06.
Okt 2023

OLG Koblenz verurteilt VW wegen EA288-Dieselskandal zu Schadensersatz

2015 wurde bekannt, dass VW die Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen mit Motoren des Typs EA189 illegal manipuliert hat. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz sieht es nun als erwiesen an, dass auch der Nachfolger dieses Motors mit der Bezeichnung EA288 vom Abgasskandal betroffen ist. Die verantwortlichen Richter verurteilten VW nämlich aktuell in einem von Goldenstein Rechtsanwälte geführten Verfahren zur Zahlung von Schadensersatz an den Halter eines VW Passat, in dem ein Diesel-Motor dieses Typs verbaut wurde.

OLG Koblenz: Kläger erhält Teil des Kaufpreises zurück

Den Passat hatte der Kläger 2015 nur wenige Tage nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals erworben. Damals war allerdings noch lange nicht klar, dass die illegalen Manipulationen des Wolfsburger Autobauers nicht nur den EA189-Motor, sondern auch den EA288-Motor betreffen.
Nachdem unabhängige Abgastests mehrere Jahre später ergaben, dass auch Fahrzeuge mit dem EA288-Motor die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte im Normalbetrieb überschreiten, ging der Mann gemeinsam mit Goldenstein Rechtsanwälte juristisch gegen VW vor und forderte Schadensersatz. Schließlich hätte er sein Fahrzeug nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Skandal damals bereits bekannt gewesen wäre.

Die zuständigen Richter folgten der Rechtsauffassung des Klägers und sprachen ihm nun rückwirkend die Erstattung von 1790 Euro sowie Verzugszinsen zu. Im Gegenzug wird der Mann seinen Passat behalten. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass VW den Kläger mindestens fahrlässig geschädigt hat, da sein Fahrzeug amtliche Abgastests anhand verschiedener Parameter erkennen kann und in diesen Situationen für eine gesetzeskonforme Abgasreinigung sorgt, während das Fahrzeug im Normalbetrieb häufig unerlaubt viele Schadstoffe ausstößt. VW hat keine Möglichkeit, um Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

EA288-Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr manipuliertes Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert. Alternativ besteht oftmals auch die Option, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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