29.
Jun 2021

Trotz BGH-Verhandlung zu Thermofenster: Mercedes-Benz Besitzer können Entschädigungen geltend machen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich heute erstmals im Rahmen einer mündlichen Verhandlung mit dem Daimler-Dieselskandal auseinandergesetzt. Die verantwortlichen Richter deuteten an, dass der Einbau eines Thermofensters allein nicht ausreiche, um Schadensersatzansprüche in der Sache zu rechtfertigen. Trotz dieser Positionierung können Hunderttausende Besitzer von manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeugen ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen.

So funktionieren die sogenannten Thermofenster

Hinter der Begrifflichkeit Thermofenster verbirgt sich eine Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung von Fahrzeugen auf Basis der Außentemperatur reguliert. Insbesondere bei niedrigen Temperaturen stoßen Fahrzeuge mit einem integrierten Thermofenster ein Vielfaches der zulässigen Schadstoffmengen aus. Die vorgeschriebenen EU-Umweltrichtlinien halten die betroffenen Autos hingegen meist nur bei Temperaturen zwischen 15 und 30 Grad Celsius ein.

Mit dem Einbau von Thermofenstern nutzten Automobilhersteller wie Daimler und Volvo die Tatsache aus, dass bei behördlichen Abgastests jahrelang Temperaturen von ungefähr 25 Grad Celsius herrschten. Dadurch wurden die manipulierten Fahrzeuge zugelassen, obwohl sie die meiste Zeit des Jahres unerlaubt viele Schadstoffe ausstießen. Außentemperaturen zwischen 15 und 30 Grad werden in Deutschland nämlich nur in den wenigsten Monaten im Mittel erreicht.

Kraftfahrt-Bundesamt entdeckte fünf Abschalteinrichtungen in Mercedes-Autos

Dass die BGH-Richter den alleinigen Einbau von Thermofenstern nicht als sittenwidrig bewerten, war dennoch abzusehen. Bereits im Januar positionierten sich die Karlsruher Juristen in einem Hinweisbeschluss zum Thema in diese Richtung. Die BGH-Richter argumentierten unter anderem, dass die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge im Normalbetrieb und auf dem Prüfstand gleich funktioniere. Dies unterscheide sich von den manipulierten VW-Fahrzeugen, die nur während behördlicher Abgastests in einen umweltfreundlichen Modus schalteten.

Thermofenster sind jedoch nicht die einzige Form von Abschalteinrichtungen, die in Mercedes-Benz-Autos verbaut wurden. Das Bundesverkehrsministerium gab vor wenigen Monaten bekannt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in Diesel-Fahrzeugen von Daimler insgesamt fünf verschiedene Abschalteinrichtungen gefunden hat.

Diese Abschalteinrichtungen beeinflussen die Wirksamkeit des Stickoxid-Nachbehandlungssystems (SCR-Katalysator) sowie die Wirksamkeit der Abgas-Rückführung (AGR) der betroffenen PKW. Teilweise wurden sogar mehrere Abschalteinrichtungen in einem Fahrzeug entdeckt. Es lässt sich nur schwer erklären, wie diese Form der Manipulation legal sein soll.

Verbraucheranwalt: Betroffene Verbraucher sollten schnell handeln

“Wer einen Mercedes-Benz besitzt, der wegen der Abgasmanipulation zurückgerufen wurde, kann seine Schadensersatzansprüche trotz der heutigen Positionierung der BGH-Richter erfolgreich durchsetzen. Das Kraftfahrt-Bundesamt entdeckte in den zurückgerufenen Fahrzeugen nämlich nicht nur Thermofenster, sondern insgesamt fünf verschiedene Abschalteinrichtungen. Daimler hat ganz gezielt Fahrzeuge entwickelt, die die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien nur auf dem Prüfstand einhalten”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein und ergänzt:

“Die ersten manipulierten Mercedes-Modelle wurden 2018 zurückgerufen. Daher sollten sich Verbraucher mit der Durchsetzung ihrer Rechte beeilen. Die Schadensersatzansprüche im Daimler-Dieselskandal könnten nämlich am 01. Januar 2022 bereits teilweise verjährt sein. Danach lassen sich nur noch sogenannte Restschadensersatzansprüche durchsetzen. Gern beraten wir von Goldenstein Rechtsanwälte betroffene PKW-Halter kostenfrei bezüglich ihrer juristischen Möglichkeiten in der Sache.”

Das sind die Hintergründe des Daimler-Dieselskandals

Der Daimler-Dieselskandal betrifft die Diesel-Motoren OM607, OM622, OM626, OM640, OM642 und OM651. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen von Mercedes-Benz verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLE, ML, Sprinter Vito und Viano.

In den USA einigte sich der Stuttgarter Konzern bereits vor Monaten mit den Behörden und 250.000 Sammelklägern auf einen Milliardenvergleich wegen des Abgasskandals. Doch auch europäische Mercedes-Halter mussten wegen der illegalen Abgasmanipulation unter anderem enorme Wertverluste ihrer Fahrzeuge hinnehmen.

Diese Rechte haben die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen

Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

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