13.
Jul 2021

Trotz BGH-Thermofenster-Urteil: Chancen auf Schadensersatz für Mercedes-Halter steigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich heute abschließend mit einer Abgasskandal-Klage gegen Daimler befasst. So bewerteten die BGH-Richter den Einbau von sogenannten Thermofenstern als nicht sittenwidriges Verhalten. Allerdings muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz noch einmal mit dem BGH-Fall befassen. Die Koblenzer Richter sollen prüfen, ob weitere verbaute Abschalteinrichtungen in dem betroffenen Mercedes-Fahrzeug Schadensersatzansprüche in der Sache rechtfertigen.

 

“Die Entscheidung der BGH-Richter ist als verbraucherfreundlich zu werten”, meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Kanzlei. Er erklärt: “Zwar argumentieren die verantwortlichen Richter, dass die Verwendung des sogenannten Thermofensters nicht ausreicht, um Schadensersatzansprüche zu rechtfertigen. Aber das war bereits im Vorfeld bekannt. Als Thermofenster wird eine Abschalteinrichtung bezeichnet, die die Abgasreinigung eines Autos auf Basis der Außentemperatur beeinflusst.

Viel wichtiger ist, dass das OLG Koblenz nun prüfen muss, ob in dem Fahrzeug des Klägers eine weitere Abschalteinrichtung verbaut wurde, die einen Schadensersatzanspruch rechtfertigt. Diese Entscheidung wird auch für andere deutsche Gerichte eine Signalwirkung haben, die solchen Anschuldigungen bislang nicht ausreichend nachgegangen sind.

Insgesamt hat das Kraftfahrt-Bundesamt nämlich fünf verschiedene Abschalteinrichtungen in Daimler-Fahrzeugen entdeckt, die eindeutig auf ein sittenwidriges Verhalten seitens des Stuttgarter Autobauers hinweisen. Für betroffene PKW-Besitzer steigen die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen durch die BGH-Entscheidung weiter an.

Von der Entscheidung profitieren unter anderem Hunderttausende Mercedes-Halter, die sich nicht an der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes beteiligen dürfen. Während Daimler nämlich mehr als zehn Mercedes-Modelle wegen des Abgasskandals zurückrufen musste, richtet sich die Musterklage nur an die Halter bestimmter GLC- und GLK-Modelle.”

 

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren ging es um eine Mercedes-Benz C-Klasse mit dem Diesel-Motor OM 651. Der Kläger hat das Fahrzeug im Jahr 2012 erworben. Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2018 mehrere Mercedes-Modelle mit diesem Diesel-Motor wegen des Abgasskandals zurückrief, ging der Halter der C-Klasse juristisch gegen den Konzern vor und forderte Schadensersatz. Sein Fahrzeug war zu diesem Zeitpunkt von keinem Rückruf betroffen. Mittlerweile wurden jedoch nahezu sämtliche Mercedes-Modelle wegen des Abgasskandals zurückgerufen.

Die manipulierten Mercedes-Autos erkennen, wenn sie sich auf dem Prüfstand befinden und schalten in diesem Moment in einen umweltfreundlichen Abgasmodus. Dies wird teilweise mit Hilfe einer reduzierten Kühlmittelsolltemperatur erreicht. Diese wird während des behördlichen Abgastests von 100 auf 70 Grad Celsius heruntergefahren, was zu einem geringeren Stickoxid-Ausstoß führt.

Im normalen Straßenbetrieb steigt die Kühlmittelsolltemperatur allerdings auf 100 Grad an und somit auch der Schadstoffausstoß auf ein unerlaubt hohes Niveau. Daher hätten die betroffenen PKW-Modelle eigentlich nie zugelassen werden dürfen. Auch der BGH-Kläger geht davon aus, dass sein Fahrzeug eine Abschalteinrichtung dieser Art enthält. Dies muss das OLG Koblenz nun prüfen und klären, ob sich daraus ein Schadensersatzanspruch ergibt.

 

Diese Rechte haben die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen

Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug erhalten die betroffenen Verbraucher eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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