18.
Aug 2022

Erfolgsaussichten von Diesel-Klagen sind so gut wie nie zuvor

Nachdem der VW-Abgasskandal 2015 bekannt wurde, erhielten betroffene Fahrzeughalter aus den USA schnell eine Entschädigung. In Deutschland sah es hingegen lange so aus, als könnten hierzulande keine Schadensersatzansprüche in der Sache durchgesetzt werden. Dies änderte sich jedoch spätestens im Mai 2020, als die Kanzlei Goldenstein ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil in der Sache am Bundesgerichtshof (BGH) erwirkte. Mittlerweile stehen die Erfolgschancen von sämtlichen Diesel-Klagen so gut wie nie zuvor.

BGH verkündete seit 2020 reihenweise verbraucherfreundliche Diesel-Urteile

Neben der verbraucherfreundlichen BGH-Entscheidung im Mai 2020 gab es bis heute nämlich zahlreiche weitere Urteile, die die Rechtsdurchsetzung von betroffenen Fahrzeughaltern in Deutschland erleichtern. So wurde unter anderem entschieden, dass Neuwagenkäufer unabhängig von der herkömmlichen Verjährungsfrist bis zu zehn Jahre lang sogenannte Restschadensersatzansprüche durchsetzen können.

Darüber hinaus entschied der Bundesgerichtshof unter anderem, dass auch für bereits verkaufte Autos Entschädigungen durchgesetzt werden können. Zudem können betroffene Fahrzeughalter laut BGH auch dann Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal geltend machen, wenn diese ihr manipuliertes Auto nicht abgeben möchten. In diesem Fall ist es möglich, einen Teil des ursprünglichen Kaufpreises von dem jeweiligen Hersteller erstattet zu bekommen.

Streitpunkt Thermofenster: Müssen Hersteller entschädigen?

Der Bundesgerichtshof verkündete in den vergangenen Jahren jedoch auch mehrere Urteile zugunsten der verantwortlichen Autobauer. So bewertete der BGH den Einbau eines sogenannten Thermofensters beispielsweise als fahrlässige Schädigung. Obwohl solche temperaturabhängige Abschalteinrichtungen laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) illegal sind, haben Hunderttausende Halter von betroffenen Fahrzeugen demnach dennoch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dafür müsse laut BGH ein sittenwidriges Handeln seitens des jeweiligen Fahrzeugherstellers vorliegen.

Diese Entscheidung, die die Rechtsdurchsetzung von vielen Verbrauchern in den vergangenen Monaten deutlich erschwert hat, wird allerdings zeitnah mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gekippt. Die Generalanwaltschaft des EuGH hat nämlich bereits im Rahmen eines Schlussantrages verkündet, dass auch eine fahrlässige Schädigung die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal rechtfertigt.

Nun wird davon ausgegangen, dass auch die EuGH-Richter zeitnah abschließend in dieselbe Richtung entscheiden werden. Diese folgen nämlich im Normalfall der Rechtsauslegung der Generalanwaltschaft. Dadurch müssten in Zukunft auch die BGH-Richter ihre bisherigen Entscheidungen in der Sache noch einmal überdenken. Diese haben auch bereits angekündigt, im November auf das EuGH-Urteil, das vorher erwartet wird, zu reagieren. Betroffene Verbraucher dürfen also auf ein weiteres Grundsatzurteil zu ihren Gunsten hoffen.

Die bestehenden Rechtsansprüche im Abgasskandal

Der Abgasskandal hat nicht zuletzt zu hohen Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden von illegal manipulierten Fahrzeugen geführt. Unter anderem deshalb können betroffene Verbraucher Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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