16.
Okt 2023

LG Karlsruhe urteilt im Abgasskandal: 39.000 Euro für Wohnmobil-Besitzer

Die Richter am Landgericht Karlsruhe haben zwei Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte aktuell jeweils rund 39.000 Euro Schadensersatz sowie Verzugszinsen im Wohnmobil-Abgasskandal zugesprochen. Die Karlsruher Richter sehen es als erwiesen an, dass die Wohnmobile der Kläger illegal manipuliert wurden.

Das sind die Hintergründe der Verfahren

In einem der Verfahren ging es um ein Wohnmobil der Marke Challenger, das im April 2019 für 46.880 Euro als Neuwagen gekauft und seitdem knapp 35.690 Kilometer bewegt wurde. In dem anderen Verfahren stand ein Wohnmobil der Marke Knaus im Mittelpunkt. Das Fahrzeug wurde im Jahr 2016 für 49.990 Euro als Gebrauchtwagen gekauft und 2017 mit einer Laufleistung von 32.098 Kilometer auf den Kläger zugelassen. Mittlerweile hat es eine Laufleistung in Höhe von rund 83.000 Kilometer.

Beide Wohnmobile haben gemeinsam, dass sie auf Basis eines Fiat Ducato gebaut wurden und einen Diesel-Motor des italienischen Autobauers enthalten. Das hat letztlich auch zu den Klagen der beiden Männer geführt. Im Jahr 2020 wurde nämlich bekannt, dass deutschlandweit mehr als 200.000 Diesel-Fahrzeuge von Fiat, die zwischen 2014 und 2019 gebaut wurden, illegal manipuliert wurden. Davon sind vor allem Diesel-Varianten des Ducato betroffen.

Konkret wurde die Abgasreinigung der illegal manipulierten Fiat-Fahrzeuge so konzipiert, dass diese ausschließlich während amtlicher Abgastests, die im Normalfall etwa 20 Minuten andauern und bei über 20 Grad durchgeführt werden, gesetzeskonform funktioniert. Insbesondere bei niedrigen Temperaturen und etwa 22 Minuten nach dem Start des Motors stoßen die betroffenen Fahrzeuge hingegen unerlaubt viele Schadstoffe aus. Das führt dazu, dass die betroffenen Fahrzeuge im Normalbetrieb regelmäßig unerlaubt viele Stickoxide emittieren. Das ist selbstverständlich illegal.

So hoch fällt der zugesprochene Schadensersatz im Detail aus

Die Karlsruher Richter folgten der Argumentation von Goldenstein Rechtsanwälte, dass die Mandanten der Kanzlei ihre Fahrzeuge nie gekauft hätten, wenn der Fiat-Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Sie sahen es als erwiesen an, dass Fiat bzw. dessen Mutterkonzern Stellantis beide Kläger vorsätzlich geschädigt hat, da die Fahrgestelle der zwei Wohnmobile mit einem Motor in den Verkehr gebracht wurden, der nicht vorschriftsgemäß ist.

Folglich sprachen sie dem Besitzer des Challenger-Wohnmobils insgesamt 38.514,26 Euro sowie Verzugszinsen in Höhe von rund 3000 Euro zu. Der Besitzer des Knaus-Wohnmobils erhält 38.943,25 Euro sowie etwa 2.900 Euro Verzugszinsen. Im Gegenzug können beide Fahrzeughalter ihre Wohnmobile zurückgeben

Drohende Verjährung – rechtzeitige Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist sinnvoll

Auch andere Besitzer von illegal manipulierten Wohnmobilen haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche in der Sache geltend zu machen. Betroffene Fahrzeughalter sollten sich damit allerdings beeilen, denn zum 01. Januar 2024 droht bereits die Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen in der Sache. Das liegt daran, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Öffentlichkeit im Jahr 2020 im Rahmen einer Pressemitteilung über den Wohnmobil-Abgasskandal informierte und die zivilrechtliche Verjährungsfrist drei Jahre zum Jahresende beträgt.

Folglich ist es möglich, dass die Gerichte in Deutschland entscheiden werden, dass betroffene Fahrzeughalter durch diese Pressemitteilung von der Manipulation ihres Fahrzeugs hätten erfahren müssen und die dreijährige Verjährungsfrist ab diesem Zeitpunkt zu laufen begann.

Demgegenüber steht zwar die Tatsache, dass amtliche Rückrufe in der Sache momentan noch immer in der Schwebe sind und viele betroffene PKW-Besitzer dadurch noch gar nichts von den Manipulationen ihres Wohnmobils wissen. Doch wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich schnellstmöglich rechtlich beraten lassen und bestehende Ansprüche geltend machen, um eine drohende Verjährung zu verhindern.

Wohnmobil-Abgasskandal: Diese Rechtsansprüche bestehen

Im Rahmen einer Schadensersatzklage können die Halter von illegal manipulierten Wohnmobilen juristisch gegen den verantwortlichen Motorenhersteller – also Fiat – vorgehen. Die Unternehmen, die die Fiat-Fahrzeuge zu Wohnmobilen ausgebaut haben, müssen sich hingegen nicht deswegen verantworten. Schließlich ist nicht davon auszugehen, dass Wohnmobil-Hersteller wie Hymer, Carthago oder Dethleffs von den illegalen Manipulationen bei Fiat wussten.

Grundsätzlich besteht wegen des Abgasskandals die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug an den verantwortlichen Fahrzeughersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Wohnmobil zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrags des eigentlichen Kaufpreises durchzusetzen. Selbst für bereits verkaufte Fahrzeuge können teilweise Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Sollte ein Verfahren unerwarteterweise verloren gehen, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer hingegen sämtliche Verfahrenskosten und sogar die Anwaltskosten der Gegenseite. Die Kläger müssen in diesem Fall keinen Cent bezahlen.

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