstoßes eigentlich nie hätte zugelassen werden dürfen.

Audi haftet für Porsche-Abgasskandal

Da der Porsche-Besitzer sein Fahrzeug nicht zu dem gleichen Preis erworben hätte, wenn er zum Kaufzeitpunkt von dem Betrug gewusst hätte, wollte er das Auto zurückgeben. Daher ging er gemeinsam mit Goldenstein Rechtsanwälte juristisch gegen den Motorenhersteller – also Audi – vor und hatte mit seiner Klage Erfolg.

Das Landgericht Ravensburg hat Audi aktuell dazu verpflichtet, das Fahrzeug mit einer Laufleistung in Höhe von rund 75.000 Kilometern zurückzunehmen und den Kläger dafür eine Entschädigung in Höhe von rund 54.000 Euro inkl. Zinsen auszuzahlen. Damit positionieren sich die Ravensburger Richter in der Sache ähnlich verbraucherfreundlich wie nahezu sämtliche Gerichte in Deutschland.

Grundsatzurteil steht bevor

Am 16. Dezember 2021 werden sich auch die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals mit manipulierten Audi-Motoren befassen. Auch vor dem obersten Zivilgericht Deutschlands wird ein verbraucherfreundliches Urteil erwartet, das betroffenen PKW-Besitzern zu Rechtssicherheit verhelfen wird. Dann steht endgültig fest: Audi muss den Haltern von manipulierten Fahrzeugen Schadensersatz zahlen.

Betroffene Verbraucher sollten dennoch nicht auf das Urteil warten und sich möglichst zeitnah bezüglich ihrer Rechte beraten lassen. Viele manipulierte Autos mit Audi-Motoren wurden nämlich im Jahr 2018 zurückgerufen, weshalb die Rechtsansprüche der betroffenen PKW-Halter zum 01. Januar 2022 zu verjähren drohen.

Audi-Abgasskandal betrifft mehr als zehn Modelle aus dem VW-Konzern

Die manipulierten Audi-Motoren wurden nicht nur im Porsche Macan, sondern auch im Porsche Cayenne und dem Porsche Panamera verbaut. Zudem ließ das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt die VW-Modelle Amarok, Phaeton und Touareg wegen des Audi-Abgasskandals zurückrufen. Auch die Audi-Modelle A4, A5, A6, A7, A8, S6, S7, Q5, Q7 und SQ5 enthalten die manipulierten Diesel-Motoren des Ingolstädter Autobauers.

Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller – also Audi – zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufbetrages durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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