13.
Feb 2020

Gute Nachrichten für Mercedes- und Volvo-Halter: EuGH sorgt im März für Rechtsklarheit bei “Thermofenstern”

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sich am 19. März mit dem Dieselskandal befassen. Unter anderem soll die Legalität von sogenannten Thermofenstern in Dieselfahrzeugen geklärt werden. Die rechtliche Einschätzung des EuGH wird vor allem für Halter von Volvo- und Mercedes-Benz-Fahrzeugen von großer Relevanz sein.

Bei beiden Autobauern funktioniert die Abgasreinigung einiger Dieselfahrzeuge nämlich nur bei bestimmten Temperaturen korrekt. So stellte die Deutsche Umwelthilfe beispielsweise vor kurzem fest, dass der Volvo XC60 mit einem 2.0 Liter Motor der Schadstoffklasse Euro 5 bei Temperaturen zwischen null und minus vier Grad zwölfmal mehr Stickoxide ausstieß, als es eigentlich erlaubt ist. Volvo selbst rechtfertigt den Einbau des Thermofensters als eine notwendige Maßnahme zum Motorenschutz.

Software-Update bei VW weisen Probleme auf – Mögliche Fahrverbote in Österreich

Im September 2019 veröffentlichte das ARD Fernsehmagazin Kontraste ähnliche Ergebnisse in Bezug auf die Software-Updates bei Volkswagen. Demnach würden die Updates bei VW nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad zu einem geringeren Schadstoffausstoß führen. Dies hat zur Folge, dass die Fahrzeuge bei niedrigen Temperaturen teilweise noch mehr Schadstoffe ausstoßen als vor dem Update. 

Während das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt das VW-Software-Update bereits zuließ, erkannte das Oberlandesgericht in Wien die Mängel und gab bekannt, dass upgedatete Volkswagen-Fahrzeuge in Österreich von Fahrverboten betroffen sein könnten.

Betroffene Fahrzeughalter können sich wehren – Verkehrsministerium droht Klagewelle

“Wir von Goldenstein und Partner haben bereits tausende Urteile im Abgasskandal erwirkt und wir sind uns sicher, dass auch Thermofenster als illegale Abschalteinrichtungen einzuschätzen sind”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner und führt fort:

Zahlreiche Gerichte in Deutschland befassen sich bereits mit der Rechtseinschätzung zum Thema Thermofenster und die Mehrheit der Experten sieht darin den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung. Wenn ein Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen wurde, die vorgeschriebenen Umweltvorgaben nur bei tropischen Temperaturen erfüllen kann, hat es auf deutschen Straßen nichts zu suchen. Diese Temperaturen werden hierzulande nämlich nur in den wenigsten Monaten im Durchschnitt erreicht.

Deshalb gehen wir davon aus, dass betroffene Fahrzeughalter den jeweiligen Hersteller juristisch zu der Rücknahme der betroffenen Fahrzeuge verpflichten und im Gegenzug eine Entschädigung erhalten können, die über dem Fahrzeugwert auf dem Gebrauchtwagenmarkt liegt. Dies ist bei Fahrzeugen mit illegalen Abschalteinrichtungen üblich. Es wäre absolut überraschend, wenn der EuGH diese Situation anders bewertet.

Die betroffenen Halter sind nämlich davon ausgegangen, dass ihre Fahrzeuge die geltenden Umweltnormen erfüllen. Dass dies nicht so ist, könnte nun zu einem erhöhten Wertverlust der PKW sowie möglichen Fahrverboten in einigen deutschen Städten führen. Wir von Goldenstein & Partner raten betroffenen Haltern unbedingt dazu, sich gegen diesen Betrug zu wehren und unterstützen diese bei der Durchsetzung ihrer Rechte.”

Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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