12.
Aug 2022

Schützen Thermofenster wirklich den Motor von Diesel-Fahrzeugen?

Sogenannte Thermofenster sind Abschalteinrichtungen, die bei bestimmten Außentemperaturen die Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen herunterfahren. Autos mit einem verbauten Thermofenster stoßen in der Regel bei Temperaturen in Höhe von weniger als 15 bzw. mehr als 30 Grad unerlaubt viele Schadstoffe aus. Die verantwortlichen Hersteller argumentieren, dass die Abgasreinigung außerhalb dieser Temperaturen zum Schutz des jeweiligen Motors angepasst wird. Aber stimmt das?

Europäischer Gerichtshof: Thermofenster sind illegal

Die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gaben diesbezüglich bereits im Dezember 2020 bekannt, dass Abschalteinrichtungen nur dann zulässig sind, wenn diese vor unmittelbaren Schäden oder Gefahren schützen und wirklich nur in Ausnahmesituationen zum Einsatz kommen. Thermofenster, die ausschließlich bei Temperaturfenstern zwischen 15 und 30 Grad für eine normale Abgasreinigung sorgen, sind demnach illegal. Schließlich liegen die Durchschnittstemperaturen in Deutschland in den meisten Monaten unterhalb von 15 Grad.

Darüber hinaus schützen Thermofenster im Normalfall auch nicht vor unmittelbaren Motorschäden, sondern höchstens vor einem Verschleiß des Motors. Auch dieses Kriterium wird also nicht erfüllt. Daher erfüllen entsprechende Thermofenster eindeutig die Definition einer illegalen Abschalteinrichtung und rechtfertigen Schadensersatzansprüche von betroffenen Fahrzeughaltern.

BGH: Kein Schadensersatz bei fahrlässiger Schädigung?

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bislang bereits Hunderttausende Fahrzeuge in Deutschland wegen der Verwendung von Thermofenstern zurückgerufen. Entsprechende Fahrzeuge mussten in die Werkstatt gebracht werden, um dort ein Software-Update zur Normalisierung der Abgasreinigung zu erhalten. Betroffene PKW-Besitzer mussten im Nachhinein mit Wertverlusten und möglichen Folgeschäden rechnen. Schließlich wurden die manipulierten Autos gar nicht dafür konzipiert, dass sie Schadstoffe im normalen Maße filtern.

In Bezug auf Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit verbauten Thermofenstern entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in der Vergangenheit dennoch, dass der Einbau eines Thermofesters allein nicht ausreicht, um eine Entschädigung von dem verantwortlichen Autobauer zu erhalten. Schließlich haben sich die jeweiligen Hersteller bei der Verwendung von Thermofenstern laut BGH nicht sittenwidrig, sondern nur fahrlässig schuldhaft verhalten.

Europäischer Gerichtshof: Fahrlässige Schädigung reicht für Entschädigungsanspruch

Mit hoher Wahrscheinlichkeit muss der BGH diese Rechtsprechung jedoch zeitnah noch einmal verbraucherfreundlich anpassen. Im Juni gab der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs nämlich bekannt, dass auch eine fahrlässige Schädigung ausreicht, um Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals zu rechtfertigen.

Nun wird davon ausgegangen, dass die EuGH-Richter diese Rechtsauffassung bereits im September 2022 bestätigen werden. In der Folge könnten sämtliche Halter von Fahrzeugen, in denen Thermofenster eingesetzt wurden, problemlos Schadensersatzansprüche in der Sache durchsetzen. Dies betrifft unter anderem die Halter von manipulierten Mercedes-, VW-, Fiat- und Opel-Fahrzeugen.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandal

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: