13.
Mai 2020

Thermofenster zum Motorenschutz? Das sagt der EuGH

Das sogenannte Thermofenster ist in diversen Diesel-Fahrzeugen von Herstellern wie BMW, Mercedes-Benz oder Volvo integriert. Auch bei Volkswagen fand man die Einrichtung bei manipulierten Fabrikaten vor, nachdem das Software-Update im Verlauf des Abgasskandals aufgespielt wurde. 

Bei dem Thermofenster handelt es sich um eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, sobald die Außentemperatur einen bestimmten Grenzwert über- bzw. unterschreitet. Das hat jedoch zur Folge, dass der Schadstoffausstoß außerhalb eines Temperatur-Rahmens, der in der Regel nur zwischen 15 und 30 Grad Celsius liegt, erhöht wird. Während die Autobauer dies mit einer wichtigen Funktion zum Motorschutz begründen, vertritt die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine gänzlich andere Auffassung. 

Direkter Schutz ist nicht gegeben

In ihrem Schlussantrag argumentiert die Generalanwältin Eleanor Sharpston vor den Richtern des EuGH, dass die schützende Funktion des Thermofensters nur gegeben wäre, wenn es die Zuverlässigkeit des Motors gewährleistet und Gefahren bei der Lenkung verhindert. Wird jedoch lediglich der Verschleiß oder die Verschmutzung des jeweiligen Motors reduziert, ist ein direkter Schutz vor unmittelbaren Beschädigungsrisiken am Motor nicht gegeben. 

Die Abschalteinrichtung ist dieser Argumentation zufolge also illegal und sorgt zudem dafür, dass die Fahrzeuge mehr Schadstoffe ausstoßen, als es gemäß der EU-Umweltrichtlinien erlaubt ist. Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber von Goldenstein & Partner, erwartet von der Verhandlung einen weiteren Abgasskandal:

In einigen Monaten werden die Autokonzerne aller Voraussicht nach mit einem weiteren, noch größeren Abgasskandal konfrontiert. Die Richter des EuGH folgen nämlich in aller Regel der Auffassung der Generalanwaltschaft, die sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtung einstuft, wenn diese einen zu hohen Schadstoffausstoß bei offiziellen Tests verdecken.

Der Dieselskandal nimmt dadurch gänzlich neue Ausmaße an. In Deutschland sind mehrere Millionen Fahrzeuge, in denen ein Thermofenster oder eine vergleichbare Abschalteinrichtung integriert ist, zugelassen.  Der gesamten Automobilindustrie drohen also Rückruf- und -Klagewellen sowie Strafen in Milliardenhöhe. Betroffene Fahrzeughalter sollten sich daher unbedingt informieren, ob in ihrem PKW eine Abschalteinrichtung integriert ist. Folgt der EuGH nämlich dem Schlussantrag der Generalanwaltschaft, ist mit einem massiven Wertverlust zu rechnen, der durch drohende Fahrverbote oder Zulassungsentzug noch weiter verstärkt wird. 

Wir raten betroffenen Fahrzeughaltern daher sich rechtliche Unterstützung zu holen und die Autobauer auf Schadensersatz zu verklagen. Gerne beraten wir sie bei Goldenstein & Partner dazu kostenfrei.” 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: