30.
Aug 2022

Stuttgarter Gericht spricht Mercedes-Haltern Schadensersatzansprüche zu

Deutschlandweit musste Mercedes-Benz mehr als 500.000 Fahrzeuge wegen des Abgasskandals zurückrufen. Betroffene Fahrzeughalter müssen wegen des Skandals mit hohen Wertverlusten und möglichen Folgeschäden rechnen. Allerdings besteht die Möglichkeit, deshalb Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Das ist am eigenen Wohnort oder dem Gerichtsstand von Mercedes in Stuttgart möglich. Dort entscheiden die verantwortlichen Richter aktuell vordergründig verbraucherfreundlich.

Diese Mercedes-Fahrzeuge wurden illegal manipuliert

Bei den manipulierten Dieselmotoren von Mercedes-Benz handelt es sich um die Modelle OM607, OM622, OM626, OM640, OM642 und OM651. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen der Diesel-Fabrikate verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLS, Marco Polo, ML, SLC, SLK, Sprinter, Vito, Vito Tourer und Viano.

In allen manipulierten Mercedes-Modellen wurden unter anderem sogenannte Thermofenster verbaut. Hinter dieser Begrifflichkeit verbirgt sich eine Abschalteinrichtung, die nur bei bestimmten Temperaturen für eine korrekte Abgasreinigung sorgt. Die betroffenen Fahrzeuge halten die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien demnach nur ein, wenn die Außentemperatur ungefähr 15-30 Grad Celsius beträgt. Außerhalb dieses Temperaturfensters überschreiten die manipulierten Mercedes-Autos die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte teilweise enorm.

BGH zweifelt Schadensersatzansprüche wegen Thermofenstern an

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe – dem obersten Zivilgericht in Deutschland – haben sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit verbauten Thermofenstern befasst. Allerdings zweifelten die Karlsruher Richter an, dass der Einsatz von Thermofenstern allein ausreicht, um zivilrechtliche Ansprüche in der Sache zu rechtfertigen.

Die BGH-Richter argumentierten nämlich, dass den verantwortlichen Autobauern wegen der temperaturabhängigen Abschalteinrichtungen höchstens eine fahrlässige Schädigung vorgeworfen werden kann. Demnach ist es schwer, nachzuweisen, dass sich die Autobauer diesbezüglich bewusst sittenwidrig verhalten haben. Nur eine Sittenwidrigkeit würde jedoch laut BGH Schadensersatzansprüche rechtfertigen.

Reicht eine fahrlässige Schädigung aus, um Schadensersatzansprüche zu rechtfertigen?

Insofern war es für viele Mercedes-Halter bis zuletzt schwierig, Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchzusetzen, obwohl diese mit den gleichen Folgeschäden zu kämpfen haben wie zum Beispiel die Halter von illegal manipulierten Volkswagen-Fahrzeugen. Nun bahnt sich jedoch eine Kehrtwende in der Sache an, denn das Stuttgarter Landgericht (LG) hat Mercedes-Benz zuletzt bereits mehrfach verurteilt, weil sich der schwäbische Autobauer bei der Entwicklung und dem Einbau von Thermofenstern mindestens fahrlässig schuldhaft verhalten hat.

Dass eine fahrlässige Schädigung künftig vermutlich trotz der bisherigen BGH-Rechtsprechung ausreicht, um Rechtsansprüche im Abgasskandal zu rechtfertigen, hat mit einem baldigen Urteil am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu tun. Vermutlich schon im September wollen die EuGH-Richter entscheiden, ob Schadensersatzansprüche im Rahmen des Dieselskandals wirklich nur geltend gemacht werden können, wenn eine sittenwidrige Schädigung vorliegt.

Prozessbeobachter gehen bereits jetzt von einer verbraucherfreundlichen EuGH-Entscheidung aus. Das liegt daran, dass sich die EuGH-Generalanwaltschaft im Rahmen eines Schlussantrages in der Sache bereits dementsprechend positioniert hat. Im Normalfall folgen die EuGH-Richter der Auffassung der Generalanwaltschaft.

BGH muss bisherige Rechtsprechung vermutlich revidieren

Die positiven Urteile am Stuttgarter Landgericht greifen also bereits eine Rechtsauffassung vor, die vermutlich bald in ganz Europa vorherrschend sein dürfte. Auch der BGH hat bereits für den November eine Verhandlung angesetzt, in der sich Deutschlands oberste Zivilrichter auch zu dem bis dahin verkündeten EuGH-Urteil äußern möchte.

Es ist davon auszugehen, dass die BGH-Richter ihre bisherige Rechtsauslegung in der Sache dann noch einmal überdenken bzw. korrigieren müssen, denn der EuGH legt europäisches Recht verbindlich für alle nationalen Gerichte aus. Folglich wären Abgasskandal-Klagen von Mercedes-Haltern und auch den Besitzern von Fahrzeugen anderer Hersteller zukünftig extrem erfolgsversprechend.

Die bestehenden Rechtsansprüche im Abgasskandal

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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