03.
Mrz 2022

Nach EuGH-Schlussantrag: Der VW-Abgasskandal könnte bald von vorn beginnen

Mehr als sechs Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals sind noch immer mehrere Millionen illegal manipulierte Diesel-Autos auf deutschen Straßen unterwegs. Das liegt unter anderem daran, dass selbst das VW Software-Update, das die Abgasreinigung von manipulierten VW-Autos normalisieren sollte, eine illegale Abschalteinrichtung enthält. Die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat sich nun dahingehend positioniert, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) juristisch gegen die Genehmigung dieses Updates vorgehen darf. In der Folge könnten deutschlandweit mehrere Millionen Autos abermals zurückgerufen werden.

Verbraucheranwalt erklärt: Deshalb ist das VW Software-Update illegal 

“Nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals musste Volkswagen deutschlandweit rund 2,5 Millionen Autos zurückrufen. Mit Hilfe eines Software-Updates sollte die vorhandene Manipulationssoftware dieser Fahrzeuge überschrieben und die Abgasreinigung der manipulierten Autos normalisiert werden.   

Nach dem Update stoßen die betroffenen Fahrzeuge bei Außentemperaturen in Höhe von mehr als 15 bzw. weniger als 33 Grad (nochmal prüfen) jedoch teilweise noch mehr Schadstoffe aus als vorher. Durchschnittstemperaturen zwischen 15 und 33 Grad werden in Europa jedoch nur in den wenigsten Monaten erreicht. Unter anderem deshalb bezeichnete die EuGH-Generalanwaltschaft solche temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen bereits in der Vergangenheit als illegal.  

Weil das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt das VW Software-Update trotz der vorhandenen Abschalteinrichtung genehmigte, ging die Deutsche Umwelthilfe vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gegen die Bundesrepublik Deutschland vor. Zunächst war jedoch unklar, ob die Umwelt-Organisation dazu überhaupt befugt ist. Die EuGH-Generalanwaltschaft ist der Auffassung, dass dem so ist”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei nahezu 30.000 Mandanten im Abgasskandal vertritt.

 VW-Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen noch immer 

“Zwar ist ein Schlussantrag durch die EuGH-Generalanwaltschaft kein rechtskräftiges Urteil, doch in der Regel folgen die Richter des Europäischen Gerichtshofs dieser Rechtsauffassung. Mit einem Urteil in der Sache ist in den kommenden Wochen zu rechnen”, führt Goldenstein fort. Er ergänzt:

“Anschließend könnte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht das VW Software-Update für unzulässig erklären. VW müsste dann alle Fahrzeuge mit diesem Update einmal mehr zurückgerufen. Sollte VW die Abgasreinigung der betroffenen Autos nicht normalisieren können, ohne dabei auf eine illegale Abschalteinrichtung zu setzen, droht den manipulierten Fahrzeugen sogar die Stilllegung.  

Betroffene Verbraucher sollten nun schnellstmöglich prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Zuletzt entschied der Bundesgerichtshof, dass Neuwagenkäufer ihre Abgasskandal-Rechte bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf durchsetzen können. Zahlreiche Besitzer von manipulierten VW-Autos können also auch heute noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Gern beraten wir von Goldenstein betroffene PKW-Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.” 

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals 

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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