07.
Mrz 2024

LG Kiel: Glücksspieler erhält rund 48.000 Euro zurück

Das Landgericht (LG) Kiel hat einem norddeutschen Glücksspieler aktuell die Erstattung seiner Online-Spielverluste in Höhe von rund 48.000 Euro zugesprochen. Inklusive Verzugszinsen erhält der Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte sogar rund 49.818,41 Euro zurück. Das Geld hatte er über mehrere Jahre bei virtuellen Automatenspielen im Netz verloren. Die Betreibergesellschaft der dafür verantwortlichen Website hatte allerdings zu keinem Zeitpunkt eine Lizenz in Deutschland.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

Insgesamt zahlte der Kläger zwischen Dezember 2017 und Mai 2023 104.331,70 Euro auf der Website www.platincasino.com ein und zahlte sich zwischenzeitlich 56.430,10 Euro wieder aus. Die dabei entstandenen Verluste in Höhe von 47.901,60 Euro forderte der Mann zurück, nachdem er erfuhr, dass das Glücksspielangebot dieser Website zu keinem Zeitpunkt in Deutschland legal war.

Zwar gab es am Wohnort des Klägers in Schleswig-Holstein seit 2012 eine deutschlandweit einzigartige Ausnahmeregelung für Online-Glücksspiel, wodurch es in dem nördlichsten Bundesland Deutschlands seit 2012 mehrere legale Online-Glücksspielanbieter gab. Doch Red Rhino – die verantwortliche Betreibergesellschaft von Platincasino – war nie im Besitz einer solchen Lizenz und somit in Schleswig-Holstein und auch dem Rest der Nation illegal.

 

Verträge zwischen Kläger und Beklagter sind nichtig

Weil Online-Glücksspiel in Deutschland nur mit einer deutschen Konzession angeboten werden darf, sind die Verträge zwischen dem Kläger und der Betreibergesellschaft von Platincasino nichtig. Schließlich ist es gar nicht möglich, einen rechtskräftigen Vertrag für ein illegales Angebot abzuschließen.

Aus diesem Grund hätte Red Rhino mit seiner Website auch nie Geld von dem deutschen Verbraucher annehmen dürfen. Das sah auch das Landgericht Kiel so und sprach dem norddeutschen Glücksspieler folgerichtig die vollständige Erstattung seiner Spielverluste zu. Zudem schuldet Red Rhino dem Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte auch Verzugszinsen ab dem Tag, an dem die Klage eingereicht wurde, weshalb das Gericht ihm insgesamt sogar mehr zugesprochen hat, als er verlor.

 

Behörde ging gegen Platincasino-Betreiber vor – Betreibergesellschaft wechselte

Red Rhino ist mittlerweile im Übrigen nicht mehr der Betreiber der Platincasino-Website. Das Unternehmen informierte seine Kunden im September 2023, dass die Website von Platincasino künftig von dem Unternehmen Latiform B.V. mit Sitz Sitz in Curaçao betrieben werde. Damit reagierte Red Rhino darauf, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zuvor aktiv gegen das maltesische Unternehmen vorgegangen war.

Konkret erwirkte die GGL im Jahr 2023 zunächst eine Untersagungsverfügung gegen Red Rhino und setzte damit durch, dass das Glücksspiel-Unternehmen in Deutschland keine Online-Casinos betreiben darf. Daran hielt sich das das Glücksspielunternehmen allerdings nicht und stellte zwar das Glücksspielangebot auf der Website www.platincasino.de ein. Doch mit der deutschsprachigen Website www.platincasino.com warb das Red Rhino vorerst weiterhin auch um deutsche Kunden.

Aus diesem Grund verhängte die GGL wenig später ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro gegen Red Rhino und gab bekannt, dass es weitere Zwangsgelder verhängen werde, bis Red Rhino seine illegalen Aktivitäten in Deutschland einstellte. Dies hat die GGL nun erreicht. Allerdings richtet sich Latiform mit der Platincasino-Website noch immer auch an deutsche Kunden.

Rechtlich dürfte es nun jedoch schwerer für die GGL werden, dagegen vorzugehen, da Latiform seinen Hauptsitz außerhalb der Europäischen Union hat. Dies erschwert auch die Rückforderungen von Glücksspielverlusten seit der Übernahme von Latiform. Rückwirkend können Platincasino-Verluste hingegen weiterhin von Red Rhino erfolgreich zurückgefordert werden.

 

Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit Längerem dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern und hat bislang bereits mehr als 650 Urteile zugunsten ihrer Mandanten erwirkt. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Sportwetten-Verluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämliche sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.

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