25.
Okt 2023

Illegale Manipulationen: Mercedes scheitert mit Klagen gegen das Kraftfahrt-Bundesamt

Mehr als 500.000 Mercedes-Fahrzeuge wurden in Deutschland wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Nun befasste sich das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht mit der Frage, ob das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entsprechende Rückrufbescheide an betroffene Fahrzeughalter herausgeben darf. Die zuständigen Richter positionierten sich in der Sache eindeutig auf Seiten der geschädigten Mercedes-Besitzer.

Mercedes-Anwälte überzeugen die Richter nicht

Vor dem Verwaltungsgericht argumentierten die Anwälte des Stuttgarter Autobauers, dass die Bescheide aufgrund von Betriebsgeheimnissen und personenbezogenen Daten nicht veröffentlicht werden dürften. Am Verwaltungsgericht wurde allerdings entschieden, dass die Veröffentlichungsinteressen der Bescheide höher wiegen als die Geheimhaltungsinteressen des Automobilkonzerns.

Demnach habe die Öffentlichkeit insbesondere vor dem Hintergrund der medialen und gesellschaftlichen Relevanz des Abgasskandals ein Recht zu überprüfen, ob das KBA die Einhaltung von umwelt- und klimaschützenden Gesetzten effektiv durchsetze. Prozessbeobachter hatten die Erfolgsaussichten von Mercedes-Benz ohnehin als gering eingeschätzt und die Klagen vielmehr als Maßnahme zur Verzögerung der Veröffentlichung der Unterlagen eingeordnet.

Deshalb sind die Rückrufbescheide für Mercedes-Halter relevant

Der Inhalt der Rückrufbescheide kann insbesondere mit Blick auf Schadensersatzklagen gegen Mercedes enorme Relevanz haben. Aus den Rückrufbescheiden geht nämlich nicht nur hervor, dass Mercedes-Benz die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge illegal manipuliert hat, sondern auch welche Arten der Manipulation das KBA als illegal eingestuft hat.

Durch die aktuelle Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht kommen die Kläger ihrem Ziel der Veröffentlichung der Dokumente nun ein Stück näher. Übergeben darf das KBA die Rückrufbescheide allerdings noch immer nicht an die betroffenen PKW-Besitzer, da Mercedes-Benz beim Oberverwaltungsgericht Schleswig noch Berufung gegen das aktuelle Urteil einlegen kann. Dass die Klage von Mercedes dort Erfolg hat, ist unwahrscheinlich. Allerdings würde es die Herausgabe der Dokumente einmal mehr verzögern, weshalb Mercedes wohl dennoch gegen das Urteil Revision einlegen wird.

Diese Mercedes-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen

In den Verfahren am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht ging es um Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Typen OM651 und OM622. Darüber hinaus sind auch Mercedes-Fahrzeuge mit Motoren mit den Bezeichnungen OM607, OM626, OM640 und OM642 in den Abgasskandal verwickelt.
Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen der Diesel-Fabrikate des Stuttgarter Automobilkonzerns verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLS, Marco Polo, ML, SLC, SLK, Sprinter, Vito, Vito Tourer und Viano.

Da die betroffenen Fahrzeuge wegen des Abgasskandals unter anderem Wertverluste und Folgeschäden erleiden können, haben die Besitzer dieser Autos Anspruch auf Schadensersatz. Schließlich hätten diese ihre Fahrzeuge wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Skandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.

Abgasskandal: Diese Rechtsansprüche bestehen

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, die verantwortlichen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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