19.
Feb 2024

LG Bonn: 42.000 Euro Rückerstattung für deutschen Glücksspieler

Online-Glücksspiel war in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 fast komplett verboten. Lediglich in Schleswig-Holstein gab es zwischen 2012 und 2021 eine Ausnahmeregelung, wobei dort lizensierte Unternehmen sich auch nur an Bewohner Schleswig-Holsteins richten durften. Wer vor dem 30. Juni 2021 im Rest der Nation Geld im Internet verzockt hat, hat also an illegalem Glücksspiel teilgenommen. Betroffene Spieler können deshalb ihre kompletten Verluste zurückfordern, wie das Landgericht (LG) Bonn aktuell im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte bestätigte.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren ging es um die Klage eines Mannes gegen den maltesischen Glücksspielanbieter N1 Interactive. Letzterer richtet sich bis heute mit den deutschsprachigen Websites “www.crazyfox.com/de” und “www.kingbilly.com/de“ aktiv an deutsche Kunden, ist allerdings nicht im Besitz einer deutschen Online-Glücksspiellizenz. Auf besagten Websites wird hingegen mit einer maltesischen Glücksspiel-Konzession vorgegeben, auch in Deutschland legal zu sein.

Tatsächlich haben allerdings der Europäische Gerichtshof, der Bundesgerichtshof und auch das Bundesverwaltungsgericht bereits eindeutig entschieden, dass die nationalen Glücksspielgesetze höher zu gewichten seien als die unternehmerische Freiheit von Glücksspielanbietern mit einer Konzession aus einem EU-Mitgliedsstaat. Insofern müssen Unternehmen eine deutsche Glücksspiellizenz besitzen, um hierzulande Online-Glücksspiel anbieten zu dürfen.

Der Kläger ging zwischen dem 05. April 2020 und dem 29. Oktober 2021 von der Legalität dieser Websites aus, zahlte dort insgesamt 89.385 Euro ein und schüttete sich zwischenzeitlich 49.120 Euro wieder aus. Als er erfuhr, dass die Betreibergesellschaft der Websites nicht legal in Deutschland war, ging er dann gegen diese vor und forderte die Rückerstattung seiner Spielverluste in Höhe von 40.265 Euro.

 

Richter spricht Rückerstattung der Spielverluste zu

Die Richter am LG Bonn gaben dem Mann nun Recht und entschieden, dass dieser Anspruch auf die vollständige Erstattung der Spielverluste sowie Verzugszinsen hat. Inklusive Zinsen erhält der Mann daher sogar rund 44.000 Euro von dem maltesischen Unternehmen zurück.

Der verantwortliche Richter sieht es als erwiesen an, dass die Verträge zwischen dem maltesischen Unternehmen und dem deutschen Glücksspieler nie gültig waren. Folglich hätte der Mann eigentlich nie Geld auf besagten Websites einzahlen dürfen. Weil dies dennoch geschah, muss N1 Interactive dem deutschen Verbraucher nun seine vollständigen Spielverluste erstatten. Das Urteil ist eines von mittlerweile mehr als 300, die die Verbraucherkanzlei Goldenstein für deutsche Glücksspieler erwirkt hat. Entscheidungen zugunsten der illegalen Glücksspielanbieter gibt es hingegen fast keine.

 

Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit Längerem dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Sportwetten-Verluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämliche sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.

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